Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (ggf. in Zusammenarbeit mit der Lizenz-geberin / dem Lizenzgeber) hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung der in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Lizenzen einschließlich der … 1) Durchführung von - von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber legitimierten - Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen. Zu diesen Maßnahmen zählt u. a. die Unterbreitung konkreter Empfehlungen zu Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs, sobald diese Informationen der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer valide vorliegen. Dies umfasst konkrete Handlungsempfehlungen ob und wie vom Hersteller freigegebene Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden sollen. Unabhängig der Handlungsempfehlungen hat die Auftraggeberin das alleinige Bestimmungsrecht, ob und wie Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden. 2) Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere - Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (bspw. Lizenzschlüssel, CSI-Nummer o.ä.) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), - Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und gegebe-nenfalls elektronischer Form, - Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit – True up sowie 3) ggf. von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber gewährten Mehrwertleistungen während der Überlassungszeit. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Data Center-Lizenzen für Atlassian-Produkte 2025-83
Kurze Beschreibung:
“Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der...”
Kurze Beschreibung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (ggf. in Zusammenarbeit mit der Lizenz-geberin / dem Lizenzgeber) hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Bereitstellung der in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Lizenzen einschließlich der …
1) Durchführung von - von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber legitimierten - Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen.
Zu diesen Maßnahmen zählt u. a. die Unterbreitung konkreter Empfehlungen zu Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs, sobald diese Informationen der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer valide vorliegen. Dies umfasst konkrete Handlungsempfehlungen ob und wie vom Hersteller freigegebene Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden sollen. Unabhängig der Handlungsempfehlungen hat die Auftraggeberin das alleinige Bestimmungsrecht, ob und wie Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden.
2) Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
- Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (bspw. Lizenzschlüssel, CSI-Nummer o.ä.) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
- Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und gegebe-nenfalls elektronischer Form,
- Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit – True up sowie
3) ggf. von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber gewährten Mehrwertleistungen während der Überlassungszeit.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (ggf. in Zusammenarbeit mit der Lizenz-geberin / dem Lizenzgeber) hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Bereitstellung der in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Lizenzen einschließlich der …
1) Durchführung von - von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber legitimierten - Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen.
Zu diesen Maßnahmen zählt u. a. die Unterbreitung konkreter Empfehlungen zu Up-dates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs, sobald diese Informationen der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer valide vorliegen. Dies umfasst konkrete Handlungsempfehlungen ob und wie vom Hersteller freigegebene Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden sollen. Unabhängig der Handlungsempfehlungen hat die Auftraggeberin das alleinige Bestimmungsrecht, ob und wie Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden.
2) Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
- Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (bspw. Lizenzschlüssel, CSI-Nummer o.ä.) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
- Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und gegebe-nenfalls elektronischer Form,
- Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ge-genüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit – True up sowie
3) ggf. von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber gewährten Mehrwertleistungen während der Überlassungszeit.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 1 mal um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird....”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 1 mal um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung vorzeitig endete.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040202071537📞
Fax: +4940202071997 📠
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76287156🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E76287156🌏
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +49289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +49289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +49289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 223-765760 (2025-11-17)