Auftragsbekanntmachung (2025-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chemnitzer Modell, Stufe 4 – Ausbau Chemnitz – Limbach–Oberfrohna Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 Leistungen der örtlichen Bauüberwachung 1
Referenznummer: CM4-PFA1-BÜ1
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der grundhafte Ausbau des Zentrumsringes.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der örtlichen Bauüberwachung 1”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind die Honorarumsätze (jeweils netto) in den letzten drei Geschäftsjahren 2022 bis 2024 nachzuweisen. Dabei ist der Gesamthonorarumsatz sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind die Honorarumsätze (jeweils netto) in den letzten drei Geschäftsjahren 2022 bis 2024 nachzuweisen. Dabei ist der Gesamthonorarumsatz sowie der Honorarumsatz in den Bereichen Bauüberwachung und Bauoberleitung (Lph. 8 und 9) anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die Honorarumsätze von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Für die anzugebenden Honorarumsätze wird durch die Vergabestelle je Bereich der jeweilige Mittelwert aus den anzugebenden Werten der einzelnen Geschäftsjahre ermittelt. Es werden für den jeweiligen Mittelwert folgende Mindestwerte gefordert:
1. Gesamthonorarumsatz: 1.500.000 EUR netto
2. Honorarumsatz Bauüberwachung und Bauoberleitung (Lph 8 und 9): 500.000 EUR netto
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Dazu sind die im Eignungsbogen geforderten Angaben (Name des Versicherers, Datum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Dazu sind die im Eignungsbogen geforderten Angaben (Name des Versicherers, Datum Versicherungsnachweis, Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sach- und Sonstige Schäden, Maximierung im Schadenfall) einzutragen und durch einen Nachweis des Versicherers zu belegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 12 Monate (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist) sein.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von je-dem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Für die nachzuweisende Berufshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestwerte gefordert:
1. Deckungssumme für Personenschäden: 2,5 Mio. EUR
2. Deckungssumme für Sach- und Sonstige Schäden: 2,5 Mio. EUR
3. Zweifache Maximierung im Schadenfall
Werden die geforderten Mindestwerte im Rahmen der bestehenden Versicherung einzeln oder insgesamt nicht erreicht, so ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird, die die geforderten Mindestwerte erfüllt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Mindeststandards (Mindestwerte Honorarumsätze) durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür ist die Summe der betreffenden Mittelwerte der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind folgende Unternehmensreferenzen zu in der Vergangenheit ausgeführten vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen, die diesbezüglichen Angaben sind im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind folgende Unternehmensreferenzen zu in der Vergangenheit ausgeführten vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen, die diesbezüglichen Angaben sind im Eignungsbogen einzutragen:
• Zwei Referenzen A: Bauüberwachung bei einer koordinierten innerstädtischen Gleis- und Straßenbaumaßnahme
• Referenz B: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bei einer koordinierten Gleis- und Straßenbaumaßnahme
Für die anzugebenden Referenzen werden folgende Mindeststandards gefordert:
• Zwei Referenzen A: Bauüberwachung bei einer koordinierten innerstädtischen Gleis- und Straßenbaumaßnahme:
Straßenbahnstrecke nach BOStrab
Koordination der Medienträger
Herstellungskosten von mind. 8,0 Mio. EUR netto
Fertigstellung (Fertigstellungszeitpunkt = VOB-Abnahme) nach dem 01.01.2023
• Referenz B: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bei einer koordinierten Gleis- und Straßenbaumaßnahme:
Straßenbahnstrecke nach BOStrab
Koordination der Medienträger
Herstellungskosten von mind. 8,0 Mio. EUR netto
Fertigstellung (Fertigstellungszeitpunkt = VOB-Abnahme) nach dem 01.01.2021
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist das vorgesehene Projektteam unter Vorlage von Ausbildungsnachweisen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sowie Angabe von Referenzen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist das vorgesehene Projektteam unter Vorlage von Ausbildungsnachweisen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sowie Angabe von Referenzen zu benennen. Die diesbezüglichen Angaben sind im Eignungsbogen einzutragen.
Das Projektteam besteht aus:
• Leitender Bauüberwacher
• Bauüberwacher Straßenbau
• Bauüberwacher Gleisbau
• SiGeKo
• Bauabrechner
Eine Personalunion zwischen dem Leitenden Bauüberwacher und dem Bauüberwacher Straßenbau oder dem Bauüberwacher Gleisbau ist gestattet.
Für jedes Mitglied des Projektteams ist die berufliche Befähigung nachzuweisen. Dabei sind jeweils die berufliche Qualifikation, der Studiengang, die Berufserfahrung in Jahren sowie der berufliche Werdegang anzugeben.
Für den Leitenden Bauüberwacher und den Bauüberwacher Straßenbau ist zudem die Eignung nach MVAS 1999, RSA 21 und ZTV-SA 97 nachzuweisen.
Für den SiGeKo ist die Eignung nach nach RAB 30 Anlage B + C + D nachzuweisen.
Für das anzugebende Personal/Projektkernteam werden folgende Mindeststandards gefordert:
• Leitender Bauüberwacher:
Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master, Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar
Berufserfahrung mind. 10 Jahre
• Bauüberwacher Straßenbau:
Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master, Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar
Berufserfahrung mind. 10 Jahre
• Bauüberwacher Gleisbau:
Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master, Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar
Berufserfahrung mind. 10 Jahre
• SiGeKo:
Berufserfahrung mind. 5 Jahre
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen (Unternehmensreferenzen) und das Projektteam durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür sind die insgesamt von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorgelegten Referenzen sowie das insgesamt von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorgesehene Personal/Projektkernteam.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen!” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003811
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@vms.de📧
Telefon: +49 371 40008-0📞
URL: https://www.vms.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63918812🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63918812🌏
“1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren...”
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
-----2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
-----3. Verweist der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens mit dem Angebot durch Vorlage der in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise und Erklärungen zur Eignung darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden handschriftlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Dritten (Formblatt 236) mit dem Angebot darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden (vgl. § 47 Abs. 1 SektVO). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung des Dritten (Formblatt 236) auch die gemeinsame Haftung dieses anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären.
-----4. Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend auch „Sanktions-VO“ genannt) und das seit dem 09.04.2022 geltende Zuschlagsverbot ist mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, dass der Bieter keinen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktions-VO aufweist. Für die Erklärung ist das Formblatt EU-RUS-Sanktionen zu verwenden. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
-----5. Die im Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind Bestandteil einer koordinierten Baumaßnahme des Auftraggebers, der Stadt Chemnitz sowie der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG). Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die Stadt Chemnitz oder die CVAG den auf sie entfallenden Finanzierungsanteil der Baumaßnahme nicht oder nicht ausreichend im Haushaltsplan der Stadt Chemnitz 2025/2026 abbildet.
-----6. Der für das Bauvorhaben erforderliche Beschluss der Landesdirektion Sachsen zum Planfeststellungsverfahren „Chemnitzer Modell, Stufe 4 Ausbau Chemnitz – Limbach-Oberfrohna, Planfeststellungsabschnitt 1“ liegt noch nicht vor. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses. Des Weiteren erfolgt die Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung durch den Freistaat Sachsen. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den Planfeststellungsbeschluss oder ohne die Fördermittelbewilligung nicht erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig, Kreisfreie Stadt
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 977-3800📞
Fax: +49 341 977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
-----1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-----2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-----3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-----4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB lautet: „Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 198-678803 (2025-10-13)