Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Holzbauarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthauses zu vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt). Die Werkplanung ist spätestens am 14.07.2025 aufzunehmen. Der Fertigungsbeginn ist geplant für den 06.10.2025. Der Ausführungsbeginn ist geplant für den 01.12.2025. Die Fertigstellung ist geplant für den 20.02.2026. Die Dauer der Arbeiten einschl. Planung und Fertigung beträgt somit etwa 32 Kalenderwochen exkl. 2 Wochen Urlaubszeit über den Jahreswechsel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BUND-Umwelthaus Holzbau 1.BA
Referenznummer: 2025-UWH-017-Holzbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Holzbauarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthauses zu vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt). Die Werkplanung ist spätestens am 14.07.2025 aufzunehmen. Der Fertigungsbeginn ist geplant für den 06.10.2025. Der Ausführungsbeginn ist geplant für den 01.12.2025. Die Fertigstellung ist geplant für den 20.02.2026. Die Dauer der Arbeiten einschl. Planung und Fertigung beträgt somit etwa 32 Kalenderwochen exkl. 2 Wochen Urlaubszeit über den Jahreswechsel.
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Holzbauarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthauses zu vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt). Die Werkplanung ist spätestens am 14.07.2025 aufzunehmen. Der Fertigungsbeginn ist geplant für den 06.10.2025. Der Ausführungsbeginn ist geplant für den 01.12.2025. Die Fertigstellung ist geplant für den 20.02.2026. Die Dauer der Arbeiten einschl. Planung und Fertigung beträgt somit etwa 32 Kalenderwochen exkl. 2 Wochen Urlaubszeit über den Jahreswechsel.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-UWH-017-Holzbauarbeiten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt). Die hier ausgeschrieben Leistungen beinhalten im Wesentlichen: Das Gebäude soll als Holz-Beton-Hybrid-Bau errichtet werden. Die hier ausgeschrieben Leistungen ist der Holzbaus: - ca. 110 m³ BSH für Decken- und Dachträger, Stützen und Stürze - ca. 1.585 m² BSPH-Wände - ca. 635 m² BSPH-Dachdecke - ca. 1.090 m² Holz-Beton-Verbund-Decken Die Arbeiten finden direkt angrenzend an einen zu erhaltenden Bestandsbau statt (2.BA). Das Gebäude darf durch die o.g. Arbeiten nicht beschädigt werden. Das gesamte Bauvorhaben wird durch den BNB zertifiziert. Vorgabe ist das Erreichen des Gütesiegels "Silber". Alle dadurch für den Holzbau entstehenden Anforderungen sind in diesem Leistungsverzeichnis erwähnt und erläutert. Alle Anforderungen sind vor, während und nach der Bauphase unbedingt einzuhalten, zu überwachen und zu dokumentieren. Die für das Angebot relevanten Angaben sind der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt). Die hier ausgeschrieben Leistungen beinhalten im Wesentlichen: Das Gebäude soll als Holz-Beton-Hybrid-Bau errichtet werden. Die hier ausgeschrieben Leistungen ist der Holzbaus: - ca. 110 m³ BSH für Decken- und Dachträger, Stützen und Stürze - ca. 1.585 m² BSPH-Wände - ca. 635 m² BSPH-Dachdecke - ca. 1.090 m² Holz-Beton-Verbund-Decken Die Arbeiten finden direkt angrenzend an einen zu erhaltenden Bestandsbau statt (2.BA). Das Gebäude darf durch die o.g. Arbeiten nicht beschädigt werden. Das gesamte Bauvorhaben wird durch den BNB zertifiziert. Vorgabe ist das Erreichen des Gütesiegels "Silber". Alle dadurch für den Holzbau entstehenden Anforderungen sind in diesem Leistungsverzeichnis erwähnt und erläutert. Alle Anforderungen sind vor, während und nach der Bauphase unbedingt einzuhalten, zu überwachen und zu dokumentieren. Die für das Angebot relevanten Angaben sind der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Wir weisen Sie darauf hin, dass vor Angebotsabgabe zwingend ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist, damit Sie sich ein Bild der Örtlichkeiten machen können. Spätere Nachtragsforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass vor Angebotsabgabe zwingend ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist, damit Sie sich ein Bild der Örtlichkeiten machen können. Spätere Nachtragsforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Am Strande 9
Postleitzahl: 23730
Stadt: Neustadt in Holstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostholstein
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-20 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-28 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Insbesondere wird Bezug genommen auf § 16a VOB/A EU, Absatz 1: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren
Insbesondere wird Bezug genommen auf § 16a VOB/A EU, Absatz 1: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist) Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist) Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag beträgt fünf Prozent der Auftragssumme. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme, gem. § 9c VOB-A EU
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUP5A4Z
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: - 0431 988-4542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 081-269693 (2025-04-24)