In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 130 Arten aus der Gruppe der Tagfal-ter (Papilionidae, Hesperiidae, Pieridae, Nymphalidae, Lycaenidae, Riodinidae) und 18 Arten aus der Familie der Widderchen (Zygaenidae) vor (Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz 2014). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese im Modul "Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene" in Rheinland-Pfalz auf 60 SPF durch Transektzählungen erfasst. Die Erfassung stellt einen gesamtlandschaftlichen, zufälligen Querschnitt durch die SPF dar. Hierzu wird eine festgelegte Route mehrmals im Jahr begangen und alle adulten Individuen, welche innerhalb eines gedachten "Erfassungsquaders" um die kartierende Person herum beobachtet werden, punktgenau erfasst. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Da es bei Insekten oft zu ausgeprägten Populati-onsschwankungen kommt, werden sieben ausgewählte Stichprobenflächen jährlich begangen (Unterstichprobe). Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) Festlegung und Digitalisierung von 1,5 km langen Transekten entlang öffentlicher Wege durch die 1 km² großen SPF nach den Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 2) Punkt- und artgenaue Erfassung der adulten Tagfalter und Widderchen (Art, Anzahl der Individuen) entlang der Transekte an fünf Terminen zwischen 01. Mai bis 13. August gemäß des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 3) Abgabe der Daten (Transekte sowie digital aufbereitete Kartierungsergebnisse der unter 2) erhobenen Daten). Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der konti-nuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen Anpassungen kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesweites Insektenmonitoring - Tagfalter und Widderchen 2026 bis 2029, Lose 17 bis 19
Referenznummer: LfU_13_35/2025
Kurze Beschreibung:
In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 130 Arten aus der Gruppe der Tagfal-ter (Papilionidae, Hesperiidae, Pieridae, Nymphalidae, Lycaenidae, Riodinidae) und 18 Arten aus der Familie der Widderchen (Zygaenidae) vor (Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz 2014). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese im Modul "Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene" in Rheinland-Pfalz auf 60 SPF durch Transektzählungen erfasst. Die Erfassung stellt einen gesamtlandschaftlichen, zufälligen Querschnitt durch die SPF dar. Hierzu wird eine festgelegte Route mehrmals im Jahr begangen und alle adulten Individuen, welche innerhalb eines gedachten "Erfassungsquaders" um die kartierende Person herum beobachtet werden, punktgenau erfasst. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Da es bei Insekten oft zu ausgeprägten Populati-onsschwankungen kommt, werden sieben ausgewählte Stichprobenflächen jährlich begangen (Unterstichprobe). Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) Festlegung und Digitalisierung von 1,5 km langen Transekten entlang öffentlicher Wege durch die 1 km² großen SPF nach den Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 2) Punkt- und artgenaue Erfassung der adulten Tagfalter und Widderchen (Art, Anzahl der Individuen) entlang der Transekte an fünf Terminen zwischen 01. Mai bis 13. August gemäß des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 3) Abgabe der Daten (Transekte sowie digital aufbereitete Kartierungsergebnisse der unter 2) erhobenen Daten). Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der konti-nuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen Anpassungen kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 130 Arten aus der Gruppe der Tagfal-ter (Papilionidae, Hesperiidae, Pieridae, Nymphalidae, Lycaenidae, Riodinidae) und 18 Arten aus der Familie der Widderchen (Zygaenidae) vor (Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz 2014). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese im Modul "Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene" in Rheinland-Pfalz auf 60 SPF durch Transektzählungen erfasst. Die Erfassung stellt einen gesamtlandschaftlichen, zufälligen Querschnitt durch die SPF dar. Hierzu wird eine festgelegte Route mehrmals im Jahr begangen und alle adulten Individuen, welche innerhalb eines gedachten "Erfassungsquaders" um die kartierende Person herum beobachtet werden, punktgenau erfasst. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Da es bei Insekten oft zu ausgeprägten Populati-onsschwankungen kommt, werden sieben ausgewählte Stichprobenflächen jährlich begangen (Unterstichprobe). Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) Festlegung und Digitalisierung von 1,5 km langen Transekten entlang öffentlicher Wege durch die 1 km² großen SPF nach den Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 2) Punkt- und artgenaue Erfassung der adulten Tagfalter und Widderchen (Art, Anzahl der Individuen) entlang der Transekte an fünf Terminen zwischen 01. Mai bis 13. August gemäß des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 3) Abgabe der Daten (Transekte sowie digital aufbereitete Kartierungsergebnisse der unter 2) erhobenen Daten). Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der konti-nuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen Anpassungen kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 17
