Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Gestellung von Abrollcontainern zur Sperrmüll- und Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen und Restmüll sowie Inertabfallannahme im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha, sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen in Georgenthal OT Wipperoda. Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten: - Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda) - Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7b in 99885 Ohrdruf) - Wertstoffhof Waltershausen (Lauchaer Höhe 38 in 99880 Waltershausen) - Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha) - Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna) - Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim) - Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha) Der Kleinanlieferbereich zur Annahme von Rest- und Inertabfall befindet sich an folgendem Standort: Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Containergestellung WSH und Deponie + Transport zu den zugewiesenen Entladestellen
Referenznummer: KAS 2024-13
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Gestellung von Abrollcontainern zur Sperrmüll- und Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen und Restmüll sowie Inertabfallannahme im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha, sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen in Georgenthal OT Wipperoda.
Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden
Standorten:
- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7b in 99885 Ohrdruf)
- Wertstoffhof Waltershausen (Lauchaer Höhe 38 in 99880 Waltershausen)
- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)
- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)
- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)
- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)
Der Kleinanlieferbereich zur Annahme von Rest- und Inertabfall befindet sich an folgendem Standort:
Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Gestellung von Abrollcontainern zur Sperrmüll- und Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen und Restmüll sowie Inertabfallannahme im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha, sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen in Georgenthal OT Wipperoda.
Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden
Standorten:
- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7b in 99885 Ohrdruf)
- Wertstoffhof Waltershausen (Lauchaer Höhe 38 in 99880 Waltershausen)
- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)
- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)
- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)
- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)
Der Kleinanlieferbereich zur Annahme von Rest- und Inertabfall befindet sich an folgendem Standort:
Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Gestellung von Abrollcontainern zur Bauschutt - und Sperrmüllannahme auf den Wertstoffhöfen und Restmüllsowie
Inertabfallannahme im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha, sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen in Georgenthal OT Wipperoda.
Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten:
- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7b in 99885 Ohrdruf)
- Wertstoffhof Waltershausen (Lauchaer Höhe 38 in 99880 Waltershausen)
- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)
- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)
- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)
- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)
Der Kleinanlieferbereich zur Annahme von Rest- und Inertabfall befindet sich an folgendem Standort:
Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha (An der Hardt 1 in 99887 GeorgenthalOT Wipperoda)
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Gestellung von Abrollcontainern zur Bauschutt - und Sperrmüllannahme auf den Wertstoffhöfen und Restmüllsowie
Inertabfallannahme im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha, sowie Transport der befüllten Container zu den zugewiesenen Entladestellen in Georgenthal OT Wipperoda.
Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten:
- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7b in 99885 Ohrdruf)
- Wertstoffhof Waltershausen (Lauchaer Höhe 38 in 99880 Waltershausen)
- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)
- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)
- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)
- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)
Der Kleinanlieferbereich zur Annahme von Rest- und Inertabfall befindet sich an folgendem Standort:
Kreisrestmülldeponie des Landkreises Gotha (An der Hardt 1 in 99887 GeorgenthalOT Wipperoda)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 99867
Stadt: Gotha
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gotha
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 184 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-04-29 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Hierzu wird auf die detaillierten Angaben in den Eignungskriterien verwiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EUSanktionen)
-Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EUSanktionen)
(4) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
(8) die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter
in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer
gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter
aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EUSanktionen)
-Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EUSanktionen)
(4) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
(8) die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter
in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer
gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des
Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter
aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2021-2023, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen,
getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2021-2023, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben
Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021-2023
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten
Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in
Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung
des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige
Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf
Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das
Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit
den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2021-2023, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen,
getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2021-2023, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben
Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021-2023
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten
Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in
Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung
des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige
Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf
Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das
Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit
den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung zu Referenzen
(2) Anzeigeunterlagen
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer
von mindestens einem Jahr und einem Umfang von mindestens 2.000 Containertransporten/Jahr.
(2) Anzeigeunterlagen sowie die behördliche Bestätigung für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen.
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden
sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen
Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im
Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten
Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw.
sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den
vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung zu Referenzen
(2) Anzeigeunterlagen
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen: Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer
von mindestens einem Jahr und einem Umfang von mindestens 2.000 Containertransporten/Jahr.
(2) Anzeigeunterlagen sowie die behördliche Bestätigung für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen.
(3) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden
sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen
Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im
Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten
Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw.
sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den
vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG der Bieter verpflichtet, die Eigenerklärung (Anhang 2 zum Angebot) sowie die Eigenerklärung zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (Anhang 3 zum Angebot) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit Angebotsabgabe einzureichen.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG der Bieter verpflichtet, die Eigenerklärung (Anhang 2 zum Angebot) sowie die Eigenerklärung zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (Anhang 3 zum Angebot) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit Angebotsabgabe einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 056-179581 (2025-03-03)