Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über den Betrieb des Hamburger Fußverkehrsleitsystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb des Hamburger Fußverkehrsleitsystems
Referenznummer: BAA 2025-10-1167
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über den Betrieb des Hamburger Fußverkehrsleitsystems.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über den Betrieb des Hamburger Fußverkehrsleitsystems.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsregelung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 113
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien
müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien
müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten:
• Angabe zur Mittelstandsförderung
• Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Registergericht
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Beachtung des Preisrechts
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden Sie in §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden Sie in § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-523943 (2025-08-08)