Auftragsbekanntmachung (2025-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CAU Abfallentsorgung
Referenznummer: 1144/2025
Kurze Beschreibung:
“Entsorgungsdienstleistungen für die CAU zu Kiel”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Entsorgungsdienstleistungen: - Abfallmanagement zur Förderung des Recyclings und der sonstigen Verwertung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Entsorgungsdienstleistungen: - Abfallmanagement zur Förderung des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen der CAU - Bewirtschaftung und Sauberhaltung der Abfallplätze (Trashpoints) einschließlich Unterstützung der Wertstofftrennung - Abfuhr und Verwertung regelmäßig anfallender Abfälle von dezentralen Abfallplätzen der CAU einschließlich Behältergestellung - Abfuhr und Verwertung unregelmäßig anfallender Abfälle der CAU wie Sperrmüll, Altholz, Elektroschrott, Grünabfall u. a., Übernahme teils lose, teils durch Containerabfuhr - Datenschützende Entsorgung von Akten und anderen Datenträgern - Leerung von Straßenpapierkörben (für Mischabfall und Raucherabfall) und - gelegentliche Personalgestellung für abfallbezogene Arbeiten. Jährlich sind im Mittel rund 750 t Abfall zu entsorgen. Für Näheres siehe Kap. 3 der Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.3 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Campus und weitere Standorte der CAU im Stadtgebiet Kiel, Näheres siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der o. g. Vertragslaufzeit wird die Leistung - so oder ähnlich - erneut ausgeschrieben werden.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-14 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BB 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BB 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BB 2: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher" ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BB 2: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher" ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL 1: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL 2: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL 2: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben. Als ähnliche Leistung gelten hier Abfuhr- und Abfallmanagementleistungen für Siedlungsabfälle.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen zu benennen: Eigenerklärung, dass und für wen das Unternehmen ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (mindestens eine Referenz je nachfolgendem Spiegelpunkt, ggf. dieselbe): - Abfuhr von Verwertungsabfällen, z.B. AzV, PPK oder LVP, über Umleerbehälter - Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 des Preisblatts (Näheres hierzu siehe Vergabeunterlagen) - Abfallmanagement und Beratung für Unternehmen Dabei ist je Referenz mindestens der Auftragsgegenstand (einschl. Abfallarten und Gesamtabfallmenge pro Jahr), die Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben. Sollte das Unternehmen keine Referenz zur Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 vorweisen können, ist zu erklären, dass es sich in der Lage sieht, dies rechtskonform durchführen zu können (insbesondere hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen: Personal, Abfuhrfahrzeuge,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen: Personal, Abfuhrfahrzeuge, Lager- und Umschlagsmöglichkeiten, ggf. eigene Behandlungsanlagen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen, u. a. zum Personal.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten (Bieter: mindestens Abfallart 200103) sowie für "Lagern" und/oder "Behandeln" soweit vom Unternehmen selbst vorgesehen, oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. BL 3: Für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher ist ein solcher Nachweis (nur) für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Behandeln/Verwerten von AzV (soweit nicht durch den Bieter selbst ausgeführt) ist vorzulegen: Efb-Zertifikat(e) der Anlage(n), die in LU 2 für die Vorbehandlung oder Verwertung von gemischtem AzV benannt werden. Bei Sortieranlagen ist zudem die Einhaltung der technischen Anforderungen der GewAbfV nachzuweisen. Bei MVAen reicht ein Nachweis der Einhaltung des R1-Kriteriums. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung sowie eine technische Beschreibung der etwaigen Sortieranlage beizufügen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 5: Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 5: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Verwerten von Elektroaltgeräten ist vorzulegen: Nachweis der Anerkennung der für Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4 und 5) vorgesehenen Zielanlage(n) als Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 6: Zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 6: Zur Qualitätssicherung der datengeschützten Aktenentsorgung ist vorzulegen: Nachweis, dass die vorgesehene datengeschützte Aktenentsorgung der Sicherheitsstufe P-3 gemäß DIN 66399 entspricht.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Summe der Bruttobeträge gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit der Mindestlaufzeit des Vertrags. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist einen Monat nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Der AN kann eine Bürgschaft stellen, die kalenderjährlich auf 5 % der jeweiligen Restauftragssumme reduziert ist.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. ...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Regelungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abzugeben (siehe Nr. 5.5 der Vergabeunterlagen).
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ51CM#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:041319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe gemäß § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 198-675670 (2025-10-13)