Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025. Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden. Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL"). Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch • auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit, • die Software unternehmensweit einzusetzen • jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung). • Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen. • Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen: • Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers; • Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version); • Zugriff auf Enterprise-Produkte; • Lizenzgeberportal (Microsoft) Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können. • Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits); • Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung); • Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up); • Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office). Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten. Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt. Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen
Referenznummer: MaBu-2025-0332
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden.
Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL").
Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch
• auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit,
• die Software unternehmensweit einzusetzen
• jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung).
• Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen.
• Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen:
• Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers;
• Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version);
• Zugriff auf Enterprise-Produkte;
• Lizenzgeberportal (Microsoft)
Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können.
• Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits);
• Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung);
• Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up);
• Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office).
Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten.
Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt.
Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden.
Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL").
Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch
• auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit,
• die Software unternehmensweit einzusetzen
• jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung).
• Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen.
• Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen:
• Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers;
• Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version);
• Zugriff auf Enterprise-Produkte;
• Lizenzgeberportal (Microsoft)
Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können.
• Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits);
• Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung);
• Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up);
• Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office).
Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten.
Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt.
Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Postleitzahl: 86152
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-06 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 172-588701 (2025-09-05)