Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung. Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben. Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie zu beauftragen. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bioenergiepotenzialstudie NRW 2026
Referenznummer: 37;1001867833;EU
Kurze Beschreibung:
Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung.
Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben.
Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie zu beauftragen. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.
Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung.
Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben.
Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie zu beauftragen. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 37;1001867833;EU
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung gliedert sich in mehrere Leistungsschritte.
1. Festlegung von Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erarbeitet gemeinsam mit dem LANUK Rahmenbedingungen, die auf einheitlich definierten methodischen Grundlagen basieren. Diese umfassen alle maßgeblichen, Annahmen, Kriterien und Restriktionen, die für die Sektoren Abfallwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Landwirtschaft berücksichtigt werden.
2. Datenerfassung Biomassestoffströme
Anhand der Rahmenbedingungen werden die relevanten Biomassestoffströme in NRW erfasst, die für die Potenzialberechnung notwendig sind. Ziel ist eine Zusammenstellung der energetisch nutzbaren Biomassestoffströme aus den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Erfassung erfolgt, soweit möglich, in räumlich differenzierter Form mindestens auf Gemeindeebene für NRW.
3. Potenzialermittlung
Der AN berechnet auf Grundlage der definierten Rahmenbedingungen (s. Punkt 1) und der berücksichtigten Biomassestoffströme (s. Punkt 2) die Bioenergiepotenziale für die Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Bioenergiepotenziale sind quantitativ und räumlich differenziert mindestens auf Gemeindeebene darzustellen. Zudem bewertet der AN die Potenziale im Hinblick auf den Verwendungszweck bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in den Sektoren Gewerbe, Haushalte und Industrie.
4. Stakeholder-Workshops
Im Projektverlauf sind Workshops mit relevanten Fachleuten vorgesehen, wobei ein Workshop fest eingeplant ist, um fachliche Themen, offene Fragestellungen, methodische Ansätze, die Eingrenzung relevanter Biomassestoffströme sowie Szenarien zu behandeln. Weitere Workshops werden im Projektverlauf gemeinsam mit dem LANUK festgelegt und im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesen.
5. Szenarienentwicklung
Auf Basis der Potenzialermittlung in den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft sowie der Erkenntnisse aus dem vorgesehenen Workshop entwickelt der AN die Szenarien und beschreibt die jeweils zugrunde liegenden Annahmen, Einflussfaktoren und möglichen Entwicklungen. Zudem sollen regionale Schwerpunkte identifiziert und darauf aufbauend praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die abschließende Ausarbeitung und Festlegung der Szenarien erfolgt auf Basis der finalen Potenzialermittlung in enger Abstimmung mit dem LANUK.
Die Projektlaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.26.
Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistung gliedert sich in mehrere Leistungsschritte.
1. Festlegung von Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erarbeitet gemeinsam mit dem LANUK Rahmenbedingungen, die auf einheitlich definierten methodischen Grundlagen basieren. Diese umfassen alle maßgeblichen, Annahmen, Kriterien und Restriktionen, die für die Sektoren Abfallwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Landwirtschaft berücksichtigt werden.
2. Datenerfassung Biomassestoffströme
Anhand der Rahmenbedingungen werden die relevanten Biomassestoffströme in NRW erfasst, die für die Potenzialberechnung notwendig sind. Ziel ist eine Zusammenstellung der energetisch nutzbaren Biomassestoffströme aus den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Erfassung erfolgt, soweit möglich, in räumlich differenzierter Form mindestens auf Gemeindeebene für NRW.
3. Potenzialermittlung
Der AN berechnet auf Grundlage der definierten Rahmenbedingungen (s. Punkt 1) und der berücksichtigten Biomassestoffströme (s. Punkt 2) die Bioenergiepotenziale für die Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Bioenergiepotenziale sind quantitativ und räumlich differenziert mindestens auf Gemeindeebene darzustellen. Zudem bewertet der AN die Potenziale im Hinblick auf den Verwendungszweck bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in den Sektoren Gewerbe, Haushalte und Industrie.
