Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen. - - - - - Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der KonzVgV durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Carsharing - Sondernutzungsvereinbarung für die Fortführung des Carsharing-Angebotes.
Referenznummer: 25-0044
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
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Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der KonzVgV durchgeführt.
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
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Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der KonzVgV durchgeführt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 25-0044
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks📦
Postleitzahl: 90744
Stadt: Fürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vereinbarung gilt für zunächst fünf Jahre. Wird sie nicht von einem der Partner sechs Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sie sich automatisch bis zu einer Gesamtvertragsdauer von acht Jahren um je ein weiteres Jahr. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach acht Jahren , § 18a Abs. 1 BayStrWG.
Die Vereinbarung gilt für zunächst fünf Jahre. Wird sie nicht von einem der Partner sechs Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sie sich automatisch bis zu einer Gesamtvertragsdauer von acht Jahren um je ein weiteres Jahr. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach acht Jahren , § 18a Abs. 1 BayStrWG.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um drei Jahre
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept Marketing und Kundeninformation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept Kundenservice
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept Tarifgestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-08 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-28 10:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: gemäß KonzVgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=276805
Mindestanforderungen an die Eignung (Ausschlusskriterien):
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich an der Erfüllung folgender Kriterien:
Allgemeine Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Allgemeinen an jede der drei Referenzen gestellt:
- Stationsgebundenes Carsharing
- Alter der Referenzprojekte nicht älter als 10 Jahre; Start nicht vor 01.07.2015
Besondere Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Besonderen an die drei Referenzen im Gesamten gestellt:
- Mindestens eine der Referenzen mit Neuaufbau von, oder der Erweiterung um mindestens sechs Stationen und acht Fahrzeugen (davon mindestens ein E-Carsharing- Fahrzeug) eines stationsbasierten Carsharing-Systems in einer Stadt innerhalb von zwei Jahren.
- Mindestens eine der Referenzen mit kommunalem Vertragspartner.
- Mindestens eine der Referenzen in einer Großstadt.
Mindestanforderungen an die Eignung (Ausschlusskriterien):
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich an der Erfüllung folgender Kriterien:
Allgemeine Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Allgemeinen an jede der drei Referenzen gestellt:
- Stationsgebundenes Carsharing
- Alter der Referenzprojekte nicht älter als 10 Jahre; Start nicht vor 01.07.2015
Besondere Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen werden im Besonderen an die drei Referenzen im Gesamten gestellt:
- Mindestens eine der Referenzen mit Neuaufbau von, oder der Erweiterung um mindestens sechs Stationen und acht Fahrzeugen (davon mindestens ein E-Carsharing- Fahrzeug) eines stationsbasierten Carsharing-Systems in einer Stadt innerhalb von zwei Jahren.
- Mindestens eine der Referenzen mit kommunalem Vertragspartner.
- Mindestens eine der Referenzen in einer Großstadt.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=276805
Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Carsharing (DE-UZ 100) sind zu erfüllen. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des Zertifikats „Blauer Engel“ oder durch den Nachweis der Erfüllung der Einzelkriterien, die im Blauen Engel inbegriffen sind.
Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Carsharing (DE-UZ 100) sind zu erfüllen. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des Zertifikats „Blauer Engel“ oder durch den Nachweis der Erfüllung der Einzelkriterien, die im Blauen Engel inbegriffen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB.
§§ 160 ff. GWB gelten nicht
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 131-454266 (2025-07-09)