BW 164: Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau des Rahmenbauwerkes BW 164 über den Wahnbach erforderlich. Das Bestandsbauwerk liegt in einem Überschwemmungsgebiet, nord- und südlich reichen Schutzgebiete (FFH, Natur,- Vogelschutzgebiet) bis an den derzeitigen Böschungsfuß. Um den Eingriff in das Gelände bzw. das Überschwemmungsgebiet zu minimieren wird das neue Bauwerk einfeldrig mit hochgesetzten Widerlagern ausgeführt. Auch sonst sind Maßnahmen zu ergreifen, die den Verlust von Retensionsraum begrenzen. BW 743: Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau (ENB) des Wellstahlbauwerkes BW 743 über den Holzbach erforderlich. Der Fahrbahnquerschnitt wurde durch die bereits durchgeführte Straßenplanung vorgegeben. - Fahrbahn 8,00 m, - Sicherheitstrennstreifen 1,75 m, - Geh- und Radweg 2,50 m, zzgl. der Bankett-/Randausbildung Der Fließquerschnitt richtet sich nach den Breiten am Ober- und Unterlauf und sollte 2,50 m nicht unterschreiten. Die Rahmensohle des ENB liegt so tief, dass eine 30 cm dicke Sohlsubstratauflage eingebaut werden kann. Durch einbetonierte Querriegel, mit wechselndem Quergefälle, wird die Lagesicherheit dieses Substrates sichergestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BW 164 u. BW 743 Objekt- u. Tragwerksplanung ENB
Reference number: 24-0293BP
Kurze Beschreibung:
“BW 164: Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau des...”
Kurze Beschreibung
BW 164: Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau des Rahmenbauwerkes BW 164 über den Wahnbach erforderlich. Das Bestandsbauwerk liegt in einem Überschwemmungsgebiet, nord- und südlich reichen Schutzgebiete (FFH, Natur,- Vogelschutzgebiet) bis an den derzeitigen Böschungsfuß. Um den Eingriff in das Gelände bzw. das Überschwemmungsgebiet zu minimieren wird das neue Bauwerk einfeldrig mit hochgesetzten Widerlagern ausgeführt. Auch sonst sind Maßnahmen zu ergreifen, die den Verlust von Retensionsraum begrenzen. BW 743: Der Neubau einer straßenbegleitenden Alltagsradwegeverbindung entlang der Landstraße L151 zwischen Thailen und Wadern macht einen Ersatzneubau (ENB) des Wellstahlbauwerkes BW 743 über den Holzbach erforderlich. Der Fahrbahnquerschnitt wurde durch die bereits durchgeführte Straßenplanung vorgegeben. - Fahrbahn 8,00 m, - Sicherheitstrennstreifen 1,75 m, - Geh- und Radweg 2,50 m, zzgl. der Bankett-/Randausbildung Der Fließquerschnitt richtet sich nach den Breiten am Ober- und Unterlauf und sollte 2,50 m nicht unterschreiten. Die Rahmensohle des ENB liegt so tief, dass eine 30 cm dicke Sohlsubstratauflage eingebaut werden kann. Durch einbetonierte Querriegel, mit wechselndem Quergefälle, wird die Lagesicherheit dieses Substrates sichergestellt.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 66493.44 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsphasen 1 bis 6 (siehe Leistungsbeschreibung)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BW 164 und BW 743”
Ort der Leistung: Neunkirchen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-02 📅
Datum des Endes: 2026-08-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtumsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführung von vergleichbaren Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-17 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 VGV Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB. Dies gilt gegebenenfalls...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 VGV Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen. - Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§46 (3) Nr.1 VGV Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§46 (3) Nr.1 VGV Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Brücke 1-feldrig mit Stützweite > 10 m.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§45 (4) Nr.4 VGV Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§45 (4) Nr.4 VGV Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Der durchschnittliche Umsatz im Bereich des konstruktiven Ingenieurwesens wird als Maß für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit herangezogen. Die Punktevergabe wird in Abhängigkeit des Umsatzes gestaffelt. Detaillierte Informationen und Wichtung siehe Anlage Aufforderung zur Angebotsabgabe.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H53EC” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 0681-501-4994📞
Fax: +49 0681-501-3506 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb für Straßenbau
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108120000001-61a
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Postleitzahl: 66538
Postort: Neunkirchen
Region: Neunkirchen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lfs.saarland.de📧
Telefon: +49 6821-100-0📞
Fax: +49 6821-100-339 📠
URL: http://www.lfs.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-524670 (2025-08-08)