Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutztechnische Sanierung Sport- u. Mehrzweckhalle in Wismar, Los 36 - Schließanlage 1. BA, 2. BA
Referenznummer: OV 17/2025
Kurze Beschreibung:
“Los 36 - Schließanlage 1.BA + 2.BA, Brandschutztechnische Sanierung Sport- u. Mehrzweckhalle, Bgm.-Haupt-Str. 31 in Wismar”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage einer Schließanlage”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bürgermeister-Haupt-Straße 31 in 23966 Wismar, Sport- und Mehrzweckhalle.”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-09 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-24 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- 124 Eigenerklärung zur Eignung - 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt - 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - 231...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- 124 Eigenerklärung zur Eignung - 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt - 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - 231 Vereinbarung Tariftreue - Erklärung/Vereinbarung nach TVgG M-V - CSX-59 Eigenerklärung-Information zum Bieter, - Merkblatt Kernarbeitsnormen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, - Eintragung in die Handwerkrolle und Berufsregister.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYDVZ” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 13-S00HWKOMV000-96
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 054-173707 (2025-03-17)