Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt). Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des DR. Der Beitragsservice hat den Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen und verwaltet ca. 46,0 Mio. Beitragskonten. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung eines Datensicherungssystems für den Betrieb in seinem Failsafe Rechenzentrum in Ismaning aus. Ziele der Vergabemaßnahme sind: - der Kauf eines Eternus CS8400 Systems (nachfolgend "CS8400" genannt), das für den Beitragsservice am Standort in Ismaning im Failsafe Rechenzentrum betrieben werden soll, - die Erweiterung des Eternus CS8800 Systems (nachfolgend "CS8800" genannt) am Standort Köln, um die Datenreplikation über eine Kaskadierung nach und vom Standort Ismaning sicherzustellen, - die notwendigen Dienstleistungen für die Anlieferungen, für den initialen Aufbau, für die Konfigurationen, für die Erweiterung, für die Einrichtung der Kaskadierung, für die Implementierung bis hin zur Inbetriebnahme der Datenreplizierung, - der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 ab erfolgreicher Abnahme des Datensicherungssystems am Standort Ismaning zuzüglich einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2030 und - der Abschluss eines Wartungsvertrages (ab Abnahme der Erweiterung) bis zum 30.11.2026 für alle Hardwarekomponenten, die zur Erweiterung des Eternus CS8800 Systems am Standort Köln notwendig sind. Der Abschluss des Kauf- und Wartungsvertrags erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datensicherungssystem Ismaning
Referenznummer: BW 06/24
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des DR. Der Beitragsservice hat den Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen und verwaltet ca. 46,0 Mio. Beitragskonten.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung eines Datensicherungssystems für den Betrieb in seinem Failsafe Rechenzentrum in Ismaning aus.
Ziele der Vergabemaßnahme sind:
- der Kauf eines Eternus CS8400 Systems (nachfolgend "CS8400" genannt), das für den Beitragsservice am Standort in Ismaning im Failsafe Rechenzentrum betrieben werden soll,
- die Erweiterung des Eternus CS8800 Systems (nachfolgend "CS8800" genannt) am Standort Köln, um die Datenreplikation über eine Kaskadierung nach und vom Standort Ismaning sicherzustellen,
- die notwendigen Dienstleistungen für die Anlieferungen, für den initialen Aufbau, für die Konfigurationen, für die Erweiterung, für die Einrichtung der Kaskadierung, für die Implementierung bis hin zur Inbetriebnahme der Datenreplizierung,
- der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 ab erfolgreicher Abnahme des Datensicherungssystems am Standort Ismaning zuzüglich einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2030 und
- der Abschluss eines Wartungsvertrages (ab Abnahme der Erweiterung) bis zum 30.11.2026 für alle Hardwarekomponenten, die zur Erweiterung des Eternus CS8800 Systems am Standort Köln notwendig sind.
Der Abschluss des Kauf- und Wartungsvertrags erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des DR. Der Beitragsservice hat den Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen und verwaltet ca. 46,0 Mio. Beitragskonten.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung eines Datensicherungssystems für den Betrieb in seinem Failsafe Rechenzentrum in Ismaning aus.
Ziele der Vergabemaßnahme sind:
- der Kauf eines Eternus CS8400 Systems (nachfolgend "CS8400" genannt), das für den Beitragsservice am Standort in Ismaning im Failsafe Rechenzentrum betrieben werden soll,
- die Erweiterung des Eternus CS8800 Systems (nachfolgend "CS8800" genannt) am Standort Köln, um die Datenreplikation über eine Kaskadierung nach und vom Standort Ismaning sicherzustellen,
- die notwendigen Dienstleistungen für die Anlieferungen, für den initialen Aufbau, für die Konfigurationen, für die Erweiterung, für die Einrichtung der Kaskadierung, für die Implementierung bis hin zur Inbetriebnahme der Datenreplizierung,
- der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 ab erfolgreicher Abnahme des Datensicherungssystems am Standort Ismaning zuzüglich einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2030 und
- der Abschluss eines Wartungsvertrages (ab Abnahme der Erweiterung) bis zum 30.11.2026 für alle Hardwarekomponenten, die zur Erweiterung des Eternus CS8800 Systems am Standort Köln notwendig sind.
