Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Biplanare Angiographieanlage
Reference number: VGS # 21/2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der Anlage und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die komplette, betriebsbereite Anlage erforderlich sind, sowie die vorher bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Anlage soweit dies im Hinblick auf den Betrieb der angebotenen Anlage notwendig ist. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Anlage zum Aufstellungs- / Betriebsort und deren Einbringung insbesondere folgende Leistungen: - Planungsleistungen hinsichtlich Aufstellung / Montage / Installation / Einbau der Anlage sowie hinsichtlich der ggf. erforderlichen baulichen und technischen Ertüchtigungen / Erweiterungen der Bestandsräume und technischen Anlagen für die Anlage - Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen (insbesondere Ausführungsbeschreibung, Aufstellungspläne, Montage- und Installationspläne, Revisionspläne); Revisionsunterlagen in Papierform und digital - Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altanlage unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anlage 4 einschließlich Anlagen sowie deren ordnungsgemäße Verwertung / Entsorgung - ggf. erforderliche bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Anlage unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Statik, sowie gemäß Anlage 4 einschließlich Anlagen - Einhaltung der seitens Instituts für Infektiologie und Krankenhaushygiene des Auftraggebers vorgegebenen hygienischen Rahmenbedingungen für Demontage, Montage sowie An- / Ablieferung; Kommunikation der abgestimmten hygienischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mit sämtlichen Unterauftragnehmern des Auftragnehmers - sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 4 - Aufstellung, Installation / Montage der Anlage am Aufstellungs- / Betriebsort inklusive Oberkörperstrahlenschutz - Anbindung an die zum Betrieb der Anlage erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien an den in Anlage 4 genannten Schnittstellen - Anbindung der Anlage an das KIS ORBIS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware - Anbindung der Anlage an das RIS / PACS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware (DICOM Schnittstelle) - Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das klinikumsweite TCP / IP-Netzwerk und dessen Infrastruktur - Inbetriebnahme gemäß § 10 Abs. 3 MPBetreibV inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en), Probelauf - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Anlage einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen bevorzugt in deutscher Sprache (in englischer Sprache auch möglich) als elektronisches Dokument im PDF-Format - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers (Bedienungspersonal, Personal der Abteilung Medizintechnik, Personal Betreibung Haustechnik) - Mängelhaftung, Garantie - Organisation aller erforderlichen Sachverständigenabnahmen (Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen werden vom Auftraggeber getragen / übernommen.) Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Bieter darf nur eine solche Anlage, solche Produkte, Komponenten, Geräte anbieten, welche auch im Hinblick auf den Aufstellungs- / Betriebsort geeignet sind bzw. am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort ordnungs- und bestimmungsgemäß sowie voll funktionsfähig betrieben werden können. Dabei ist zu insbesondere zu berücksichtigen, dass Strahlenschutzertüchtigungen nicht vorgenommen werden dürfen.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Daher hat sich der Auftraggeber für die Auswahlmöglichkeit "unbekannt" entschieden. Die Festlegungen / Regelungen zu Terminen, Fristen, Laufzeiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Angiografie-Ausstattung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Angiografie-Ausrüstung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Festlegungen zum Aufstellungs- / Betriebsort sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Festlegungen zum Aufstellungs- / Betriebsort sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich...”
Beschreibung der Optionen
Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der Einzelpreis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen. Der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen ausdrücklich vor. Eventualpositionen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Etwaige als Eventualposition bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen können vom Bieter mit angeboten werden, sind jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der (Einzel-)Preis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Eventualpositionen; der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung dieser Positionen ausdrücklich vor. Optionen und Eventualpositionen sind den Vergabeunterlagen "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" und "Anlage 1-Leistungsverzeichnis" zu entnehmen. Weitere Option: Vollservicevertrag für 72 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Rechts- und Sachmängelhaftung bzw. nach Ablauf der Garantiezeit (vgl. Vergabeunterlage "Anlage 2-Erklärung zum angebotenen Produkt").
