Auftragsbekanntmachung (2025-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule 2. BA, Teilsanierung Gebäude C - Schrickervilla - Sanitärarbeiten
Referenznummer: 1200-0452-2025/000956
Kurze Beschreibung:
“Sanitärarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gebäude ist bereits leer geräumt und enthält keine Installationen mehr. Deshalb fallen keine Demontagearbeiten an.
Es handelt sich um einen klassischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude ist bereits leer geräumt und enthält keine Installationen mehr. Deshalb fallen keine Demontagearbeiten an.
Es handelt sich um einen klassischen Mauerwerksbau aus Backstein mit Sandsteinzierelementen.
Die Decke über KG besteht aus Preußischen Kappengewölben mit Schüttung und Lagerhölzern.
Die Geschoßdecken sind unterseitig verputzte Holzbalkendecken mit Fehlboden, Schüttung und oberseitigem Dielenbelag.
Folgende Leistungen sind geplant:
- Erneuerung des TW-Hausanschlusses
- Erneuerung des TW-Systems im gesamten Gebäude
- Installation der WC-Anlagen EG und OG
- Installation von einzelnen Waschtischen
- Erneuerung der Entwässerungsleitungen innerhalb des Gebäudes
- Montage Abluftventilator im Dachgeschoss
- Installation Abluftleitung im UG, DG und in den WC-Anlagen
- Inbetriebnahme der Anlage
- Erstellung von Bestandsunterlagen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, First, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelsten: 29.08.2025” Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-09 📅
Datum des Endes: 2026-07-10 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Mindestanzahl (ohne Verwaltung und Azubis): 4
Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebs-haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe abzuschließen
Geforderte Mindestdeckungssummen:
5.000.000,00 € für Personenschäden
5.000.000,00 € für Sachschäden
100.000,00 € für echte Vermögensschäden
Die Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein.
“Das Beschaffungsamt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Stadt Coburg
Hochbauamt
Steingasse 18
96450 Coburg” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981 53-1277📞
Fax: 0981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09 -0358002- 61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0981 53-1277📞
Fax: 0981 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 149-514425 (2025-08-04)