Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert. Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist. Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen. Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungs-Dienstleistungen - KYC Software
Referenznummer: V-2025-000045
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen.
Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert.
Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen.
Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist.
Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen.
Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen.
Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert.
Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen.
Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist.
Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen.
Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: V-2025-000045
Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen.
Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert.
Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen.
Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist.
Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen.
Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss.
Die Anforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung KYC Software in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zu beschaffen und über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen.
Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert.
Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen.
Zusätzlich werden umfassende Audit- und Reporting-Funktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaS-Lösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist.
Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 2-3 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per E-Mail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen.
Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVB-IT Cloud-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss.
Die Anforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung KYC Software in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Postleitzahl: 10178
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option auf eine einjährige Verlängerung der Laufzeit
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Struktur und Übersichtlichkeit des Prüfberichtes zum Unternehmen "STRABAG SE"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen des Prüfberichts zum Unternehmen "STRABAG SE"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Benutzerfreundlichkeit
Berücksichtigung von Kriterien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnittstelle/Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Unterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Möglichkeit zur Fernidentifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 132 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-04-22 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-15 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 054-172649 (2025-03-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-30 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-30 13:30:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-30 13:30:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es erfolgten Änderungen bei Frist zur Einreichung der Angebote und Öffnung der Angebote.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6046dbb7-a249-470f-8db5-4b01a6bd5d78-01
Quelle: OJS 2025/S 079-261169 (2025-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine SoftwareasaService (SaaS)Lösung zu beschaffen und
über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem KnowYourCustomerPrinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert. Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und ITSicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden ITSystemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Audit und ReportingFunktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaSLösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist. Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches
Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software
gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 23 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per EMail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen. Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVBIT Cloud Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss. Die Anforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung KYC Software in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine SoftwareasaService (SaaS)Lösung zu beschaffen und
über einen Zeitraum von drei Jahren mit der Option auf eine einjährige Verlängerung zu betreiben. Ziel ist die automatisierte und regelkonforme Prüfung persönlicher und geschäftlicher Daten von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern nach dem KnowYourCustomerPrinzip (KYC). Dadurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Prüfprozesse den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zur wirksamen Prävention von Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die Prüfungen sollen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgen, um eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), sicherzustellen. Derzeit geht der Auftraggeber von einem Prüfvolumen von etwa 1.000 Vorgängen pro Jahr aus. Aufgrund erwarteter Entwicklungen wird innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdopplung dieser Anzahl prognostiziert. Die zu implementierende Lösung muss eine hohe Skalierbarkeit aufweisen, umsteigende Anforderungen effizient abdecken zu können. Darüber hinaus sind Datenschutz und ITSicherheit zentrale Anforderungen. Die Lösung muss mit den bestehenden ITSystemen des Auftraggebers kompatibel sein und eine reibungslose Integration in die vorhandenen Geschäftsprozesse ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Audit und ReportingFunktionalitäten benötigt, um die Erfüllung der regulatorischen Nachweispflichten sicherzustellen. Die Implementierung der SaaSLösung erfolgt in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen, um eine effiziente, rechtskonforme und benutzerfreundliche Nutzung über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten. Die Software muss zur Evaluierung der Barrierefreiheit vorgestellt werden, wobei eine erfolgreiche Prüfung durch die BIM eine zwingende Voraussetzung für die Abnahme ist. Unabhängig von der Barrierefreiheit der Software wird ein technisches
Aufklärungsgespräch stattfinden, indem die Software dem von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ausgewählten Gremium vorgeführt wird. Während der Vorstellung soll exemplarisch ein Prüfbericht zur „STRABAG SE“ erstellt werden. Das technische Aufklärungsgespräch dient zur Bewertung der im Angebot enthaltenen Software
gem. Punkt 2.3 „Vorstellung Software“ der Bewertungsmatrix. Das technische Aufklärungsgespräch stellt kein Verhandlungsgespräch gem. § 17 Abs. 10 VgV dar. Die Vorstellung wird ca. 23 Wochen nach dem Eröffungstermin stattfinden. Die Bieter werden hierzu per EMail informiert. Der exemplarische Prüfbericht zur „STRABAG SE“ ist bereits zur Angebotsabgabe dem Angebot beizufügen. Die Auftraggeberin plant den Abschluss eines EVBIT Cloud Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie der Option auf eine einjährige Verlängerung. Im Rahmen dieses Vertrags sollen zunächst fünf Nutzerzugänge eingerichtet werden. Die BIM behält sich jedoch das Recht vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzerzugänge zu benötigen, weshalb der Anbieter diese optional bereitstellen muss. Die Anforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung KYC Software in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.
Verfahren Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vorgesehen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +4930901661478📞 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 261169-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-370172 (2025-06-06)