4. Stakeholder-Workshops
Im Projektverlauf sind Workshops mit relevanten Fachleuten vorgesehen, wobei ein Workshop fest eingeplant ist, um fachliche Themen, offene Fragestellungen, methodische Ansätze, die Eingrenzung relevanter Biomassestoffströme sowie Szenarien zu behandeln. Weitere Workshops werden im Projektverlauf gemeinsam mit dem LANUK festgelegt und im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesen.
5. Szenarienentwicklung
Auf Basis der Potenzialermittlung in den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft sowie der Erkenntnisse aus dem vorgesehenen Workshop entwickelt der AN die Szenarien und beschreibt die jeweils zugrunde liegenden Annahmen, Einflussfaktoren und möglichen Entwicklungen. Zudem sollen regionale Schwerpunkte identifiziert und darauf aufbauend praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die abschließende Ausarbeitung und Festlegung der Szenarien erfolgt auf Basis der finalen Potenzialermittlung in enger Abstimmung mit dem LANUK.
Die Projektlaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.26.
Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.
Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine sind ein Zwischen- und Endgespräch, diese werden nach Absprache vereinbart und finden online statt. Spätestens eine Woche vor der Durchführung des Zwischengesprächs wird ein Zwischenbericht mit bisher erzielten Ergebnissen in schriftlicher Form (Word) vorgelegt. Bis zum 30.11.2026 ist der Abschlussbericht in schriftlicher finaler Form vorzulegen; das Endgespräch ist ebenfalls bis zum 30.11.2026 durchzuführen.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.
Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine sind ein Zwischen- und Endgespräch, diese werden nach Absprache vereinbart und finden online statt. Spätestens eine Woche vor der Durchführung des Zwischengesprächs wird ein Zwischenbericht mit bisher erzielten Ergebnissen in schriftlicher Form (Word) vorgelegt. Bis zum 30.11.2026 ist der Abschlussbericht in schriftlicher finaler Form vorzulegen; das Endgespräch ist ebenfalls bis zum 30.11.2026 durchzuführen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-24 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird ausschließlich durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung zusätzlicher Workshops. Es werden nur die tatsächlich beauftragten und durchgeführten zusätzlichen Workshops vergütet.
In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird ausschließlich durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung zusätzlicher Workshops. Es werden nur die tatsächlich beauftragten und durchgeführten zusätzlichen Workshops vergütet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-11 09:02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-02-11 09:02:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung im Berufs-/Handelsregister,
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt Referenzen Bieter inkl. Projektskizzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mind. eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) über einen Leistungsgegenstand, der nach Umfang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar ist
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt Referenzen Bieter inkl. Projektskizzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mind. eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) über einen Leistungsgegenstand, der nach Umfang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar ist
Formblatt Referenzen Personal inkl. Aufgabenbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die folgenden notwendigen Fachkenntnisse verfügen:
- Erstellung von Potenzialstudien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich der Bioenergie
- Heutige und künftige Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioenergie (Stoffstrommodellierung)
- Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen (Bioenergie)
- Ökonomische und ökologische Betrachtung des Energie- und Wärmemarkts (u.a. Energiepreisprognose, Vollkostenrechnung)
- Datenbankmanagement und umfangreiche sowie rechenintensive GIS-Analysen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt Referenzen Personal inkl. Aufgabenbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die folgenden notwendigen Fachkenntnisse verfügen:
- Erstellung von Potenzialstudien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich der Bioenergie
- Heutige und künftige Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioenergie (Stoffstrommodellierung)
- Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen (Bioenergie)
- Ökonomische und ökologische Betrachtung des Energie- und Wärmemarkts (u.a. Energiepreisprognose, Vollkostenrechnung)
- Datenbankmanagement und umfangreiche sowie rechenintensive GIS-Analysen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Mitarbeiterprofile und Darstellung Organisation Projektteam ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner/-innen / Projektleiter/-in sowie die eingeplanten Beschäftigten sind namentlich zu benennen.
- Teil A des Firmenfragenkatalogs ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Mitarbeiterprofile und Darstellung Organisation Projektteam ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner/-innen / Projektleiter/-in sowie die eingeplanten Beschäftigten sind namentlich zu benennen.
- Teil A des Firmenfragenkatalogs ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTZXT01QE#
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 242-836121 (2025-12-15)