Der Abschluss des Kauf- und Wartungsvertrags erfolgt durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerspeichereinheiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: BW 06/24
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Stadt: Köln
Ismaning
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 39 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 Verlängerungsoption um 12 Monate vom 01.01.2030 bis 31.12.2030
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 16 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage A4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage A5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage A6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage A6 - Anhang (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Anlage A7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage A8 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage A9 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage A6 - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher:
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage A6 - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher:
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung
Anlage A7 - Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage A7 - Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Anlage A8 - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabeunterlagen):
a) dass ich/ wir entweder der Hersteller selbst bin/sind oder über die erforderliche Autorisierung bzw. Zertifizierung des Herstellers verfüge(n), um die ausgeschriebenen Leistungen an der angebotenen Erweiterung und Eternus CS8400 vornehmen zu können;
b) dass zwischen mir/uns und den Herstellern (ggf. auch Distributoren) der anzubietenden Systeme eine privilegierte Zusammenarbeit (bspw. Premiumpartner, Goldpartner) besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage A8 - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Vergabeunterlagen):
a) dass ich/ wir entweder der Hersteller selbst bin/sind oder über die erforderliche Autorisierung bzw. Zertifizierung des Herstellers verfüge(n), um die ausgeschriebenen Leistungen an der angebotenen Erweiterung und Eternus CS8400 vornehmen zu können;
b) dass zwischen mir/uns und den Herstellern (ggf. auch Distributoren) der anzubietenden Systeme eine privilegierte Zusammenarbeit (bspw. Premiumpartner, Goldpartner) besteht.
Anlage A9 - Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit den nachfolgend näher beschriebenen Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden) und den ausgeschriebenen Leistungen in Inhalt und Anforderungen möglichst ähnlich sind.
Die Referenzliste muss insbesondere folgende Mindestangaben enthalten:
1. Referenzauftrag "Installation und Konfiguration einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem die vollständige Installation und die Konfiguration eines Eternus CS8400 Systems durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt sind.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten).
2. Referenzauftrag "Konfiguration einer georedundanten Datenreplikation von einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem eine Konfiguration einer Long Distance Replication (Cascading) von Daten von einer CS8800 zu einer Eternus CentricStor an einen georedundanten Standort durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt ist.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten und Verfahren).
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird,
- Kurze Beschreibung der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben.
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
Hinweise:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage A9 - Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit den nachfolgend näher beschriebenen Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden) und den ausgeschriebenen Leistungen in Inhalt und Anforderungen möglichst ähnlich sind.
Die Referenzliste muss insbesondere folgende Mindestangaben enthalten:
1. Referenzauftrag "Installation und Konfiguration einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem die vollständige Installation und die Konfiguration eines Eternus CS8400 Systems durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt sind.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten).
2. Referenzauftrag "Konfiguration einer georedundanten Datenreplikation von einer CentricStor"
- mindestens ein Referenzauftrag, bei dem eine Konfiguration einer Long Distance Replication (Cascading) von Daten von einer CS8800 zu einer Eternus CentricStor an einen georedundanten Standort durch den Bieter selbst oder durch den Hersteller Fujitsu erfolgt ist.
- Beschreibung dieses Referenzauftrags mit Angaben zum Systemumfeld (Hard- und Software, ggf. Besonderheiten) und zum Leistungsumfang (stichwortartige Darstellung der durchgeführten Arbeiten und Verfahren).
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
- Referenzbezeichnung (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzunternehmens,
- Ansprechpartner beim Referenzunternehmen
- Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Referenzunternehmen (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Angabe, wer die Referenz einbringt: "Bieter", "Bietergemeinschaft", "Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer)",
- Angabe, ob der Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als Unterauftragnehmer eingesetzt wird,
- Kurze Beschreibung der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben.
- Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
Hinweise:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859670 (2025-12-22)