Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil
Landkreis Zollernalbkreis
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil mit den Linien a) Linie X1 Balingen – Rottweil (Regiobus) b) Linie 370 Balingen - Schömberg - Schörzingen - Wellendingen - Frittlingen - Neufra - Rottweil Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-20.
Wer? Wie? Wo?- • Freiburg › Rottweil
- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Tübingen › Zollernalbkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linienbündel Balingen-Rottweil (Landkreise Zollernalbkreis und Rottweil)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Zollernalbkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2031-12-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Frist für Ersatzgestellung
Umsetzungskonzept Personal
Umsetzungskonzept Betriebsstörungen und Betriebsmanagement (KB)
Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Zollernalbkreis
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-12 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Zollernalbkreis
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Hirschbergstr. 29
Postleitzahl: 72366
Postort: Balingen
Region: Zollernalbkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oepnv@zollernalbkreis.de 📧
Telefon: 01705408647 📞
URL: www.zollernalbkreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96397779 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E96397779 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 111207-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
Fax: 07219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 203-695763 (2025-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil
Kurze Beschreibung:
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil mit den Linien
a) Linie X1 Balingen – Rottweil (Regiobus)
b) Linie 370 Balingen - Schömberg - Schörzingen - Wellendingen - Frittlingen - Neufra - Rottweil
Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 E96397779
Zusätzliche Informationen:
Zu 5.1.9
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter
berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick
auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen
nach den Abschnitten 2.1.4. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und
"Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124
GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu
ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die
Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach
dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
(Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt
werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft
bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem
Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linienbündel Balingen-Rottweil (Landkreise Zollernalbkreis und Rottweil)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Zollernalbkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2031-12-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann im Rahmen von § 10 Verkehrsvertrag Leistungsanpassungen vornehmen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Frist für Ersatzgestellung
Umsetzungskonzept Personal
Umsetzungskonzept Betriebsstörungen und Betriebsmanagement (KB)
Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung:
Rottweil
🏙️
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-12 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggaber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass
er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese
zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und
Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle behllt sich vor, vor Zuschlagserteilung die Eintragung im relevanten Berufsregister einzusehen.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung
des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vor-schriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festge-setzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Ange-botsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein In-solvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröff-net wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge-stellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rah-men der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit an-deren Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung ei-nes früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitau-sendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafge-setzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist,
13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße be-gangen hat;
14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer even-tuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann;
15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräf-tig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt
des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Zollernalbkreis
Nationale Registrierungsnummer:
t07433921433
Postanschrift: Hirschbergstr. 29
Postleitzahl: 72366
Postort: Balingen
Region: Zollernalbkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oepnv@zollernalbkreis.de 📧
Telefon: 01705408647 📞
URL: www.zollernalbkreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96397779 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E96397779 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 111207-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
Fax: 07219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 203-695763 (2025-10-20)
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