Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom
Referenznummer: 0010-Strom-2025
Kurze Beschreibung:
“Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom für die Vertragsjahre 2026 bis 2028.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich derzeit um 419 SLP-Abnahmestellen und 47 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2023 von ca. 12,7 GWh und im Jahr 2024...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich derzeit um 419 SLP-Abnahmestellen und 47 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2023 von ca. 12,7 GWh und im Jahr 2024 von ca. 12,5 GWh. Für das erste Bezugsjahr 2026 wird mit einem prognostizierten Gesamtbedarf von ca. 10,8 GWh ausgegangen.
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Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Ausschreibung dient dieser auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Ausschreibung dient dieser auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" - im Folgenden "Fragenkatalog" genannt - der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert.
Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben:
Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden.
JA (durch Ankreuzen)
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass
1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten.
2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar.
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.
Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) :
Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)?
"JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen)
Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.
Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden.
Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.
Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen.
Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden.
Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
“Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot...”
Zusätzliche Informationen
Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Refe-renzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ziffer 3.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung durch Ankreuzen "ja" oder "nein" als Antwort zur Frage: Verfügt der Bieter über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ziffer 3.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung durch Ankreuzen "ja" oder "nein" als Antwort zur Frage: Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr?
Bei Ankreuzen von "Nein":
Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt?
durch Ankreuzen von "JA"
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen unter Ziff.4.2. des Fragenkatalogs durch durch Ankreuzen von "JA" zu nachfolgendem Text und Angaben zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen unter Ziff.4.2. des Fragenkatalogs durch durch Ankreuzen von "JA" zu nachfolgendem Text und Angaben zu den Referenzen in tabellarischer Form wie folgt.
Kann der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte von gegenwärtig
oder innerhalb der letzten 3 vollständigen Kalenderjahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) erbrachten Leistungen über Stromlieferungen mit nachfolgend definierten Mindestanforderungen nachweisen?
Mindestanforderungen: es müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt und je Referenz mindestens einmal in unterschiedlicher Nennung vorkommen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird:
1.Eine Tranchenbeschaffung mit einer Menge über 10 GWh
2.Ein Multisitekunde mit 250 Abnahmestellen oder mehr an SLP- und RLM-Lokationen
3.Ein Kunde mit Ökostrom für eine oder mehrere Lokationen über 5 GWh
In der nachfolgenden Tabelle sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:
Lfd. Nr. ,(Leistungszeitraum, Angabe zur Mindestanforderung,Referenzkunde, Name des Ansprechpartners, Tel.-Nr. des Ansprechpartners
Uns ist bewusst, dass sich der Auftraggeber eine Nachfrage bei den angegebenen
Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vorbehält.
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Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" ...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat.
Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine solche Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlos-sen .
Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen.Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellver-tretend für die anderen Mitglieder abzugeben.
“s.o.” Mehr anzeigen (1) “Eigenerkärung zu Russlandbezug
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA"...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Eigenerkärung zu Russlandbezug
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA" )
1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h.,
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln.
2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen.
3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link erforderlich.
Im Rahmen der Ausschreibung dient ein auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" -in dieser Bekanntmachung "Fragenkatalog" genannt- der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert.
1.
Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben:
Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden.
JA (durch Ankreuzen)
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass
1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten.
2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar.
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.
2.
Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) :
Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)?
"JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen)
Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.
Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden.
Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.
3.
Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen.
Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden.
Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 062-202197 (2025-03-26)