Bildverstärkerbrillen-Systeme für die Polizei Niedersachsen zur Verwendung in den Hubschraubermustern H145 D3 Niedersachsen und EC 135 P2+ Niedersachsen
Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sollen zwölf Bildverstärker-Systeme (BiV-Systemen) zur Nut-zung in den Hubschraubern des Landes Niedersachsen beschafft werden. Die Auslieferung hat in zwei Chargen zu erfolgen, die sich wie folgt aufteilen: - Die erste Charge von mindestens vier BiV-Systemen muss bis Ende des 4. Quartals 2025 geliefert werden. - Die Lieferung der restlichen BiV-Systeme muss bis zu Beginn des 3. Quartals 2026 erfolgen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildverstärkerbrillen-Systeme für die Polizei Niedersachsen zur Verwendung in den Hubschraubermustern H145 D3 Niedersachsen und EC 135 P2+ Niedersachsen
Referenznummer: 258834-WUE/2025-03.332
Kurze Beschreibung:
“Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sollen zwölf Bildverstärker-Systeme (BiV-Systemen) zur Nut-zung in den Hubschraubern des Landes...”
Kurze Beschreibung
Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sollen zwölf Bildverstärker-Systeme (BiV-Systemen) zur Nut-zung in den Hubschraubern des Landes Niedersachsen beschafft werden. Die Auslieferung hat in zwei Chargen zu erfolgen, die sich wie folgt aufteilen: - Die erste Charge von mindestens vier BiV-Systemen muss bis Ende des 4. Quartals 2025 geliefert werden. - Die Lieferung der restlichen BiV-Systeme muss bis zu Beginn des 3. Quartals 2026 erfolgen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sollen zwölf Bildverstärker-Systeme (BiV-Systemen) zur Nut-zung in den Hubschraubern des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sollen zwölf Bildverstärker-Systeme (BiV-Systemen) zur Nut-zung in den Hubschraubern des Landes Niedersachsen beschafft werden. Die Auslieferung hat in zwei Chargen zu erfolgen, die sich wie folgt aufteilen: - Die erste Charge von mindestens vier BiV-Systemen muss bis Ende des 4. Quartals 2025 geliefert werden. - Die Lieferung der restlichen BiV-Systeme muss bis zu Beginn des 3. Quartals 2026 erfolgen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik 70% (700 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsat-zes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 160-550242 (2025-08-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-21 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Angebotsvordruck wurden angepasst. Dementsprechend wurde die Angebotsfrist auf den...”
Text
Die Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Angebotsvordruck wurden angepasst. Dementsprechend wurde die Angebotsfrist auf den 21.10.2025 verlängert und die Bindefrist auf den 05. Dezember 2025.
“Die Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Angebotsvordruck wurden angepasst. Dementsprechend wurde die Angebotsfrist auf den...”
Die Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Angebotsvordruck wurden angepasst. Dementsprechend wurde die Angebotsfrist auf den 21.10.2025 verlängert und die Bindefrist auf den 05. Dezember 2025
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Quelle: OJS 2025/S 178-607747 (2025-09-16)