Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beweissicherungs- und Dokumentationsfahrzeuge
Reference number: 5602-244-2912/1499
Kurze Beschreibung:
“Kauf von 4 Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen (BeDo-Kw) für die Thüringer Polizei.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 4 Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen (BeDo-Kw) für die Thüringer Polizei.”
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
Nationale Registrierungsnummer: 16900314-0001-84
Postanschrift: Linderbacher Weg 30
Postleitzahl: 99097
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 574317402📞
Fax: +49 361 574317499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch
nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der Stelle für
Rechtsbehelf-/Nachprüfungsverfahren gestellt werden. Bieter und Bewerber
müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der Vergabestelle rügen, bevor sie ein
Nachprüfantrag stellen. Ein NAchprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach
EIngang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 220-757673 (2025-11-13)