Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2025. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Anh. I („Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope in festgelegten Zyklen erneut geprüft und aktualisiert werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Nachkartierung von Wertbiotopen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, in den Kreisen Schleswig-Flensburg (Los 1), Dithmarschen (Los 2), Rendsburg-Eckernförde und Kiel (Los 3) und Nordfriesland (Los 4). Die Kartierung umfasst die Aktualisierung der Sachdaten, inkl. vollständiger Artenliste sowie der Bewertung des Biotopwertes in einer 6-stufigen Skala und - anders als in den Nachkartierungs-Aufträgen zur landesweiten Biotopkartierung (2022, 2023/24) - die Bewertung des Erhaltungsgrades der FFH-Lebensraumtypen gem. den bundesweit gültigen Schemata des BfN (2008 bzw. 2017) sowie, über ein von Seiten des LfU bereitgestelltes Schema, Biotopen der Gruppe „GW - Artenreiches Mesophiles Grünland“ (Verordnungsnummer 11a BiotopV SH). Darüber hinaus sind bei entsprechenden Änderungen die Geometrien der Biotope anzupassen. Im Rahmen einer Optionalposition können zudem neu festgestellte Biotope erstmalig erfasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Biotopkartierung
Referenznummer: ZV-M5-25-0414000-412 .05
Kurze Beschreibung:
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2025.
Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Anh. I („Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope in festgelegten Zyklen erneut geprüft und aktualisiert werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Nachkartierung von Wertbiotopen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, in den Kreisen Schleswig-Flensburg (Los 1), Dithmarschen (Los 2), Rendsburg-Eckernförde und Kiel (Los 3) und Nordfriesland (Los 4). Die Kartierung umfasst die Aktualisierung der Sachdaten, inkl. vollständiger Artenliste sowie der Bewertung des Biotopwertes in einer 6-stufigen Skala und - anders als in den Nachkartierungs-Aufträgen zur landesweiten Biotopkartierung (2022, 2023/24) - die Bewertung des Erhaltungsgrades der FFH-Lebensraumtypen gem. den bundesweit gültigen Schemata des BfN (2008 bzw. 2017) sowie, über ein von Seiten des LfU bereitgestelltes Schema, Biotopen der Gruppe „GW - Artenreiches Mesophiles Grünland“ (Verordnungsnummer 11a BiotopV SH). Darüber hinaus sind bei entsprechenden Änderungen die Geometrien der Biotope anzupassen. Im Rahmen einer Optionalposition können zudem neu festgestellte Biotope erstmalig erfasst werden.
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2025.
Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Anh. I („Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope in festgelegten Zyklen erneut geprüft und aktualisiert werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Nachkartierung von Wertbiotopen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, in den Kreisen Schleswig-Flensburg (Los 1), Dithmarschen (Los 2), Rendsburg-Eckernförde und Kiel (Los 3) und Nordfriesland (Los 4). Die Kartierung umfasst die Aktualisierung der Sachdaten, inkl. vollständiger Artenliste sowie der Bewertung des Biotopwertes in einer 6-stufigen Skala und - anders als in den Nachkartierungs-Aufträgen zur landesweiten Biotopkartierung (2022, 2023/24) - die Bewertung des Erhaltungsgrades der FFH-Lebensraumtypen gem. den bundesweit gültigen Schemata des BfN (2008 bzw. 2017) sowie, über ein von Seiten des LfU bereitgestelltes Schema, Biotopen der Gruppe „GW - Artenreiches Mesophiles Grünland“ (Verordnungsnummer 11a BiotopV SH). Darüber hinaus sind bei entsprechenden Änderungen die Geometrien der Biotope anzupassen. Im Rahmen einer Optionalposition können zudem neu festgestellte Biotope erstmalig erfasst werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Kreis Schleswig-Flensburg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Anzahl Prüfbiotope mit Erhaltungsgrad 501
Anzahl Prüfbiotope ohne Erhaltungsgrad 490
Anzahl Flächen mit Erhaltungsgrad 533
Anzahl Flächen ohne Erhaltungsgrad 615
Fläche (ha) mit Erhaltungsgrad 288
Fläche (ha)ohne Erhaltungsgrad 910
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Kreis Dithmarschen
Beschreibung der Beschaffung:
Anzahl Prüfbiotope mit Erhaltungsgrad 475
Anzahl Prüfbiotope ohne Erhaltungsgrad 441
Anzahl Flächen mit Erhaltungsgrad 494
Anzahl Flächen ohne Erhaltungsgrad 457
Fläche (ha) mit Erhaltungsgrad 358
Fläche (ha)ohne Erhaltungsgrad 629
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Dithmarschen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Kreise Rendsburg-Eckernförde und Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
Anzahl Prüfbiotope mit Erhaltungsgrad 316
Anzahl Prüfbiotope ohne Erhaltungsgrad 217
