Deutscher Bundestag - Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen Ausstattung - Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382 - Vergabe 2973/2025
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen Ausstattung Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Deutscher Bundestag - Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen
Ausstattung - Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382 - Vergabe 2973/2025
Referenznummer: 2973/2025
Kurze Beschreibung:
“Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen Ausstattung
Konferenz-, Netzwerk- und...”
Kurze Beschreibung
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen Ausstattung
Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382
Die Gesamtmaßnahme „Erneuerung der Konferenz- und Medientechnik in den Fraktionssitzungssälen...”
Beschreibung der Beschaffung
Konferenz-, Netzwerk- und Steuerungstechnik nach DIN 18 382
Die Gesamtmaßnahme „Erneuerung der Konferenz- und Medientechnik in den Fraktionssitzungssälen im Reichstagsgebäude“ erfasst Umbaumaßnahmen, die in mehreren Bauabschnitten zur Ausführung kommen.
Die hier ausgeschriebenen Arbeiten im Bauabschnitt 2026 umfasst die Installation von Konferenz- und Diskussionssystemen - gesamtheitlich integriert in die Audio- und Videoanlagen der Fraktionssitzungssäle sowie funktional exakt abgestimmt auf die Bedürfnisse der Nutzer und Betriebsreferate.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt u.a. Einbau-Geräte zur Integration in bauseits gestellte speziell ausgelegte Tischmöbel der Sitzungssäle; ein Großteil der ausgeschriebenen Systemkomponenten muss in diese Tischmöbel eingebaut werden.
Bearbeitet werden sollen zehn Räume: Große Sitzungssäle (2x ca. 470m²), Mittlere Sitzungssäle (2x ca. 250 m²), Turmsäle (4x ca. 145 m²) und Presseräume (2x ca. 136 m²).
Mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist spätestens 5 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens mit der Werkstatt- und Montageplanung zu beginnen. Da der Projektzeitplan zwingend einzuhalten ist, ist ein hoher Vorfertigungsgrad erforderlich, um einen hinreichend zügigen Bauablauf im Reichstagsgebäude zu gewährleisten. Die Vorfertigung muss im Vorwege zur Bauphase in der Werkstatt erfolgen.
Die Bauphase mit den Einbau- und Inbetriebnahme-Arbeiten vor Ort erfolgt ab Juli 2026 für den Großteil der Leistung in einem Zeitfenster von acht (8) Wochen, was ein paralleles Arbeiten in den unterschiedlichen Räumen erforderlich macht.
Die ausgeschriebene Leistung ist im September 2026 zu vollenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-03 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - A 4.1 Vergabe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Nachweise auf Anforderung des Auftraggebers im Rahmen der Angebotsprüfung
Installations- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Nachweise auf Anforderung des Auftraggebers im Rahmen der Angebotsprüfung
Installations- und Inbetriebnahme-Kompetenz
Die im Leistungsverzeichnis beschriebene Systemanforderung an das Konferenz- und Diskussionssystem basiert auf den vom Nutzer festgelegten funktionalen und technischen Anforderungen. Sie umfasst Vorgaben zu Audio-, Video-, Konferenz- und Steuerungstechnik, einschließlich Skalierbarkeit, Redundanz, Ausfallsicherheit, Interoperabilität, Wartbarkeit, Ergonomie und Bedienfreundlichkeit.
Nach Auswertung einer vor der vorliegenden Ausschreibung durchgeführten, umfassenden Marktanalyse legt der Auftraggeber für die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen das System Q-SYS des Herstellers QSC als verbindliche Systemplattform fest. Die Systemvorgabe erfolgt, da nachweislich nur dieses System die funktionalen, technischen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers in vollem Umfang erfüllt.
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ist eine nachweisbare besondere Fachkunde sowie Installations- und Inbetriebnahme-Kompetenz für das System Q-SYS erforderlich.
Der Bieter muss über entsprechende personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen verfügen, um die Leistungen fachgerecht, betriebssicher und entsprechend den Herstellervorgaben umzusetzen.
Im Rahmen der Angebotsprüfung sind auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
- Schriftliche Bestätigung des Herstellers QSC bzw. der QSC EMEA GmbH, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als registrierter und autorisierter Vertragspartner geführt wird. Die Bestätigung muss mindestens eine Gültigkeit bis 31.12.2026 aufweisen.
- Vorlage von gültigen Schulungszertifikaten „Q-SYS Level 2“ für mindestens vier (4) Mitarbeiter des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter verbindlich, dass:
er den ausgeschriebenen Leistungsumfang vollständig und vertragsgemäß erbringen kann;
er über die hierfür erforderlichen fachlichen, personellen und technischen Kapazitäten verfügt;
für die Werkstatt-, Vorfertigungs- und Montagephase ein Team eingesetzt wird, das mindestens zwei (2) Mitarbeiter mit gültigem Schulungszertifikat „Q-SYS Level 2“ umfasst.
Die nicht fristgerechte Vorlage der geforderten Eignungsnachweise oder der fehlende Nachweis der geforderten Installations- und Inbetriebnahme-Kompetenz stellt einen Eignungsmangel dar und führt zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheiten für Abschlagszahlungen / Vorauszahlungen:
Formblatt 423 - Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch: Deutscher Bundestag
vertreten durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 991-01312-95
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nadine.bethke@bbr.bund.de📧
Telefon: +49 30-184010📞
Fax: +49 30-184018450 📠
URL: http://www.evergabe-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=827185🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=827185🌏
“Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu...”
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: t:022894990
Postanschrift: Kaiser Friedrich Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - A 4.1
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 991-00606-79
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 30184018450 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 251-867971 (2025-12-29)