Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg
Referenznummer: SE30.00.20250023
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht-...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.
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Zusätzliche Informationen:
“Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines...”
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Jahr gesondert ausgewiesen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Referenzen (mindestens eine Referenz) zu bisher durchgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Referenzen (mindestens eine Referenz) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftragsjahr und -umfang,
- AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT06RCTKZ
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5....”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT06RCTKZ
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 141-487286 (2025-07-24)