Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt. Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt. Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen. Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt. Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachung der Flüchtlingsunterkunft Meinersen
Referenznummer: 25-106-N- FB 3-D
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt.
Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt.
Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen.
Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt.
Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt.
Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt.
Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen.
Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt.
Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 25-106-N- FB 3-D
Titel: Bewachung des Flüchtlingswohnheims in Meinersen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Auf dem 4.464 m² großen Grundstück befindet sich das Flüchtlingswohnheim Meinersen mit einer Wohn- und Nutzfläche von ca. 651,68 m². Das darauf befindliche Gebäude wird regelmäßig zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen durch den Landkreis Gifhorn genutzt.
Die Betreuung der Flüchtlinge wird durch weiteres, sich auf der Anlage des Flüchtlingswohnheim befindendes Personal sichergestellt. Ggf. kann eine Unterstützung in den Abend- und Nachtstunden (z.B. Rufen von Krankenwagen, Herausgabe von Krankenscheinen etc.) erforderlich sein. Die Bewachung der ausländischen Bewohner sowie der Unterkunft einschließlich des vom Betreiber eingesetzten Personals und der Mitarbeiter/innen des Auftraggebers (AG) wird im Rahmen dieser Ausschreibung an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben.
Auf dem 4.464 m² großen Grundstück befindet sich das Flüchtlingswohnheim Meinersen mit einer Wohn- und Nutzfläche von ca. 651,68 m². Das darauf befindliche Gebäude wird regelmäßig zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen durch den Landkreis Gifhorn genutzt.
Die Betreuung der Flüchtlinge wird durch weiteres, sich auf der Anlage des Flüchtlingswohnheim befindendes Personal sichergestellt. Ggf. kann eine Unterstützung in den Abend- und Nachtstunden (z.B. Rufen von Krankenwagen, Herausgabe von Krankenscheinen etc.) erforderlich sein. Die Bewachung der ausländischen Bewohner sowie der Unterkunft einschließlich des vom Betreiber eingesetzten Personals und der Mitarbeiter/innen des Auftraggebers (AG) wird im Rahmen dieser Ausschreibung an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Flüchtlingswohnheim Meinersen befindet sich Am Trenelsee 1, 38536 Meinersen, in Ortsrandlage von Meinersen in der Samtgemeinde Meinersen. Die Ortsanbindung erfolgt über die K188 Richtung Gifhorn und Richtung Uetze. Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Gemeinschaftsunterkunft Meinersen, Am Trenelsee 1, 38536 Meinersen
Das Flüchtlingswohnheim Meinersen befindet sich Am Trenelsee 1, 38536 Meinersen, in Ortsrandlage von Meinersen in der Samtgemeinde Meinersen. Die Ortsanbindung erfolgt über die K188 Richtung Gifhorn und Richtung Uetze. Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Gemeinschaftsunterkunft Meinersen, Am Trenelsee 1, 38536 Meinersen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gifhorn
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag kann bis zu zwei weiteren Jahren zu gleichen Konditionen
verlängert werden, wenn eine der Vertragsparteien dies spätestens drei Monate vor Ablauf
des Vertragsverhältnisses beantragt und die andere Vertragspartei diesem Antrag stattgibt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-04 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); Mindestanforderung für
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmenden: Beschäftigung von
Auszubildenden; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers
können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht
werden. Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in
den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers
können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht
werden. Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in
den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: [ siehe Vergabeunterlagen; zwingende und
fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
und § 124 GWB ] ---
Rein nationale Ausschlussgründe: [ siehe Vergabeunterlagen; zwingende und
fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
und § 124 GWB ] ---
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gifhorn
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000720
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Region: Gifhorn
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@gifhorn.de📧
Telefon: 05371 82 0📞
URL: http://www.gifhorn.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41274119🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E41274119🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und
dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die durch
den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in
Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die
Vergabeplattform abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum
Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über
die Vergabeplattform eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat.
Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot
aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden
Bieter.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und
dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die durch
den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in
Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die
Vergabeplattform abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum
Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über
die Vergabeplattform eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat.
Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot
aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden
Bieter.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: 04131153306📞
Fax: 04131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
10 Kalendertage nach
Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber per Fax oder durch
Hochladen auf der Vergabeplattform ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der
Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das
Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine
Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich
zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf
hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
10 Kalendertage nach
Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber per Fax oder durch
Hochladen auf der Vergabeplattform ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der
Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das
Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine
Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich
zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf
hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 107-362550 (2025-06-03)