Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf den Waldflächen der WSG Bad Essen von ca. 892 ha im Landkreis Osnabrück, Ausbringung von erdfeuchtem kohlensaurem Magnesiumkalk mit mind. 15% MgCo3 Anteil in gleichmäßiger Verteilung auf den zu kalkenden Flächen..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenschutzkalkung der WSG Bad Essen
Reference number: 4-2025-00023
Kurze Beschreibung:
“Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf den Waldflächen der WSG Bad Essen von ca. 892 ha im Landkreis Osnabrück,...”
Kurze Beschreibung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf den Waldflächen der WSG Bad Essen von ca. 892 ha im Landkreis Osnabrück, Ausbringung von erdfeuchtem kohlensaurem Magnesiumkalk mit mind. 15% MgCo3 Anteil in gleichmäßiger Verteilung auf den zu kalkenden Flächen..
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kalke müssen der Düngemittelverordnung (in der neuesten Fassung) entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kalke müssen der Düngemittelverordnung (in der neuesten Fassung) entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545 ) nicht überschreiten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemarkungen Bad Essen, Eielstädt, Wehrendorf und Hüsede”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-19 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 49082 Osnabrück
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Handelsregister, mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorlegen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1R4T9” Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: t:041311153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 228996100📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 123-423232 (2025-06-30)