Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule 2. BA, Teilsanierung Gebäude C - Schrickervilla - Sanitärarbeiten

Stadt Coburg - Hochbauamt

Sanitärarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule 2. BA, Teilsanierung Gebäude C - Schrickervilla - Sanitärarbeiten
Referenznummer: 1200-0452-2025/000956
Kurze Beschreibung: Sanitärarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Gebäude ist bereits leer geräumt und enthält keine Installationen mehr. Deshalb fallen keine Demontagearbeiten an. Es handelt sich um einen klassischen Mauerwerksbau aus Backstein mit Sandsteinzierelementen. Die Decke über KG besteht aus Preußischen Kappengewölben mit Schüttung und Lagerhölzern. Die Geschoßdecken sind unterseitig verputzte Holzbalkendecken mit Fehlboden, Schüttung und oberseitigem Dielenbelag. Folgende Leistungen sind geplant: - Erneuerung des TW-Hausanschlusses - Erneuerung des TW-Systems im gesamten Gebäude - Installation der WC-Anlagen EG und OG - Installation von einzelnen Waschtischen - Erneuerung der Entwässerungsleitungen innerhalb des Gebäudes - Montage Abluftventilator im Dachgeschoss - Installation Abluftleitung im UG, DG und in den WC-Anlagen - Inbetriebnahme der Anlage - Erstellung von Bestandsunterlagen
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, First, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelsten: 29.08.2025
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-09 📅
Datum des Endes: 2026-07-10 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Löwenstraße 28
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-08 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal Mindestanzahl (ohne Verwaltung und Azubis): 4 Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebs-haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe abzuschließen Geforderte Mindestdeckungssummen: 5.000.000,00 € für Personenschäden 5.000.000,00 € für Sachschäden 100.000,00 € für echte Vermögensschäden Die Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Coburg - Hochbauamt
Nationale Registrierungsnummer: 09463000-0001SC6500-58
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
URL: https://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1983708e34b-44806c9e2e681599 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Coburg Hochbauamt Steingasse 18 96450 Coburg
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: 0981 53-1277 📞
Fax: 0981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 149-514425 (2025-08-04)