Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers bzw. mehrerer Auftragnehmer, die in den nächsten vier Jahren die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 übernehmen. Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Es werden insgesamt 6 Lose vergeben mit einem Gesamtvolumen von ca. 220.000,00 € netto für die gesamte Vertragslaufzeit. Bildungsstätten: Bad Bevensen- 47.000 € Bad Wilsnack - 34.000 € Lengfurt - 49.000 € Nümbrecht - 27.000 € Schierke - 29.000 € Sennfeld - 34.000 € Der Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung voraussichtlich der 01.01.2026. Der Abruf der Leistungen ist maximal bis zu einer Summe zulässig, die im jeweiligen Los das geschätzte Volumen über 4 Jahre um 10% überschreitet. (Höchstgrenze).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Anlagen
Referenznummer: 2025-033-EU-ABIBS
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers bzw. mehrerer Auftragnehmer, die in den nächsten vier Jahren die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 übernehmen.
Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Es werden insgesamt 6 Lose vergeben mit einem Gesamtvolumen von ca. 220.000,00 € netto für die gesamte Vertragslaufzeit.
Bildungsstätten:
Bad Bevensen- 47.000 €
Bad Wilsnack - 34.000 €
Lengfurt - 49.000 €
Nümbrecht - 27.000 €
Schierke - 29.000 €
Sennfeld - 34.000 €
Der Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung voraussichtlich der 01.01.2026.
Der Abruf der Leistungen ist maximal bis zu einer Summe zulässig, die im jeweiligen Los das geschätzte Volumen über 4 Jahre um 10% überschreitet. (Höchstgrenze).
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers bzw. mehrerer Auftragnehmer, die in den nächsten vier Jahren die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 übernehmen.
Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll je Los ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Es werden insgesamt 6 Lose vergeben mit einem Gesamtvolumen von ca. 220.000,00 € netto für die gesamte Vertragslaufzeit.
Der Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung voraussichtlich der 01.01.2026.
Der Abruf der Leistungen ist maximal bis zu einer Summe zulässig, die im jeweiligen Los das geschätzte Volumen über 4 Jahre um 10% überschreitet. (Höchstgrenze).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Interne Kennung: Bad Bevensen
Titel: Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 47 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bei allen Losen dieser Ausschreibung ist der 01.01.2026 als Vertrags/Leistungsbeginn vorgesehen. Die angestrebten Rahmenverträge werden mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren sowie der zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Gemäß dem unverbindlichen Mengengerüst sind an allen angebenden Standorten die Geräte gemäß der Leistungsbeschreibung und der DGUV Vorschrift 3 zu prüfen und diese Prüfungen in den vorgegebenen Intervallen zu wiederholen.
Bei allen Losen dieser Ausschreibung ist der 01.01.2026 als Vertrags/Leistungsbeginn vorgesehen. Die angestrebten Rahmenverträge werden mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren sowie der zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.
Gemäß dem unverbindlichen Mengengerüst sind an allen angebenden Standorten die Geräte gemäß der Leistungsbeschreibung und der DGUV Vorschrift 3 zu prüfen und diese Prüfungen in den vorgegebenen Intervallen zu wiederholen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Erfüllungsort ergibt sich aus den angegebenen Standorten in dem jeweiligen Los:
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: Mainz
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Bad Wilsnack
Titel: Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 34 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Lengfurt
Titel: Los 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 49 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Nümbrecht
Titel: Los 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 27 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Schierke
Titel: Los 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 29 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Sennfeld
Titel: Los 6
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-03 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft
(Dokument 10)
3. Datenblatt Prüfgeräte, vgl. Punkt 7 des Leistungsverzeichnisses (Dokument 03)
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft
(Dokument 10)
3. Datenblatt Prüfgeräte, vgl. Punkt 7 des Leistungsverzeichnisses (Dokument 03)
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen des Bieters ist als Elektroprüfunternehmen zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. (vgl. 03 Leistungsverzeichnis unter Punkt 6 d) und Dokument 05 Punkt 2.1)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mindestens
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist,
vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten
Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung
herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als
Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um
Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an
die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist
ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle
Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit,
die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen
führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die
Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als
Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mindestens
drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist,
vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten
Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung
herangezogen werden. Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als
Referenz genannt werden. Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um
Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an
die Auftraggeberin durch die /den Verantwortliche/n die entsprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist
ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle
Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit,
die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen
führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die
Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen. Der Nachweis erfolgt als
Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis erfolgt gemäß das Dokument 07_Eignung
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter sichert zu, dass die eingesetzten Prüfer entsprechend der folgenden Aufzählung für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind. (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2)
Es ist die Kombination einer befähigten Person (EFK mit Zusatzkenntnissen nach TRBS), in Zusammenarbeit im Prüfteam mit einer elektrotechnischen unterwiesenen Person (EuP), zulässig.
