Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung zu Referenzen
(2) Anzeigeunterlagen
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer
von mindestens einem Jahr und einem Umfang von mindestens 2.000 Containertransporten/Jahr.
(2) Anzeigeunterlagen sowie die behördliche Bestätigung für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen.
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden
sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen
Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im
Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten
Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw.
sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den
vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.