Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main. In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Ingenieurbauwerke errichtet, die einen Umbau der Bestandsoberleitungsanlage der DB InfraGO AG bedürfen. Die Oberleitungsanlage im Bf. Frankfurt-Höchst wurde in den Jahren 1959 bis 1962 errichtet. Die Hauptgleise der Oberleitung sind Baubereich mit der Bauart Re 160 und die Nebengleise mit der Bauart Re 75 überspannt. Die Oberleitung ist in Einzelmast- und Querfeldbauweise mit Flach- und Winkelmasten geführt. Die Gründungen sind als Ortbetonfundamente (Blockfundamente / Stufenfundamente) ausgeführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,75 m und die Regelsystemhöhe 1,80 m. Quertragwerke sind mit einer Fahrdrahthöhe von 6,00 m und einer Systemhöhe von 2,00 m im Bestand vorhanden. Der Kurzschlussstrom der Oberleitungsanlage ist > 25kA. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Oberleitungsarbeiten für die Querfeldauflösung im Bahnhof Höchst. Die Leistungen umfassen die Neuerrichtung der Oberleitungsanlage im Bereich Bf Höchst aufgrund der notwendigen Auflösung der Querfeldbauweise. Die Leistungen sind im Vorfel des Baubeginns zum Tunnelbauwerk der RTW zu erbingen. Entsprechende Sperrpausen wurden mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Die Leistungen sind zeitnah nach Auftragsvergabe zu erbringen. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bf Höchst - Querfeldauflösung (VE5246) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Referenznummer: RTW-EU-2025-VE5246
Kurze Beschreibung:
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung
des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur
besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main. In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Ingenieurbauwerke errichtet, die einen Umbau der
Bestandsoberleitungsanlage der DB InfraGO AG bedürfen. Die Oberleitungsanlage im Bf. Frankfurt-Höchst wurde in den Jahren 1959 bis 1962 errichtet. Die Hauptgleise der Oberleitung sind Baubereich mit der Bauart Re 160 und die Nebengleise mit der Bauart Re 75 überspannt. Die Oberleitung ist in Einzelmast- und Querfeldbauweise mit Flach- und Winkelmasten geführt. Die Gründungen sind als Ortbetonfundamente (Blockfundamente / Stufenfundamente) ausgeführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,75 m und die Regelsystemhöhe 1,80 m. Quertragwerke sind mit einer Fahrdrahthöhe von 6,00 m und einer Systemhöhe von 2,00 m im Bestand vorhanden.
Der Kurzschlussstrom der Oberleitungsanlage ist > 25kA.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Oberleitungsarbeiten für die Querfeldauflösung im Bahnhof Höchst.
Die Leistungen umfassen die Neuerrichtung der Oberleitungsanlage im Bereich Bf Höchst aufgrund der notwendigen Auflösung der Querfeldbauweise. Die Leistungen sind im Vorfel des Baubeginns zum Tunnelbauwerk der RTW zu erbingen. Entsprechende Sperrpausen wurden mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Die Leistungen sind zeitnah nach Auftragsvergabe zu erbringen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung
des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur
besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main. In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Ingenieurbauwerke errichtet, die einen Umbau der
Bestandsoberleitungsanlage der DB InfraGO AG bedürfen. Die Oberleitungsanlage im Bf. Frankfurt-Höchst wurde in den Jahren 1959 bis 1962 errichtet. Die Hauptgleise der Oberleitung sind Baubereich mit der Bauart Re 160 und die Nebengleise mit der Bauart Re 75 überspannt. Die Oberleitung ist in Einzelmast- und Querfeldbauweise mit Flach- und Winkelmasten geführt. Die Gründungen sind als Ortbetonfundamente (Blockfundamente / Stufenfundamente) ausgeführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,75 m und die Regelsystemhöhe 1,80 m. Quertragwerke sind mit einer Fahrdrahthöhe von 6,00 m und einer Systemhöhe von 2,00 m im Bestand vorhanden.