a) Die Prüfenden müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium der Elektrotechnik abgeschlossen haben oder es muss eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation vorliegen. (DGUV Information 203-071).
b) Die Prüfenden haben aktualisierte Kenntnisse der Elektrotechnik, z.B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch (DGUV Information 203-071).
c) Die Prüfenden haben eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen (DGUV Information 203-071). Der Nachweis hierzu ist über eine Eigenerklärung der Prüfenden nachzuweisen).
d) Der Bieter bestätigt, dass alle mit der Vertragsdurchführung vorgesehen Personen, insbesondere die angebotenen Prüfenden, in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können. (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter sichert zu, dass die eingesetzten Prüfer entsprechend der folgenden Aufzählung für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind. (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2)
Es ist die Kombination einer befähigten Person (EFK mit Zusatzkenntnissen nach TRBS), in Zusammenarbeit im Prüfteam mit einer elektrotechnischen unterwiesenen Person (EuP), zulässig.
a) Die Prüfenden müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium der Elektrotechnik abgeschlossen haben oder es muss eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation vorliegen. (DGUV Information 203-071).
b) Die Prüfenden haben aktualisierte Kenntnisse der Elektrotechnik, z.B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch (DGUV Information 203-071).
c) Die Prüfenden haben eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen (DGUV Information 203-071). Der Nachweis hierzu ist über eine Eigenerklärung der Prüfenden nachzuweisen).
d) Der Bieter bestätigt, dass alle mit der Vertragsdurchführung vorgesehen Personen, insbesondere die angebotenen Prüfenden, in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können. (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2)
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das verwendete Prüfgerät muss den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702 Anhang B i.V.m. mit den Anforderungen laut der DGUV Information 203-070 entsprechen.
Der Nachweis ist durch entsprechende Unterlagen (Datenblatt) zu erbringen.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bestätigt (Dokument 14_Verpflichtungserklärung_GF), dass alle an der Prüfung eingesetzten Personen (Prüfer), vor der ersten Prüfung durch den Bieter im Rahmen der DSGVO und des SGB X unterwiesen werden. Zum Nachweis kann das beigefügte Muster (Dokument 13_Verschwiegenheitserklärung) als „Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes“ verwendet werden, das nicht mit eingereicht werden muss, jedoch im Bedarfsfall von der Auftraggeberin angefordert werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bestätigt (Dokument 14_Verpflichtungserklärung_GF), dass alle an der Prüfung eingesetzten Personen (Prüfer), vor der ersten Prüfung durch den Bieter im Rahmen der DSGVO und des SGB X unterwiesen werden. Zum Nachweis kann das beigefügte Muster (Dokument 13_Verschwiegenheitserklärung) als „Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes“ verwendet werden, das nicht mit eingereicht werden muss, jedoch im Bedarfsfall von der Auftraggeberin angefordert werden kann.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden
dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Bildung krimineller Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden
dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Bildung terroristischer Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht
wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bildung terroristischer Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht
wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht
wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht
wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Betrug oder Subventionsbetrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Betrug oder Subventionsbetrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Das bietende Unternehmen
darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Das bietende Unternehmen
darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Sozialversicherungsbeiträgen:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von
Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis
vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
… Steuern oder Abgaben: Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von
Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen
geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen
darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen
darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von
sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von
sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Zahlungsunfähigkeit: Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Insolvenz: Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges
Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das
bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder
dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über
Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine
Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern,
einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine
Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern,
einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches
in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches
in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende
Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung
begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben.
Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung
fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am
Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende
Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung
begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben.
Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung
fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am
Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Nationale Registrierungsnummer: 0204:993-8003410200-62
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bghm.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=806526🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: ORG-001
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung
der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§
15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die
Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für
die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung
der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§
15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die
Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für
die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-650176 (2025-10-02)