Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen“ geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen auf gesondertes Verlangen beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweise können auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
>>> Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Die unternehmensbezogenen Unterlagen umfassen die folgenden Angaben:
> Liste mit zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Die Vergleichbarkeit wird seitens des Auftraggebers anerkannt, sobald ca. 1.000.000 EUR Auftragssumme pro Jahr erreicht ist.
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Folgende auftragsspezifische Erklärungen sind mit dem Angebot vom Bieter bzw. den eingesetzten anderen Unternehmen einzureichen:
> Erklärung/ Darstellung der Struktur der Einsatzleitung, insbesondere hinsichtlich der zuständigen Niederlassung
> Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung geeignete Mitarbeiter zum Einsatz kommen, welche:
- nach § 34a Gewerbeordnung(GewO) unterricht werden
- an einer Qualifikation für "Sicherheitsmitarbeiter in Asylbewerberunterkünften" teilnehmen
- zu festgelegten und dem Vertragsgegenstand entsprechenden Inhalten geschult werden
- Lehrgänge zum Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer absolvieren
> Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung umgehend ein Projektleiter inkl. Kontaktdaten (Name, Funktion im Unternehmen, Qualifikation, Telefon, E-Mailadresse, zeitliche Erreichbarkeit) benannt wird