Anzahl Flächen mit Erhaltungsgrad 339
Anzahl Flächen ohne Erhaltungsgrad 253
Fläche (ha) mit Erhaltungsgrad 149
Fläche (ha)ohne Erhaltungsgrad 207
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kiel
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Kreis Nordfriesland
Beschreibung der Beschaffung:
Anzahl Prüfbiotope mit Erhaltungsgrad 66
Anzahl Prüfbiotope ohne Erhaltungsgrad 392
Anzahl Flächen mit Erhaltungsgrad 70
Anzahl Flächen ohne Erhaltungsgrad 400
Fläche (ha) mit Erhaltungsgrad 82
Fläche (ha)ohne Erhaltungsgrad 746
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Nordfriesland
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: Kreis Schleswig-Flensburg
Los 2: Kreis Dithmarschen
Los 3: Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kiel
Los 4: Kreis Nordfriesland
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-16 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-05-19 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-09 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens (Jahresabschlussprüfungen von För-derbanken o.ä. Einrichtungen), getrennt nach den Jahren 2022, 2023, 2024.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6.
Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und
entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
7.
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6.
Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und
entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
7.
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8.
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme muss mindestens das 1,5fache des Auftragswertes betragen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer,
vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10.
Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2022-2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen, im Bereich „Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und von FFH-LRT“, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen
Mitarbeiter*Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
10.
Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2022-2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen, im Bereich „Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und von FFH-LRT“, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen
Mitarbeiter*Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit).
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
11.
Qualitativer Nachweis einer sicheren botanischen Artenkenntnis einschließlich Kenntnis der Flora des Grünlands der norddeutschen Tiefebene; geeignete Nachweise sind Artenkenntnis-Kurszertifikate und durch die jeweiligen Kartierenden erfolgreich bearbeitete, den fachlichen
Anforderungen entsprechenden Projekte (Referenzliste).
12.
Eigenerklärung, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen des Wertgrünlandes in Norddeutschland, einschließlich der jeweils typischen
Vegetationszusammensetzung, vorhanden sind. Die zur Auftragserfüllung eingesetzten Kartierenden, müssen ausreichend zur Kartierung der jeweils von ihnen bearbeiteten Biotop-/Lebensraumtypen qualifiziert sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11.
Qualitativer Nachweis einer sicheren botanischen Artenkenntnis einschließlich Kenntnis der Flora des Grünlands der norddeutschen Tiefebene; geeignete Nachweise sind Artenkenntnis-Kurszertifikate und durch die jeweiligen Kartierenden erfolgreich bearbeitete, den fachlichen
Anforderungen entsprechenden Projekte (Referenzliste).
12.
Eigenerklärung, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen des Wertgrünlandes in Norddeutschland, einschließlich der jeweils typischen
Vegetationszusammensetzung, vorhanden sind. Die zur Auftragserfüllung eingesetzten Kartierenden, müssen ausreichend zur Kartierung der jeweils von ihnen bearbeiteten Biotop-/Lebensraumtypen qualifiziert sein.
Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13.
Eigenerklärung über das Vorhandensein mindestens der unter Kap. 2.6.1 der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Software sowie gute Kenntnisse im Umgang damit.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
********************************************************************************************************************************
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
********************************************************************************************************************************
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte,
Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3.
Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte,
Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3.
Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 071-231794 (2025-04-04)