Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV. Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheinigung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage) inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
Referenznummer: 04513-1/14(2025)
Kurze Beschreibung:
Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV.
Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheinigung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage)
inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.
Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV.
Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheinigung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage)
inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-1/14(2025)
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vertragsdurchführung kann remote erfolgen. Zwingende Präsenztermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es besteht die zweimalige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-05 11:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-12 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigie-ren
lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachfor-dern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die
Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote an-hand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausge-schlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzel-positionen handelt,
deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigie-ren
lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachfor-dern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die
Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote an-hand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausge-schlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzel-positionen handelt,
deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeb-lich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeb-lich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Durchführung von Projekten im Bereich Künstliche Intelligenz (inkl. eigenständige Entwicklung eines Sprachmodells, Training und Betrieb)
- Erfahrungen im Forschungs-, Entwicklungs-, oder Innovationsbereich
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Durchführung von Projekten im Bereich Künstliche Intelligenz (inkl. eigenständige Entwicklung eines Sprachmodells, Training und Betrieb)
- Erfahrungen im Forschungs-, Entwicklungs-, oder Innovationsbereich
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens 2 verschiedene Referenzen zu benennen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Mindestens dreijährige Erfahrung als Leiter/in einer Organisationseinheit von mindestens 5 Personen (für mindestens eine(n) verantwortliche(n) bzw. lei-tende(n) Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis),
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Förderverfahren mit Bezügen zur Innovati-ons- oder Forschungsförderung (für mindestens eine(n) verantwortliche(n) bzw. leitende(n) Mitarbeiter/innen ein Referenznachweis)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Mindestens dreijährige Erfahrung als Leiter/in einer Organisationseinheit von mindestens 5 Personen (für mindestens eine(n) verantwortliche(n) bzw. lei-tende(n) Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis),
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Förderverfahren mit Bezügen zur Innovati-ons- oder Forschungsförderung (für mindestens eine(n) verantwortliche(n) bzw. leitende(n) Mitarbeiter/innen ein Referenznachweis)
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums auf Diplom-/Masterniveau (Angabe im Bieterbogen für mindestens 5 Mitarbeiter/innen für mindestens 5 unterschiedliche Fachrichtungen),
• Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums zur Klärung ju-ristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bescheinigungspro-zess (Angabe im Bieterbogen für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Entwicklung, Betrieb und Support von web- und datenbankbasierten Verwaltungssystemen (für mindestens ei-ne/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung, Training und Betrieb von großen Sprachmodellen (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Planung und Durchführung von Förderver-fahren sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften (deutsches Zuwen-dungsrecht, deutsches allgemeines Haushaltsrecht, deutsches allgemeines Verwaltungsrecht sowie einschlägiges EU-Recht) (für mindestens eine/n wis-senschaftliche/n Mitarbeiter/in):
Die Anforderung an die Qualifikation ist erfüllt, wenn über das Qualifikations-profil belegt werden kann, dass die Person(en) Förderanträge geprüft haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums auf Diplom-/Masterniveau (Angabe im Bieterbogen für mindestens 5 Mitarbeiter/innen für mindestens 5 unterschiedliche Fachrichtungen),
• Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums zur Klärung ju-ristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bescheinigungspro-zess (Angabe im Bieterbogen für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Entwicklung, Betrieb und Support von web- und datenbankbasierten Verwaltungssystemen (für mindestens ei-ne/n Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung, Training und Betrieb von großen Sprachmodellen (für mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/in)
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Planung und Durchführung von Förderver-fahren sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften (deutsches Zuwen-dungsrecht, deutsches allgemeines Haushaltsrecht, deutsches allgemeines Verwaltungsrecht sowie einschlägiges EU-Recht) (für mindestens eine/n wis-senschaftliche/n Mitarbeiter/in):
Die Anforderung an die Qualifikation ist erfüllt, wenn über das Qualifikations-profil belegt werden kann, dass die Person(en) Förderanträge geprüft haben.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der
Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an
die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der
Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an
die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 231-793478 (2025-11-27)