Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124_LD ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE
/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung_LD.pdf?
__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen