Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Christliches Krankenhaus Quakenbrück 1. BA Neustrukturierung und Erweiterung des Pflegebereiches: Verblendmauerwerk
Referenznummer: VE-309
Kurze Beschreibung:
“Christliches Krankenhaus Quakenbrück 1. BA Neustrukturierung und Erweiterung des Pflegebereiches: Verblendmauerwerk”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“DIN 18330 Mauerarbeiten
Verblendmauerwerk 850 m²”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-11 📅
Datum des Endes: 2025-11-07 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gem. Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-15-3306📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 085-281496 (2025-04-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-17 10:30:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verschiebung der Frist für die Angebotsabgabe auf den 17.06.2025.”
Quelle: OJS 2025/S 106-359353 (2025-06-02)