Im Mehrzweckraum des neuen Erweiterungsbaus des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn sind folgende Arbeiten vorgesehen: Stahlbau: An der Decke des Zuschauerraums sind in drei Achsen technische Einbauten der Veranstaltungstechnik geplant. Direkt vor der Bühnenvorderkante sollen zwei Hängepunkte für Kettenzüge montiert werden. An den Kettenzügen aus dem Titel Obermaschinerie verfährt eine Aluminiumtraverse vertikal, die zur Befestigung von Beleuchtungskörpern dient. Obermaschinerie: Die nachfolgend beschriebenen elektrischen Antriebe sind Antriebe mit Laststange, ausgeführt als Prospektzüge. Es handelt sich um eine Zuganlage für einen professionellen Veranstaltungsbetrieb, der hohe Anforderungen an die Fahrqualität und Regelgüte stellt. Für die Antriebe der Obermaschinerie ist keine szenische Nutzung vorgesehen, die Bedienung erfolgt rein im Einrichtbetrieb. Steuerung und Verkabelung: Die Steuerung der bühnentechnischen Anlage ist zentral aufgebaut und im Raum T.10 Technik Bühne im Obergeschoss hinter dem Bühnenbereich, über der Hinterbühne, positioniert. Holzbau: Der Bühnenboden im Mehrzweckraum des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist aus Verbundplatten herzustellen. Die Verlegung des Bühnenbodens erfolgt auf Lagerhölzern auf einem bauseitig eingebrachten Estrich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bühnentechnik
Referenznummer: 479
Kurze Beschreibung:
Im Mehrzweckraum des neuen Erweiterungsbaus des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Stahlbau: An der Decke des Zuschauerraums sind in drei Achsen technische Einbauten der Veranstaltungstechnik geplant. Direkt vor der Bühnenvorderkante sollen zwei Hängepunkte für Kettenzüge montiert werden. An den Kettenzügen aus dem Titel Obermaschinerie verfährt eine Aluminiumtraverse vertikal, die zur Befestigung von Beleuchtungskörpern dient.
Obermaschinerie: Die nachfolgend beschriebenen elektrischen Antriebe sind Antriebe mit Laststange, ausgeführt als Prospektzüge. Es handelt sich um eine Zuganlage für einen professionellen Veranstaltungsbetrieb, der hohe Anforderungen an die Fahrqualität und Regelgüte stellt. Für die Antriebe der Obermaschinerie ist keine szenische Nutzung vorgesehen, die Bedienung erfolgt rein im Einrichtbetrieb.
Steuerung und Verkabelung: Die Steuerung der bühnentechnischen Anlage ist zentral aufgebaut und im Raum T.10 Technik Bühne im Obergeschoss hinter dem Bühnenbereich, über der Hinterbühne, positioniert.
Holzbau: Der Bühnenboden im Mehrzweckraum des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist aus Verbundplatten herzustellen. Die Verlegung des Bühnenbodens erfolgt auf Lagerhölzern auf einem bauseitig eingebrachten Estrich.
Im Mehrzweckraum des neuen Erweiterungsbaus des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Stahlbau: An der Decke des Zuschauerraums sind in drei Achsen technische Einbauten der Veranstaltungstechnik geplant. Direkt vor der Bühnenvorderkante sollen zwei Hängepunkte für Kettenzüge montiert werden. An den Kettenzügen aus dem Titel Obermaschinerie verfährt eine Aluminiumtraverse vertikal, die zur Befestigung von Beleuchtungskörpern dient.
Obermaschinerie: Die nachfolgend beschriebenen elektrischen Antriebe sind Antriebe mit Laststange, ausgeführt als Prospektzüge. Es handelt sich um eine Zuganlage für einen professionellen Veranstaltungsbetrieb, der hohe Anforderungen an die Fahrqualität und Regelgüte stellt. Für die Antriebe der Obermaschinerie ist keine szenische Nutzung vorgesehen, die Bedienung erfolgt rein im Einrichtbetrieb.
Steuerung und Verkabelung: Die Steuerung der bühnentechnischen Anlage ist zentral aufgebaut und im Raum T.10 Technik Bühne im Obergeschoss hinter dem Bühnenbereich, über der Hinterbühne, positioniert.
Holzbau: Der Bühnenboden im Mehrzweckraum des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist aus Verbundplatten herzustellen. Die Verlegung des Bühnenbodens erfolgt auf Lagerhölzern auf einem bauseitig eingebrachten Estrich.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 497
Postanschrift: Bahnhofplatz 4
Postleitzahl: 85635
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-23 📅
Datum des Endes: 2026-11-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-21 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe Formblatt 211 EU
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Formblatt 211 EU
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne
Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne
Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: X
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug
Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug
Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: nicht vorhanden.
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 071-232667 (2025-04-09)