Der Kurzschlussstrom der Oberleitungsanlage ist > 25kA.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Oberleitungsarbeiten für die Querfeldauflösung im Bahnhof Höchst.
Die Leistungen umfassen die Neuerrichtung der Oberleitungsanlage im Bereich Bf Höchst aufgrund der notwendigen Auflösung der Querfeldbauweise. Die Leistungen sind im Vorfel des Baubeginns zum Tunnelbauwerk der RTW zu erbingen. Entsprechende Sperrpausen wurden mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Die Leistungen sind zeitnah nach Auftragsvergabe zu erbringen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen:
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-09 📅
Datum des Endes: 2026-03-23 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60313
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Ausführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass mit den umfangreichen Tunnelbauarbeiten am Bahnhof Höchst (VE3204.1, vgl. EU-Bekanntmachungs-Nr. OJ S 171/2025) rechtzeitig begonnen werden kann. Die Einhaltung des Bauzeitenplans, der maßgeblich durch die vorgegebenen Sperrpausen bestimmt ist, ist nur bei beschleunigter Verfahrensdurchführung möglich.
Die Ausführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass mit den umfangreichen Tunnelbauarbeiten am Bahnhof Höchst (VE3204.1, vgl. EU-Bekanntmachungs-Nr. OJ S 171/2025) rechtzeitig begonnen werden kann. Die Einhaltung des Bauzeitenplans, der maßgeblich durch die vorgegebenen Sperrpausen bestimmt ist, ist nur bei beschleunigter Verfahrensdurchführung möglich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): RTW Planungsgesellschaft mbH
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins:
RTW Planungsgesellschaft mbH
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Auf Anforderung des Auftraggebers. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftraggeberin hält Bieter grundsätzlich für geeignet, die neben den geforderten Angaben unter den Ziffern I bis IV über gültige Präqualifizierungen (PQ) in den Kategorien "Planung Oberleitungsanlagen" und "Errichtung Oberleitungsanlagen" bei der DB AG (im Folgenden als PQ-DB bezeichnet) verfügen.
Für Bietergemeinschaften gilt: Nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss für sich alle geforderten PQ-DB nachweisen. Es müssen aber alle geforderten PQ-DB insgesamt nachgewiesen werden.
Gefordert wird der Nachweis aller unten aufgeführten PQ-DB:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt
über gültige Präqualifizierungen der DB AG in der Kategorie
Errichtung Oberleitungsanlagen
-Oberleitungsanlagen 15kV Standard
(die Nachweise für die Präqualifizierung sind mit dem Angebot abzugeben)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Auftraggeberin hält Bieter grundsätzlich für geeignet, die neben den geforderten Angaben unter den Ziffern I bis IV über gültige Präqualifizierungen (PQ) in den Kategorien "Planung Oberleitungsanlagen" und "Errichtung Oberleitungsanlagen" bei der DB AG (im Folgenden als PQ-DB bezeichnet) verfügen.
Für Bietergemeinschaften gilt: Nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss für sich alle geforderten PQ-DB nachweisen. Es müssen aber alle geforderten PQ-DB insgesamt nachgewiesen werden.
Gefordert wird der Nachweis aller unten aufgeführten PQ-DB:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt
über gültige Präqualifizierungen der DB AG in der Kategorie
Errichtung Oberleitungsanlagen
-Oberleitungsanlagen 15kV Standard
(die Nachweise für die Präqualifizierung sind mit dem Angebot abzugeben)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweis zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe) , muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Hinweis zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe) , muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens)
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Errichtung von Oberleitungsanlagen bei der DB InfraGO AG)
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestkriterium: 500.000 € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Errichtung von Oberleitungsanlagen bei der DB InfraGO AG) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Fall der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Bewertung addiert.)
Hinweis: Mit Blick auf OLG München, Beschl. v. 21.09.2018 - Verg 4/18 wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestkriterium: 500.000 € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Errichtung von Oberleitungsanlagen bei der DB InfraGO AG) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Fall der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Bewertung addiert.)