Titel: Los 17
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das bundesweite Insektenmonitoring "Tagfalter und Widderchen" ist in 19 Lose über zwei getrennte Vergabeverfahren aufgeteilt. In den Losen 1 bis 16 wird in einem vierjährigen Kartierturnus kartiert, weshalb diese Lose in einem nachfolgendem Vergabeverfahren (Vergabe-nummer LfU_13_42/2025) vergeben werden. Die Lose 17 bis 19 werden in einer jährlichen Unterstichprobe (USP) kartiert und sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Sie umfassen 1 bis 3 SPF je Los. Umfang der zu erbringenden Leistungen je Los: Los 17: Jahre 2026 - 2029, 1 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 1 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 20 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Los 18: Jahre 2026 - 2029, 3 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 3 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 60 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Los 19: Jahre 2026 - 2029, 3 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 3 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 60 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Der Umfang von Position 2 und 3a pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und der Gesamtzahl der Begehungen. Lose 17 bis 19: Preisposition 4 im Preisblatt (Formular 302): Gegebenenfalls erneute Festlegung eines Transekts bei Hindernissen gemäß 3.3.4 (2): Max. 3 Stunden pro SPF und Erfassungsjahr. Der Umfang zu Pos. 4 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
Das bundesweite Insektenmonitoring "Tagfalter und Widderchen" ist in 19 Lose über zwei getrennte Vergabeverfahren aufgeteilt. In den Losen 1 bis 16 wird in einem vierjährigen Kartierturnus kartiert, weshalb diese Lose in einem nachfolgendem Vergabeverfahren (Vergabe-nummer LfU_13_42/2025) vergeben werden. Die Lose 17 bis 19 werden in einer jährlichen Unterstichprobe (USP) kartiert und sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Sie umfassen 1 bis 3 SPF je Los. Umfang der zu erbringenden Leistungen je Los: Los 17: Jahre 2026 - 2029, 1 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 1 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 20 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Los 18: Jahre 2026 - 2029, 3 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 3 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 60 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Los 19: Jahre 2026 - 2029, 3 SPF Position im Preisblatt (Formular 302): Pos. 1: 1 Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1) Pos. 2: 3 Festlegung der Transekte (vgl. Kapitel 3.2) Pos. 3: 60 Faltererfas sung (vgl. Kapitel 3.3) Der Umfang von Position 2 und 3a pro Los ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden SPF pro Los und der Gesamtzahl der Begehungen. Lose 17 bis 19: Preisposition 4 im Preisblatt (Formular 302): Gegebenenfalls erneute Festlegung eines Transekts bei Hindernissen gemäß 3.3.4 (2): Max. 3 Stunden pro SPF und Erfassungsjahr. Der Umfang zu Pos. 4 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-23 📅
Datum des Endes: 2029-11-20 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preisposition 5, Formular 302 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderun-gen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Erfassungsjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
Preisposition 5, Formular 302 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderun-gen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Erfassungsjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 18
Titel: Los 18
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 19
Titel: Los 19
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 13:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-17 13:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, 3. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt, 4. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Erfassung der Tagfalter und Widderchen vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern haben: a. Kartierung und/oder Monitoring von Tagfaltern und Widderchen b. Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Schmetterlinge Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die mit diesem Verfahren vergleichbaren Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Planungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, 3. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt, 4. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Erfassung der Tagfalter und Widderchen vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern haben: a. Kartierung und/oder Monitoring von Tagfaltern und Widderchen b. Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Schmetterlinge Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die mit diesem Verfahren vergleichbaren Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Planungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNRP
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.11.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.11.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-687692 (2025-10-16)