Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren Liegenschaften in Oberbayern. - In der Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers werden ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems, Inc. verwendet. Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Cisco-Komponenten, Serviceleistungen für die Cisco-Komponenten, die Übernahme von Serviceleistungen für vorhandene Cisco-Komponenten und Support- und Dienstleistungen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Cisco-Komponenten inkl. Service und Dienstleistungen
Referenznummer: 0270.ZV-12-25-18
Kurze Beschreibung:
“Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren...”
Kurze Beschreibung
Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren Liegenschaften in Oberbayern. - In der Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers werden ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems, Inc. verwendet.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Cisco-Komponenten, Serviceleistungen für die Cisco-Komponenten, die Übernahme von Serviceleistungen für vorhandene Cisco-Komponenten und Support- und Dienstleistungen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren Liegenschaften in Oberbayern. - In der Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers werden ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems, Inc. verwendet.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Cisco-Komponenten, Serviceleistungen für die Cisco-Komponenten, die Übernahme von Serviceleistungen für vorhandene Cisco-Komponenten und Support- und Dienstleistungen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die...”
Beschreibung der Optionen
Vergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die ausgewiesene Bestellmenge hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird für jeden Artikel ein Rabatt als Prozentzahl bezogen auf den zum Bestellzeitpunkt gültigen Listenpreis der Cisco Global Price List für die Vertriebsregion EMEA in US-Dollar abgefragt, der dem AG für Nachbestellungen innerhalb von 12 Monaten ab Zuschlagerteilung zugesichert wird. Das Auftragsvolumen dieser Nachbestellungen ist auf 20 % der Angebotssumme der Stückliste beschränkt. [...]"
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist ein Umsatz vom mehr als 2,5 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren erforderlich. Des weiteren sind Angaben zum Umsatz im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist ein Umsatz vom mehr als 2,5 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren erforderlich. Des weiteren sind Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, dem Eigenkapital und der Eigenkapitalquote zu machen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist spätestens zu Vertragsbeginn eine Betriebs-/Berufshaftpflicht abzuschließen,
die einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. € pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist spätestens zu Vertragsbeginn eine Betriebs-/Berufshaftpflicht abzuschließen,
die einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden und einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden beinhaltet. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind u.a. folgende Angaben zu machen, vergleiche auch hierzu das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten - jeweiligen - Referenzen:
- Das Referenzprojekt beinhaltet eine Gesamtlösung von 1.500 oder mehr Netzwerkports. Als Ports zählen Kupfer- oder LWL-basierte Ports im Bereich Data Center, Core und Access eines LANs.
- Die Referenz beinhaltet eine Gesamtlösung mit einem LAN-Anteil von mindestens 50 LAN-Switches.
- Das Referenzprojekt beinhaltet sowohl Projektleistungen zur Konzepterstellung als auch zur Implementierung von Netzwerkkomponenten.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentrale Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist erforderlich, dass in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 50 Beschäftigte im Unternehmen tätig waren. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist erforderlich, dass in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 50 Beschäftigte im Unternehmen tätig waren. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist ein zertifiziertes Qualitätssystem einzusetzen und ein Nachweis darüber beizufügen.
Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist ein zertifiziertes Qualitätssystem einzusetzen und ein Nachweis darüber beizufügen.
Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 184-626462 (2025-09-23)