Bundesweites Insektenmonitoring - Heuschrecken im Grünland 2026 bis 2029

Landesamt für Umwelt

Bundesweites Insektenmonitoring Das bundesweite Insektenmonitoring ist Teil des "Aktionsprogramms Insektenschutz". Es wird damit ein bundesweites Monitoringprogramm aufgebaut, welches Biomasse, Artenvielfalt und Individuenzahlen ausgewählter Indikatorgruppen einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Das Programm besteht aus den zwei Säulen "Monitoring häufiger Insekten" und "Monitoring seltener Insekten". Beide Säulen sind modular aufgebaut und beinhalten Einzelbausteinen zu verschiedenen Arten(gruppen). Mit dem "Monitoring häufiger Insekten" werden häufige Insekten der Gesamtlandschaft erfasst. Dafür wird überwiegend die Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, 1 x 1 km) genutzt. Diese ist ebenfalls Bestandteil weiterer naturschutzrelevanter Monitoringprogramme (Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Ökosystem-Monitoring). Dadurch bietet sich die Möglichkeit der synergistischen Datenauswertung, sodass zukünftig Aussagen hinsichtlich größerer kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Das "Monitoring seltener Insekten" dient der Erfassung seltener und gefährdeter Insekten sowie von Insekten seltener Lebensräume. Diese können auf den bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen nicht ausreichend erfasst werden, deshalb werden hierfür spezifische Flächenkulissen genutzt. Monitoring häufiger Insekten: Heuschrecken im Grünland Heuschrecken besiedeln ein breites Spektrum von Offenlandhabitaten. Sie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Lebensraums sowohl hinsichtlich der Landnutzung als auch des Klimas und eignen sich deshalb gut als Indikator für Umweltveränderungen. In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 60 Arten aus der Gruppe der Heuschrecken (Ensifera, Caelifera) und Fangschrecken (Mantodea) vor (Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler in Rheinland-Pfalz 2019). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese beiden Gruppen im Modul "Heuschrecken im Grünland" jährlich auf 12 Stichprobenflächen (SPF) erfasst. Die Erfassung schließt Fangschrecken mit ein, auch wenn diese im Folgenden nicht explizit benannt werden. Die Erfassung setzt sich aus einer quantitativen Erfassung mittels Isolationsquadrat sowie einer ergänzenden qualitativen Erfassung zusammen. Dabei werden alle vorgefundenen Larven und Imagines der Heuschrecken sowie Fangschrecken erfasst. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonito-rings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartie-renden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) der Auswahl der Beprobungsflächen (2.500 m² Größe) innerhalb von 1 km² großen SPF nach Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 2.1 und 3.2), 2) der quantitativen und qualitativen Erfassung von Heuschrecken und Fangschrecken sowie der Erfassung von Umweltvariablen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfas-sungsanleitung (Anlage LB 1 Kapitel 3.2), 3) der Digitalisierung und Abgabe der unter 1) und 2) erhobenen Daten. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen, jedoch nicht kalkulationsrelevanten Anpassungen des Methodenhandbuchs kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesweites Insektenmonitoring - Heuschrecken im Grünland 2026 bis 2029
Referenznummer: LfU_13_48/2025
Kurze Beschreibung:
Bundesweites Insektenmonitoring Das bundesweite Insektenmonitoring ist Teil des "Aktionsprogramms Insektenschutz". Es wird damit ein bundesweites Monitoringprogramm aufgebaut, welches Biomasse, Artenvielfalt und Individuenzahlen ausgewählter Indikatorgruppen einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Das Programm besteht aus den zwei Säulen "Monitoring häufiger Insekten" und "Monitoring seltener Insekten". Beide Säulen sind modular aufgebaut und beinhalten Einzelbausteinen zu verschiedenen Arten(gruppen). Mit dem "Monitoring häufiger Insekten" werden häufige Insekten der Gesamtlandschaft erfasst. Dafür wird überwiegend die Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, 1 x 1 km) genutzt. Diese ist ebenfalls Bestandteil weiterer naturschutzrelevanter Monitoringprogramme (Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Ökosystem-Monitoring). Dadurch bietet sich die Möglichkeit der synergistischen Datenauswertung, sodass zukünftig Aussagen hinsichtlich größerer kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Das "Monitoring seltener Insekten" dient der Erfassung seltener und gefährdeter Insekten sowie von Insekten seltener Lebensräume. Diese können auf den bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen nicht ausreichend erfasst werden, deshalb werden hierfür spezifische Flächenkulissen genutzt. Monitoring häufiger Insekten: Heuschrecken im Grünland Heuschrecken besiedeln ein breites Spektrum von Offenlandhabitaten. Sie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Lebensraums sowohl hinsichtlich der Landnutzung als auch des Klimas und eignen sich deshalb gut als Indikator für Umweltveränderungen. In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 60 Arten aus der Gruppe der Heuschrecken (Ensifera, Caelifera) und Fangschrecken (Mantodea) vor (Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler in Rheinland-Pfalz 2019). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese beiden Gruppen im Modul "Heuschrecken im Grünland" jährlich auf 12 Stichprobenflächen (SPF) erfasst. Die Erfassung schließt Fangschrecken mit ein, auch wenn diese im Folgenden nicht explizit benannt werden. Die Erfassung setzt sich aus einer quantitativen Erfassung mittels Isolationsquadrat sowie einer ergänzenden qualitativen Erfassung zusammen. Dabei werden alle vorgefundenen Larven und Imagines der Heuschrecken sowie Fangschrecken erfasst. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonito-rings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartie-renden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) der Auswahl der Beprobungsflächen (2.500 m² Größe) innerhalb von 1 km² großen SPF nach Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 2.1 und 3.2), 2) der quantitativen und qualitativen Erfassung von Heuschrecken und Fangschrecken sowie der Erfassung von Umweltvariablen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfas-sungsanleitung (Anlage LB 1 Kapitel 3.2), 3) der Digitalisierung und Abgabe der unter 1) und 2) erhobenen Daten. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen, jedoch nicht kalkulationsrelevanten Anpassungen des Methodenhandbuchs kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-28 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, 3. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt, 4. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Erfassung der Heuschrecken vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern haben: a. Kartierung und/oder Monitoring von Heuschrecken b. Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Heuschrecken Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die mit diesem Verfahren vergleichbaren Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Planungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Heuschrecken ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011651100400-41
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 13
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de 📧
Telefon: +49613160330 📞
URL: https://www.lfu.rlp.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNL9/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNL9 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNL9 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNL9# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 20.01.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 232-799611 (2025-12-01)