BOE - Trockenbauarbeiten

Stadt Bönnigheim

Umbau und Erweiterung Bau II Schulzentrum Bönnigheim

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BOE - Trockenbauarbeiten
Referenznummer: VN 0.39
Kurze Beschreibung: Umbau und Erweiterung Bau II Schulzentrum Bönnigheim
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VN 0.39
Beschreibung der Beschaffung:
Das Schulzentrum setzt sich aus der Ganerbenschule, der Sophie La Roche-Realschule und dem Alfred-Amman-Gymnasium zusammen. In Bau II sind derzeit 9 Klassenzimmer der Klassenstufe 5 bis 10 und 3 Fachräume untergebracht. Da die aktuellen räumlichen Gegebenheiten der Funktion nicht mehr gerecht werden, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen und eine Erweiterung des Gebäudes Bau II durch eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise vorgesehen. Geplant ist die Schaffung einer neuen Mensa, neue Schulräume und neue Räumlichkeiten für die Bücherei. An das bestehende Gebäude wird im Norden und Westen angebaut und das bestehende 1.OG in den derzeit noch eingeschossigen Bereichen auf die Form des neuen EG erweitert. Anschließend erfolgt eine komplette Aufstockung um ein weiteres Geschoss (2.OG). Der Rohbau des Bestandes wird weitgehend erhalten und für die Aufstockung ertüchtigt. Des Weiteren werden neue Aufzuganlagen hergestellt um die Barrierefreiheit im gesamten Gebäude gewährleisten zu können. Einige Bauteile des Bestandes, insbesondere ein Teil der Fensterelemente aus dem Jahr 2009 und einige Fassaden-Stahlbetonfertigteile, sollen ausgebaut und in der Erweiterung wieder eingebaut und weiter verwendet werden. Um während der Bauzeit einen uneingeschränkten und möglichst reibungslosen Betrieb zu gewährleisten wird hierfür bauseits ein provisorisches Schulgebäude errichtet, in dem die Klassen ausgelagert werden. Hier ausschreibungsgegenständlich sind die Trockenbauarbeiten.
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Stadt: Bönnigheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nicht einschlägig, da nur elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nicht einschlägig, da nur elektronisch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: nicht einschlägig, da nur elektronisch
Zusätzliche Informationen: nicht einschlägig, da nur elektronisch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: § 16 EU Abs. 4 VOB/A, § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A gem. f) des KEV 179
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärung über Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. e) KEV 179
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in Berufsregister: Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister gem. d) KEV 179
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. g) KEV 179
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gem. h) KEV 179
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Eigenerklärungen über drei Referenzaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbar sind, und die der Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis Ende Angebotsfrist) fertig gestellt hat, gem. b) und Seiten 3 und 4 des KEV 179
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Eigenerklärung zu den Umsätzen des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022 bis 2024, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gem. Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 6e EU VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bönnigheim
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IDNr.: DE145003350
Postleitzahl: 74357
Postort: Bönnigheim
Region: Ludwigsburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.knoll@boennigheim.de 📧
Telefon: +49 7143 273-440 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5CXQ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5CXQ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5CXQ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5CXQ
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IDNr.: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 046-147725 (2025-03-04)
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