Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur externen Unterstützung der IT-Mitarbeiter der Generalverwaltung der MPG im Bereich SAP Business Warehouse (BW/4HANA) in Form einer Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BW 2026
Reference number: 2204.0102.00-01.0303_02/25
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur externen Unterstützung der IT-Mitarbeiter der Generalverwaltung der MPG im Bereich SAP Business Warehouse...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur externen Unterstützung der IT-Mitarbeiter der Generalverwaltung der MPG im Bereich SAP Business Warehouse (BW/4HANA) in Form einer Rahmenvereinbarung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur externen Unterstützung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur externen Unterstützung der IT-Mitarbeiter der Generalverwaltung der MPG im Bereich SAP Business Warehouse (BW/4HANA) mit deren Hauptaufgaben Steuerung und Leistungsüberwachung der IT-Dienstleister sowie die strategische Weiterentwicklung, Planung und Steuerung der IT. Die Aufgaben des AN umfassen dabei: Unterstützung, Beratung und Realisierung in BW-Projekten sowie Unterstützung bei technologischen Fragestellungen im SAP BW-Umfeld (BW/4HANA) / Provider-Steuerung.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb der Lösungen und der SAP Systeme durch einen SAP Hosting Provider. Zudem sind Leistungen bezüglich der geplanten SAP S/4HANA-Einführung nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Diese Leistungen werden durch andere Dienstleister erbracht.
Die Leistung soll dabei von zwei Mitarbeitern ("Beratern"), die sich im Falle des Falles gegenseitig vertreten müssen, auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung erbracht werden und wird nach erbrachtem Aufwand entsprechend vergütet. Die Berater sollen regelmäßig (wöchentlich) im Einsatz sein. Die Leistungen sollen in remote erbracht werden, es sind ggf. nur seltene Termine in Präsenz (in München, max. ein Mal pro Quartal, s.a. Kap. 5.2.3.2 VU) erforderlich.Vom AN ist dafür ein Kontingent an Beratungstagen bereitzustellen (s. Kapitel 1.6.2 VU). Über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren sind insgesamt 1.600 PT auf beide Berater verteilt die Höchstmenge, die maximal aus diesem Vertrag abgerufen werden kann. Für die Leistungserbringung sind die Kapitel 4.3.3.2.1 beschriebenen Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich und anzubieten.
Vgl. zum Leistungsumfang auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlage.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn (Start der Transition) ist der 15.10.2025 bei Dienstleisterwechsel.
Allein...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn (Start der Transition) ist der 15.10.2025 bei Dienstleisterwechsel.
Allein verantwortlicher Leistungsbeginn ist am 01.01.2026 durch den neuen AN.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt ein (1) Jahr und 2,5 Monate, gerechnet ab Beginn der Überleitungsphase/Transition (15.10.2025).
In dieser Zeit vom 15.10.2025 - 31.12.2025 hat der neue Dienstleister vom bestehenden Auftragnehmer alle Unterlagen, begonnenen Projekte etc. zu übernehmen. Für diese Übergabe des alten Dienstleisters an einen neuen Auftragnehmer "transition-in" hat der Bieter einen Zeitansatz von geschätzt 14 Personentagen (PT) vorzusehen, welche auch in der Volumenschätzung Kap. 1.6.2 aufgeführt sind.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt somit maximal 4 Jahre und 2,5 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Zum Vertragsende wird wiederum der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und dem bisherigen Auftrag-nehmer in einer ca. zweimonatigen Überleitungsphase "transition-out" u. a. auch eingearbeitet sowie alle Unterlagen und begonnenen Projekte übernommen, um dann wieder ab dem Zeitpunkt des Leistungsbe-ginns der Hauptleistung einen reibungslosen Leistungsstart sicherstellen zu können. Die Überleitungsphase an einen neuen Dienstleister zum Ende dieses Vertrages wird dem Auftragnehmer nach Aufwand vergütet.
Dem Auftraggeber steht - gerechnet ab dem Zeitpunkt des allein verantwortlichen Leistungsbeginns - jähr-lich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (Kündigungsoption). Will der Auftraggeber von dieser Kündi-gungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende.
Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Details ergeben sich aus Anlage 1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): einfache Richtwertmethode nach UfAB
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Hauptleistung übersteigt die Regellaufzeit 4 Jahre nicht. Die 2,5 Monate Vorlaufzeit dienen der vorgeschaltenen Transition zur Übergabe.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Kap. 4.1 und 4.2 Auftragsausführung;
Der spätere Auftragnehmer hat gemäß § 128 Abs. 1 GWB bei der Ausführung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Kap. 4.1 und 4.2 Auftragsausführung;
Der spätere Auftragnehmer hat gemäß § 128 Abs. 1 GWB bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten ... (Fortsetzung s. Kap. 4.1)
⦁ Kap. 4.2.1 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu personenbezogenen Daten hoher Schutzstufe beim Auftraggeber. Als Anlage zum EVB-IT Vertrag wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen (Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A).
⦁ Kap. 4.2.2 Kommunikation mit dem AG (XK-01-A)
⦁ Kap. 4.2.3 Russland-Sanktionen (XK-02-A)
“Vertrag wird alleine durch Zuschlagserteilung auf das Angebot, das auf den Vergabeunterlagen basiert, geschlossen. Eine zusätzliche Unterzeichnung des...”
Vertrag wird alleine durch Zuschlagserteilung auf das Angebot, das auf den Vergabeunterlagen basiert, geschlossen. Eine zusätzliche Unterzeichnung des Vertrags ist darüber hinaus nicht erforderlich oder vorgesehen.
Das vollständig ausgefüllte Formblatt ANLAGE 09 ist mit dem Angebot abzugeben. Die hier eingefügten Angaben ergänzen mit Zuschlag den EVB-IT Vertrag (Vertragstext) gemäß der in Nummer 1.2. des EVB-IT Vertrages vereinbarten Folge der Vertragsbestandteile.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV bei Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der hier ausgeschriebenen bestehen, diese innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des
ersten Auftrags im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, der den ersten (hier gegenständlichen) Auftrag erhalten hat.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921760
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-438653 (2025-07-04)