Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km². Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Citymanagement ISEK
Reference number: 2025-VgV-003
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km². Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 273 949 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Fortführung eines Projekt- und Citymanagements im Kontext der Städtebauförderung. Das Vorhaben...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Fortführung eines Projekt- und Citymanagements im Kontext der Städtebauförderung. Das Vorhaben ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bad Münstereifel und soll in diesem Zusammenhang über die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm "Lebendige Zentren" gefördert werden. Seit dem Jahr 2019 wird die Stadt Bad Münstereifel bereits durch eine Projektsteuerung begleitet, die die Stadt u. a. bei der Erstellung von Förderanträgen, Ausschreibungen, ergänzenden Förderprogrammen, der Öffentlichkeitsarbeit und der Initiierung und Koordinierung verschiedener Maßnahmen unterstützt. Seit 2020 unterstützt zudem ein Citymanagement bei der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen. Unter die bisherigen Aufgaben des Citymanagements fallen die Bauherren- und Eigentümer:innenberatung, die Konzeption und Begleitung des Hof- und Fassadenprogramms, die Umsetzung des Gewerbeverfügungsfonds und die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Diese Aufgaben werden auch in einer weiteren Phase der Umsetzung des ISEK anfallen. Die Stadt Bad Münstereifel ist hier aus personellen Gründen auf die Unterstützung Externer angewiesen. Das künftige Projekt- und Citymanagement soll gebündelt die Aufgaben der Projektsteuerung und des Citymanagements übernehmen und die Stadt weiterhin bei der Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bis zum Ende des Jahres 2029 unterstützen. Das Projekt- und Citymanagement soll weiterhin die Ansprache, Kommunikation und Vernetzung der lokalen Gewerbetreibenden und Gastronom:innen vorantreiben. Hierfür werden neben dem persönlichen Gespräch auch Netzwerktreffen, Workshops und Informationsveranstaltungen organisiert, um Ideen, Wünsche und Probleme der Akteur:innen aufzunehmen. Somit soll gezielt die Kernstadt von Bad Münstereifel als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort weiterentwickelt werden. Eine weitere zentrale Aufgabe übernimmt das Projekt- und Citymanagement bei der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms, das auf Seiten der Eigentümerschaft eine hohe Nachfrage ausgelöst hat. Das Projekt- und Citymanagement soll u.a. folgende Aufgaben bearbeiten: - Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung der ISEK-Einzelmaßnahmen - Organisation und Moderation von projekt- und themenbezogenen Arbeitsgruppen - Koordination und Unterstützung bei Ausschreibungen und Planungen - Konzeption und Durchführung von Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit - Berichterstattung in politischen Gremien - Einzel- und Gruppenansprache der Gewerbetreibenden und Gastronom:innen, Netzwerkbildung - Leerstands- und Ansiedlungsmanagement - Beratung der Immobilieneigentümer:innen insbesondere im Rahmen der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms - Betreuung des Gewerbeverfügungsfonds Im Rahmen der ISEK-Einzelmaßnahmen sowie bei der Aktivierung der Bürger:innen und aller weiteren Akteure gilt es immer wieder, das Thema Klima inkl. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mitzudenken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt- und Citymanagement fungiert hier im Zusammenspiel mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt sowohl initiativ als auch beratend.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich bei diesem Projekt...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung findet elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von - 250.000 EUR für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung. Liegen die Geschäftszahlen für das Jahr 2024 noch nicht vor, reicht es aus, den Jahresumsatz der Jahre 2021 - 2023 anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäfts- jahr addiert. Sprich die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gemeinsam die Mindestvoraussetzung erfüllen und nicht jedes Mitglied einzeln.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber bewertet die berufliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber bewertet die berufliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt, bzw. die Leistung andauert. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht bzw. weitgehend erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. nur taugliche Referenzen, wenn diese bereits über mehrere Jahre (mindestens drei) erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen oder bereits über die Dauer von drei Jahren erbracht ist. Diese Erklärungen sind in der Anlage 8 zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 5 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen. Wird die Mindestanzahl an wertbaren Referenzen nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für jede erklärte Referenz ist jeweils ein Deckblatt (s. Anlage 8.5-VgV) auszufüllen und dieses (entsprechend nummeriert) der jeweiligen Referenzbeschreibung beizufügen. Die vom Bieter individuell zu erstellenden und dem Angebot beizufügenden Referenzbeschreibungen müssen sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Projektdaten in nachvollziehbarer Weise beinhalten.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY23Z#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 240-826831 (2025-12-11)