Auftragsbekanntmachung (2025-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dachbegrünung Nordseite
Referenznummer: 511_05
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dachbegrünung extensiv inkl. Unterkonstruktion PV-Anlage und intensive Dachbegrünung.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen. Gegenstand der Beschaffung sind landschaftsgärtnerische Arbeiten für Dachbegrünung extensiv und intensiv, inkl. Unterkonstruktion PV-Anlage.
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Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2026-08-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-24 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Sonstige Personen sind im Öffnungstermin nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen zu § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB), zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A (§ 125 GWB): Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen zu § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB), zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A (§ 125 GWB): Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder er selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gewerberechtliche Voraussetzungen: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gewerberechtliche Voraussetzungen: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern. Ebenso hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Handelsregister: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er - in das Berufs- oder Handelsregister (Register...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in das Handelsregister: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist; Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU-Sanktionspaket gegen Russland: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU-Sanktionspaket gegen Russland: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Gesamtjahresumsatz: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Gesamtjahresumsatz: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Dachbegrünungsarbeiten für extensive und intensive Begrünung) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der Zahl der Arbeitskräfte: Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der Zahl der Arbeitskräfte: Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen: Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben über die abgeschlossene Ausführung von mindestens 3 Leistungen für Dachbegrünungsarbeiten für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von Referenzen: Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben über die abgeschlossene Ausführung von mindestens 3 Leistungen für Dachbegrünungsarbeiten für extensive und intensive Begrünung zu machen, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden und einen Auftragswert von mindestens 200.000 EUR netto hatten. Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 31.12.2019 abgenommen wurde. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen: - Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail); - Angabe zum Ausführungszeitraum des Projekts; - Angabe zum Abnahmedatum der Leistungen; - Angabe der Auftragssumme in EUR/netto (mind. 200.000 EUR netto); - Umfang der in Eigenregie erbrachten Leistungen; - Angabe der Art der Dachbegrünung; - kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten Information, welche Leistungen genau ausgeführt wurden. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen mit einer Auftragssumme von mindestens 200.000 EUR netto, die der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten 5 Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen für extensive und intensive Dachbegrünungen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bieter oder Bieter, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die vorstehend genannten Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die deutsche Sprache verhandlungssicher zu beherrschen.
“Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGY6SC
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das...”
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGY6SC
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268-730📞
Fax: +49 7219263-985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 038-121287 (2025-02-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-27) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Punkt 5.1.3. Geschätzte Dauer/Estimated duration Start der Leistung bisher 16.06.2025 Start der Leistung neu 01.09.2025 Ende der Leistung bisher 15.08.2026...”
Text
Punkt 5.1.3. Geschätzte Dauer/Estimated duration Start der Leistung bisher 16.06.2025 Start der Leistung neu 01.09.2025 Ende der Leistung bisher 15.08.2026 Ende der Leistung neu 31.10.2026
“Punkt 5.1.3. Estimated duration Der Ausführungszeitraum der Leistung hat sich geändert. Neuer Start der Leistung 01.09.2025 Ende der Leistung 31.10.2026”
Quelle: OJS 2025/S 042-133919 (2025-02-27)