Das Rechenzentrum Nord (im Folgenden RZ Nord oder RZ N genannt) im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt, nachfolgend AG genannt) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayerische Behörden. Für das Bayerische Staatsministerium der Justiz (nachfolgend StMJ genannt) werden im RZ Nord die zentralen Anwendungen mit den benötigten Speichersystemen zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren betrieben. Für die bayerische Justiz sind die Themen elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte (kurz: „eJustice“) von herausragender Bedeutung. Als Betreiber von Fachverfahren und Infrastrukturkomponenten aus dem eJustice-Umfeld ist das Rechenzentrum Nord maßgeblich an einer performanten und hochverfügbaren Serviceerbringung in diesem Bereich verantwortlich. Es wird eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV über Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung für Anwendungen im eJustice-Umfeld, insbesondere das Elektronische Integrationsportal (eIP) der bayerischen Justiz ausgeschrieben. Dazu gehören vor allem: Administration und Pflege der Oracle-Weblogic-Infrastruktur, Administration und Pflege der Oracle-Datenbankinfrastruktur, Betrieb und Pflege des Verfahrens Elektronisches Integrationsportal (eIP); zukünftig evtl. auch als Container-Lösung auf einer OpenShift-Plattform, Service Management für das Verfahren und die Komponenten, Durchführung von Fehlerbehebung und Troubleshooting im 2nd Level; Der AG geht derzeit von aus, dass für die Leistungserbringung durch den AN ein Personalvolumen von ca. vier Vollzeitäquivalenten erforderlich sein wird. Die vom AN zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sollen sich in den geforderten Qualifikationen und Skills fachlich gegenseitig vertreten können. Der derzeitige Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei eIP und Weblogic und kann sich z.B. auf den containerisierten Betrieb der Anwendung in einer OpenShift-Plattform verlagern. Der vom AN zur Leistungserbringung eingesetzte Service Manager ist in dem geschätzten Personalvolumen eingerechnet. Der AG geht davon aus, dass der Service-Manager des AN hauptsächlich operativ tätig wird und seine Leitungsaufgaben anteilig erledigt. Der Leistungsumfang kann sich über die Dauer der Rahmenver-einbarung unterschiedlich verteilen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht des AGs) um je ein weiteres Jahr (insgesamt „3+1+1“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsleistung für Anwendung eIP Justiz_BA_0719_2025
Referenznummer: 2025MSC000014
Kurze Beschreibung:
Das Rechenzentrum Nord (im Folgenden RZ Nord oder RZ N genannt) im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt, nachfolgend AG genannt) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayerische Behörden.
Für das Bayerische Staatsministerium der Justiz (nachfolgend StMJ genannt) werden im RZ Nord die zentralen Anwendungen mit den benötigten Speichersystemen zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren betrieben.
Für die bayerische Justiz sind die Themen elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte (kurz: „eJustice“) von herausragender Bedeutung. Als Betreiber von Fachverfahren und Infrastrukturkomponenten aus dem eJustice-Umfeld ist das Rechenzentrum Nord maßgeblich an einer performanten und hochverfügbaren Serviceerbringung in diesem Bereich verantwortlich.
Es wird eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV über Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung für Anwendungen im eJustice-Umfeld, insbesondere das Elektronische Integrationsportal (eIP) der bayerischen Justiz ausgeschrieben.
Dazu gehören vor allem:
Administration und Pflege der Oracle-Weblogic-Infrastruktur, Administration und Pflege der Oracle-Datenbankinfrastruktur, Betrieb und Pflege des Verfahrens Elektronisches Integrationsportal (eIP); zukünftig evtl. auch als Container-Lösung auf einer OpenShift-Plattform, Service Management für das Verfahren und die Komponenten, Durchführung von Fehlerbehebung und Troubleshooting im 2nd Level;
Der AG geht derzeit von aus, dass für die Leistungserbringung durch den AN ein Personalvolumen von ca. vier Vollzeitäquivalenten erforderlich sein wird. Die vom AN zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sollen sich in den geforderten Qualifikationen und Skills fachlich gegenseitig vertreten können. Der derzeitige Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei eIP und Weblogic und kann sich z.B. auf den containerisierten Betrieb der Anwendung in einer OpenShift-Plattform verlagern. Der vom AN zur Leistungserbringung eingesetzte Service Manager ist in dem geschätzten Personalvolumen eingerechnet. Der AG geht davon aus, dass der Service-Manager des AN hauptsächlich operativ tätig wird und seine Leitungsaufgaben anteilig erledigt. Der Leistungsumfang kann sich über die Dauer der Rahmenver-einbarung unterschiedlich verteilen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht des AGs) um je ein weiteres Jahr (insgesamt „3+1+1“).
Das Rechenzentrum Nord (im Folgenden RZ Nord oder RZ N genannt) im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt, nachfolgend AG genannt) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayerische Behörden.
Für das Bayerische Staatsministerium der Justiz (nachfolgend StMJ genannt) werden im RZ Nord die zentralen Anwendungen mit den benötigten Speichersystemen zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren betrieben.