Hinweis: Mit Blick auf OLG München, Beschl. v. 21.09.2018 - Verg 4/18 wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Existenznachweis wird erbracht durch die Eintragung in das Handelsregister (aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Eignungsbogen beizufügen) oder einem vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist dem Eignungsbogen beizufügen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Existenznachweis wird erbracht durch die Eintragung in das Handelsregister (aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Eignungsbogen beizufügen) oder einem vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist dem Eignungsbogen beizufügen)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603--
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 174-594837 (2025-09-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-23) Objekt Beschreibung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main. In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Ingenieurbauwerke errichtet, die einen Umbau der
Bestandsoberleitungsanlage der DB InfraGO AG bedürfen. Die Oberleitungsanlage im Bf. Frankfurt-Höchst wurde in den Jahren 1959 bis 1962 errichtet. Die Hauptgleise der Oberleitung sind Baubereich mit der Bauart Re 160 und die Nebengleise mit der Bauart Re 75 überspannt. Die Oberleitung ist in Einzelmast- und Querfeldbauweise mit Flach- und Winkelmasten geführt. Die Gründungen sind als Ortbetonfundamente (Blockfundamente / Stufenfundamente) ausgeführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,75 m und die Regelsystemhöhe 1,80 m. Quertragwerke sind mit einer Fahrdrahthöhe von 6,00 m und einer Systemhöhe von 2,00 m im Bestand vorhanden.
Der Kurzschlussstrom der Oberleitungsanlage ist > 25kA.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Oberleitungsarbeiten für die Querfeldauflösung im Bahnhof Höchst.
Die Leistungen umfassen die Neuerrichtung der Oberleitungsanlage im Bereich Bf Höchst aufgrund der notwendigen Auflösung der Querfeldbauweise. Die Leistungen sind im Vorfel des Baubeginns zum Tunnelbauwerk der RTW zu erbingen. Entsprechende Sperrpausen wurden mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Die Leistungen sind zeitnah nach Auftragsvergabe zu erbringen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main. In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Ingenieurbauwerke errichtet, die einen Umbau der
Bestandsoberleitungsanlage der DB InfraGO AG bedürfen. Die Oberleitungsanlage im Bf. Frankfurt-Höchst wurde in den Jahren 1959 bis 1962 errichtet. Die Hauptgleise der Oberleitung sind Baubereich mit der Bauart Re 160 und die Nebengleise mit der Bauart Re 75 überspannt. Die Oberleitung ist in Einzelmast- und Querfeldbauweise mit Flach- und Winkelmasten geführt. Die Gründungen sind als Ortbetonfundamente (Blockfundamente / Stufenfundamente) ausgeführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,75 m und die Regelsystemhöhe 1,80 m. Quertragwerke sind mit einer Fahrdrahthöhe von 6,00 m und einer Systemhöhe von 2,00 m im Bestand vorhanden.
Der Kurzschlussstrom der Oberleitungsanlage ist > 25kA.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Oberleitungsarbeiten für die Querfeldauflösung im Bahnhof Höchst.
Die Leistungen umfassen die Neuerrichtung der Oberleitungsanlage im Bereich Bf Höchst aufgrund der notwendigen Auflösung der Querfeldbauweise. Die Leistungen sind im Vorfel des Baubeginns zum Tunnelbauwerk der RTW zu erbingen. Entsprechende Sperrpausen wurden mit der DB InfraGO AG abgestimmt. Die Leistungen sind zeitnah nach Auftragsvergabe zu erbringen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-10-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 29.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 29.09.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Fax: +49 611 - 327 648534 📠 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-23+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE ORG-7004 ORG-7005 ORG-7006
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Korrekturbekanntmachung Nr. 1: Der Grund für die Verkürzung ist weggefallen. Folgende Dokumente wurden angepasst: AzA, Angebotsblatt (Aktualisierung des Submissionstermins, der Fragefrist und der Bindefrist)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8df77df4-b366-4c1c-9ab4-350e71f2d2b5-01
Quelle: OJS 2025/S 184-629328 (2025-09-23)