Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachung-Rahmenvertrag Oktoberfest München und Oide Wiesn
Reference number: VGSt1-2-2025-0088
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag - Bewachung Oktoberfest München und Oide Wiesn”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dienstleistung ist jeweils für das Oktoberfest 2026 bis 2031 und die Oide Wiesn 2026, 2027 und 2029 bis 2031 zu erbringen, inklusive Auf- und Abbauphase...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dienstleistung ist jeweils für das Oktoberfest 2026 bis 2031 und die Oide Wiesn 2026, 2027 und 2029 bis 2031 zu erbringen, inklusive Auf- und Abbauphase und diversen Vor- und Nachbesprechungen der Ordnungsdienstleistung.
Der Vertrag für das Oktoberfest 2026 beginnt voraussichtlich im März 2026 und endet am 30.11.2028 mit drei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
Für die Position der Ordnungsdienstleitung (ODL) werden fünf Personen mit der Qualifikation Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder alternativ mit vergleichbarer bzw. höherwertigerer Qualifikation benötigt.
Für die Auf- und Abbauphase sind täglich 16 Positionen durch Ordnungsdienstkräfte zu besetzten, wobei die Hälfte des Personals die Sachkundeprüfung nachweisen muss.
Für den laufenden Festbetrieb sind bis zu ca. 400 Positionen tagsüber und ca. 40 Positionen bei Nacht zu besetzen. Es sind somit im Mehrschichtbetrieb bis zu ca. 680 Ordnungsdienstkräfte pro Tag zu stellen. Hiervon müssen ca. 120 Ordnungsdienstkräfte mindestens die Sachkundeprüfung nachweisen. Bei allen weiteren Ordnungsdienstkräften ist die Unterrichtung ausreichend.
Die genauen Regelungen hinsichtlich Position, Anzahl, Qualifikation und Einsatzzeiten werden grundsätzlich im Postenplan bis Ende Mai des jeweiligen Veranstaltungsjahres festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt.
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Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche
Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des
EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche
Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des
EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Die Höchstgrenze beträgt 106,2 Mio Euro netto.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 30.11.2031” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Insgesamt drei Referenzen:
Es wird jeweils eine Großveranstaltung mit mindestens 50.000 Besuchern und 100 Sicherheitskräften innerhalb der letzten fünf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insgesamt drei Referenzen:
Es wird jeweils eine Großveranstaltung mit mindestens 50.000 Besuchern und 100 Sicherheitskräften innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: UST-ID DE 811 335 517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 172-588151 (2025-09-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Abgabefrist wurde vom 05.11.2025 auf den 17.11.2025 verschoben.”
Quelle: OJS 2025/S 205-705353 (2025-10-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-27)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Abgabefrist wurde vom 05.11.2025 auf den 17.11.2025 verschoben.”
Quelle: OJS 2025/S 207-711555 (2025-10-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-16 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde auf den 15.12.2025 verschoben. Die Bindefrist auf den 02.02.2026.”
Quelle: OJS 2025/S 221-759796 (2025-11-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-21 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-22 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde auf den 21.12.2025 verschoben. Die Bindefrist auf den 27.02.2026. Im LV wurde die Gruppe 1 (Position 1.2, 1.3, 1.4) angepasst. Im...”
Die Angebotsfrist wurde auf den 21.12.2025 verschoben. Die Bindefrist auf den 27.02.2026. Im LV wurde die Gruppe 1 (Position 1.2, 1.3, 1.4) angepasst. Im Eignungsfragebogen wurden die Summen zur Betriebshaftpflichtversicherung angepasst (Z 1.1.2.2.4). Die EV-S wurde bei § 1 ergänzt und die besonderen Vertragsbedingungen bei 1.1 geändert und um 1.13 und 1.14 erweitert.
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Quelle: OJS 2025/S 235-810493 (2025-12-03)