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert / Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.) Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind insgesamt mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Ausbau / Demontage einer "alten" Angiographieanlage sowie Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Einbringung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme der konkret bzw. im gegenständlichen Vergabeverfahren angebotenen biplanaren Angiographieanlage im neuroradiologischen Kontext / Umfeld für einen vergleichbaren Auftraggeber. Vergleichbare Auftraggeber sind Universitätskliniken sowie Krankenhäuser der Maximalversorgung. Bei einem der mindestens drei anzugebenden vergleichbaren Referenzprojekte / Referenzaufträge muss zudem die folgende Leistung Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sein: Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Einbringung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme der konkret bzw. im gegenständlichen Vergabeverfahren angebotenen biplanaren Angiographieanlage im neuroradiologischen Kontext / Umfeld inklusive eines vollständig in die Anlage integrierten Angiographiesimulators. Hinweise: Im Formblatt F4-A wurde daher in den Tabellen für die Angabe der Referenzprojekte eine Abfrage bzgl. des vollständig in die Anlage integrierten Angiographiesimulators mit aufgenommen. Es ist weiter zu berücksichtigen, dass es für den geforderten Nachweis von Referenzprojekten / Referenzaufträgen unschädlich ist, wenn Teilleistungen in den jeweiligen Projekten / Aufträgen nicht durch einen Bieter allein, sondern durch Unterauftragnehmer erbracht wurden. Entscheidend für die Eignungsprüfung ist insoweit, dass der Bieter als Auftragnehmer / Vertragspartner entsprechende Referenzprojekte / Referenzaufträge durchgeführt / erbracht hat; er kann sich dabei auch Unterauftragnehmern bedient haben. Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Noch nicht abgeschlossene Beschaffungsprojekte können dementsprechend nicht als Referenzprojekt / als Referenzauftrag berücksichtigt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.5 und 2.6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Hinweise zur Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" einschließlich Anlagen: Die Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen (Grundrisse, Pläne, etc.) handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" und deren Anlagen um Vergabeunterlagen handelt, welche Vertragsbestandteil werden! Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Dokumente / Anlagen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln sind! // 7. Ortsbesichtigung: In folgenden Zeiträumen finden Ortsbesichtigungen auf dem Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden im Haus 59 statt: 16.12.2025 bis 19.12.2025, jeweils in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr. Die Teilnahme an der vorgesehenen Ortsbesichtigung ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlussbedingungen, Einbringung / Ausbringung, etc. für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 12.12.2025, 10.00 Uhr anzumelden, dies entweder unter folgender E-Mail-Adresse: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder mittels / über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals. In der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind für die jeweilig teilnehmenden Personen die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Funktionen innerhalb des Unternehmens anzugeben. Der Auftraggeber wird dem Bieter / den Bietern nach der erfolgten Anmeldung den jeweiligen konkreten Termin / Zeitraum der Ortsbesichtigung mitteilen. Treffpunkt ist zum festgelegten Zeitpunkt: Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Foyer Haus 59. Der Bieter trägt etwaige ihm im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung entstehende Kosten selbst. Sie werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber wird die Bieter / interessierten Unternehmen über die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung ggf. einzuhaltenden Anforderungen nach erfolgter Anmeldung mit der Mitteilung des jeweiligen konkreten Besichtigungstermins informieren. // 8. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 25.03.2026.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 03.12.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 235-810700 (2025-12-04)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-26 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.5 und 2.6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Hinweise zur Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" einschließlich Anlagen: Die Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen (Grundrisse, Pläne, etc.) handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vergabeunterlage "Anlage 4 - Technische Randbedingungen, weitere Nebenleistungen, Ein- und Ausbringweg" und deren Anlagen um Vergabeunterlagen handelt, welche Vertragsbestandteil werden! Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Dokumente / Anlagen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln sind! // 7. Ortsbesichtigung: In folgenden Zeiträumen finden Ortsbesichtigungen auf dem Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden im Haus 59 statt: 16.12.2025 bis 19.12.2025, jeweils in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr. Die Teilnahme an der vorgesehenen Ortsbesichtigung ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlussbedingungen, Einbringung / Ausbringung, etc. für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 12.12.2025, 10.00 Uhr anzumelden, dies entweder unter folgender E-Mail-Adresse: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder mittels / über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals. In der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind für die jeweilig teilnehmenden Personen die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Funktionen innerhalb des Unternehmens anzugeben. Der Auftraggeber wird dem Bieter / den Bietern nach der erfolgten Anmeldung den jeweiligen konkreten Termin / Zeitraum der Ortsbesichtigung mitteilen. Treffpunkt ist zum festgelegten Zeitpunkt: Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Foyer Haus 59. Der Bieter trägt etwaige ihm im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung entstehende Kosten selbst. Sie werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber wird die Bieter / interessierten Unternehmen über die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung ggf. einzuhaltenden Anforderungen nach erfolgter Anmeldung mit der Mitteilung des jeweiligen konkreten Besichtigungstermins informieren. // 8. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 15.04.2026.
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Text:
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 14.01.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 26.01.2026, 10.00 Uhr. Unter Punkt...”
Text
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 14.01.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 26.01.2026, 10.00 Uhr. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert / geändert. Der Auftraggeber verlängert in diesem Zusammenhang zudem die bisher am 25.03.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 15.04.2026. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung wurden daher die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurde daher die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, korrigiert / geändert.
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 14.01.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 26.01.2026, 10.00 Uhr. In diesem...”
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 14.01.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 26.01.2026, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängert der Auftraggeber zudem die bisher am 25.03.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 15.04.2026.
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Quelle: OJS 2026/S 009-024749 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Die Festlegungen / Regelungen zu Terminen, Fristen, Laufzeiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.
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Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich...”
Beschreibung der Optionen
Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der Einzelpreis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen. Der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen ausdrücklich vor. Eventualpositionen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Etwaige als Eventualposition bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen können vom Bieter mit angeboten werden, sind jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der (Einzel-)Preis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Eventualpositionen; der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung dieser Positionen ausdrücklich vor. Optionen und Eventualpositionen sind den Vergabeunterlagen "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" und "Anlage 1-Leistungsverzeichnis" zu entnehmen. Weitere Option: Vollservicevertrag für 72 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Rechts- und Sachmängelhaftung bzw. nach Ablauf der Garantiezeit.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: VGS # 21/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-20 📅
Titel: Biplanare Angiographieanlage
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Philips GmbH Market DACH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 74560
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWML3G#” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 31.03.2026).
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Quelle: OJS 2026/S 064-225779 (2026-03-31)