Für die bayerische Justiz sind die Themen elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte (kurz: „eJustice“) von herausragender Bedeutung. Als Betreiber von Fachverfahren und Infrastrukturkomponenten aus dem eJustice-Umfeld ist das Rechenzentrum Nord maßgeblich an einer performanten und hochverfügbaren Serviceerbringung in diesem Bereich verantwortlich.
Es wird eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV über Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung für Anwendungen im eJustice-Umfeld, insbesondere das Elektronische Integrationsportal (eIP) der bayerischen Justiz ausgeschrieben.
Dazu gehören vor allem:
Administration und Pflege der Oracle-Weblogic-Infrastruktur, Administration und Pflege der Oracle-Datenbankinfrastruktur, Betrieb und Pflege des Verfahrens Elektronisches Integrationsportal (eIP); zukünftig evtl. auch als Container-Lösung auf einer OpenShift-Plattform, Service Management für das Verfahren und die Komponenten, Durchführung von Fehlerbehebung und Troubleshooting im 2nd Level;
Der AG geht derzeit von aus, dass für die Leistungserbringung durch den AN ein Personalvolumen von ca. vier Vollzeitäquivalenten erforderlich sein wird. Die vom AN zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sollen sich in den geforderten Qualifikationen und Skills fachlich gegenseitig vertreten können. Der derzeitige Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei eIP und Weblogic und kann sich z.B. auf den containerisierten Betrieb der Anwendung in einer OpenShift-Plattform verlagern. Der vom AN zur Leistungserbringung eingesetzte Service Manager ist in dem geschätzten Personalvolumen eingerechnet. Der AG geht davon aus, dass der Service-Manager des AN hauptsächlich operativ tätig wird und seine Leitungsaufgaben anteilig erledigt. Der Leistungsumfang kann sich über die Dauer der Rahmenver-einbarung unterschiedlich verteilen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht des AGs) um je ein weiteres Jahr (insgesamt „3+1+1“).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 99
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-23 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geben Sie zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Tätigkeiten erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen (insbesondere zum erfolgreichen Einsatz Ihrer technischen Fachkräfte) beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
Bitte orientieren Sie sich bei der Beschreibung des Referenzauftrages an der folgenden Gliederungsstruktur und gehen Sie auf alle unter a) bis g) aufgeführten Muss-Angaben ein:
a) Name und Branche des Auftraggebers
b) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z.B. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners, der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend)
c) Beschreibung des Projekts und Umfang der erbrachten Leistungen: Stellen Sie ihren Leistungsumfang sowie die inhaltlichen Schwerpunkte ausführlich dar und gehen auch auf besondere Herausforderungen ein und wie Sie diese erfolgreich (fachlich und organisatorisch) handhaben konnten. Gehen Sie auch auf den Erfüllungsgrad der Projektrahmenbedingungen wie Zeit- und Termintreue, sowie Budgeteinhaltung usw. ein.
d) Gesamtzeitraum der Leistungserbringung mit Beginn und Ende (jeweils Monat / Jahr)
g) Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung in Personentagen
Mindestanforderung sind zwei Projektreferenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich JAVA-basierter Fachanwendungen.
- mindestens eine der Referenzen umfasst vergleichbare Leistungen im Betrieb oder der Betriebsunterstützung von Oracle Weblogic Middleware
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 2 Jahre
- Leistungszeitraum: mind. 6 Monate
- Gesamtvolumen des Referenzauftrages in Personentagen: mind 600 Personentage
Hinweis: Bitte beschreiben Sie die Referenzen jeweils auf max. 3 Seiten DIN A4, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5 und laden diese in einem gesonderten Dokument hoch.
Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 3 DIN A4 Seiten der Bewertung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geben Sie zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Tätigkeiten erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen (insbesondere zum erfolgreichen Einsatz Ihrer technischen Fachkräfte) beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
Bitte orientieren Sie sich bei der Beschreibung des Referenzauftrages an der folgenden Gliederungsstruktur und gehen Sie auf alle unter a) bis g) aufgeführten Muss-Angaben ein:
a) Name und Branche des Auftraggebers
b) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z.B. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners, der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend)
c) Beschreibung des Projekts und Umfang der erbrachten Leistungen: Stellen Sie ihren Leistungsumfang sowie die inhaltlichen Schwerpunkte ausführlich dar und gehen auch auf besondere Herausforderungen ein und wie Sie diese erfolgreich (fachlich und organisatorisch) handhaben konnten. Gehen Sie auch auf den Erfüllungsgrad der Projektrahmenbedingungen wie Zeit- und Termintreue, sowie Budgeteinhaltung usw. ein.
d) Gesamtzeitraum der Leistungserbringung mit Beginn und Ende (jeweils Monat / Jahr)
g) Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung in Personentagen
Mindestanforderung sind zwei Projektreferenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich JAVA-basierter Fachanwendungen.
- mindestens eine der Referenzen umfasst vergleichbare Leistungen im Betrieb oder der Betriebsunterstützung von Oracle Weblogic Middleware
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 2 Jahre
- Leistungszeitraum: mind. 6 Monate
- Gesamtvolumen des Referenzauftrages in Personentagen: mind 600 Personentage
Hinweis: Bitte beschreiben Sie die Referenzen jeweils auf max. 3 Seiten DIN A4, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5 und laden diese in einem gesonderten Dokument hoch.
Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 3 DIN A4 Seiten der Bewertung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.