Die Aufgabe der Biotopkartierung ist es, einen Überblick über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Biotope in Bayern, insbesondere der nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotope und der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, nach einem bayernweit einheitlichen Standard zu geben. Sie ist die wesentliche Grundlage für die FFH-Managementplanung und eine wichtige Voraussetzung, um seltene Lebensräume erhalten zu können. Durch regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung wird der Datenbestand der Biotopkartierung in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten auf den neuesten Stand gebracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Biotopkartierung 2025: Flachland-Biotopkartierung in den Landkreisen Miesbach (West), Cham (Ost), Passau (Nord)
Referenznummer: 2025000160
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe der Biotopkartierung ist es, einen Überblick über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Biotope in Bayern, insbesondere der nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotope und der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, nach einem bayernweit einheitlichen Standard zu geben. Sie ist die wesentliche Grundlage für die FFH-Managementplanung und eine wichtige Voraussetzung, um seltene Lebensräume erhalten zu können. Durch regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung wird der Datenbestand der Biotopkartierung in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten auf den neuesten Stand gebracht.
Die Aufgabe der Biotopkartierung ist es, einen Überblick über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Biotope in Bayern, insbesondere der nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotope und der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, nach einem bayernweit einheitlichen Standard zu geben. Sie ist die wesentliche Grundlage für die FFH-Managementplanung und eine wichtige Voraussetzung, um seltene Lebensräume erhalten zu können. Durch regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung wird der Datenbestand der Biotopkartierung in den jeweiligen Bearbeitungsgebieten auf den neuesten Stand gebracht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: a2d6a410-3780-4bc3-aca5-bf43425261bf
Titel: Lkr. Miesbach, West
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Lkr. Miesbach, West
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-25 📅
Datum des Endes: 2029-07-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 62640688-a446-4002-97cb-4049a8122e54
Titel: Lkr. Cham, Ost
Beschreibung der Beschaffung: Lkr. Cham, Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: e2f1ac2a-1df9-438c-9256-937d9c2a7f91
Titel: Lkr. Passau, Nord 1 (Gruppe 1)
Beschreibung der Beschaffung: Lkr. Passau, Nord 1 (Gruppe 1)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 2094c70d-78fd-407a-9dd2-746dfbd4ad03
Titel: Lkr. Passau, Nord 2 (Gruppe 1)
Beschreibung der Beschaffung: Lkr. Passau, Nord 2 (Gruppe 1)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-06 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung
Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen benannt werden.
Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz für den Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters überzeugend belegt. Dies betrifft insbesondere:
Gute Erfahrungen in der Biotop- und/oder FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in Bayern; Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung
Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen benannt werden.
Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz für den Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters überzeugend belegt. Dies betrifft insbesondere:
Gute Erfahrungen in der Biotop- und/oder FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in Bayern; Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes.
Projektteam
Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.
Die Kartierung ist mit maximal 7 Kartierern durchzuführen.
Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.
Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Projektteam
Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.
Die Kartierung ist mit maximal 7 Kartierern durchzuführen.
Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.
Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Neueinsteiger
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter und/oder die wissenschaftlichen Mitarbeiter haben dabei die Aufgabe, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
• Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen
oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
• Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen
• Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in Bayern
• Nachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Neueinsteiger
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter und/oder die wissenschaftlichen Mitarbeiter haben dabei die Aufgabe, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
• Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen
oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
• Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen
• Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in Bayern
• Nachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung
GIS und Access Kenntnisse
Mindestens einer der im Personaleinsatzplan eingesetzten Personen muss spezielle GIS- und Access-Kenntnisse besitzen, die für die Erfüllung der Leistungen gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen benötigt werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 091-306437 (2025-05-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: ab109b2c-8378-4938-be8a-38fc05094351 dfc8552e-017c-438f-bff5-73db99dfe333 d0ed51af-c567-4af0-981c-1af17f1da2c1 b50efe71-c0cc-4888-a72c-79aa55e65ae0
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-20 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-17 23:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1d44c806-2340-4e0e-b8a0-74077f66773b-01
Quelle: OJS 2025/S 106-361775 (2025-06-03)