Dienstleistungen für die Entsorgung und Verbrennung von entwässertem Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage einschließlich Phosphorrückgewinnung für die Kläranlage Wolfratshausen
Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die Entsorgung und Verbrennung von entwässertem Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage einschließlich Phosphorrückgewinnung für die Kläranlage Wolfratshausen
Referenznummer: 81752-25
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.
Der Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vergibt die Aufgabe der fachgerechten Entsorgung (Thermische Verwertung) des auf der Kläranlage Wolfratshausen anfallenden, mit Zentrifugen entwässerten Klärschlammes. Die Verwertung hat in einer Monoverbrennungsanlage mittels Monoverbrennung einschließlich Phosphorrückgewinnung gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) zu erfolgen. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mit Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf der Kläranlage entwässert. Jährlich fallen ca. 4 300 – 4 500 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von durchschnittlich ca. 22 % (Schwankungsbreite 20 bis 24 %) an. Der PFT-Wert übersteigt teilweise den Vorsorgewert, so dass eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung des Klärschlamms nicht möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dass er – unabhängig davon, dass die Phosphorrückgewinnung erst ab dem 01.01.2029 verpflichtend sind - bereits jetzt eine Entsorgung nach den Vorgaben der AbfKlärV wünscht. Der Klärschlamm ist daher ab Auftragsbeginn einer Monoverbrennung mit anschließender Phosphorgewinnung aus der anfallenden Asche zuzuführen. Es sind daher mit dem Angebot Angaben zu den angefahrenen Verbrennungsanlagen zu machen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E24984577
Beschreibung der Beschaffung:
Beschafft werden Entsorgungsdienstleistungen für den Klärschlamm der Kläranlage Wolfratshausen. Die Entsorgungsdienstleistungen umfassen das zur Verfügung stellen der Container, das Abholen des Klärschlamms von der Kläranlage Wolfratshausen und das Verbringen des Klärschlamms zur Monoverbrennungsanlage und das fachgerechte Verbrennen des Klärschlamms sowie die Rückgewinnung des beinhalteten Phosphors und Rückführung desselben in den Phosphorkreislauf entsprechend des Vertrags (Vergabeunterlage C – C.1.) sowie der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C – C.2.). Das einzureichende Preisangebot muss alle preisbildenden Faktoren berücksichtigen. Der Preis wird für 6 Jahre (vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031) als Festpreis vereinbart. Eine Preisanpassung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Beschafft werden Entsorgungsdienstleistungen für den Klärschlamm der Kläranlage Wolfratshausen. Die Entsorgungsdienstleistungen umfassen das zur Verfügung stellen der Container, das Abholen des Klärschlamms von der Kläranlage Wolfratshausen und das Verbringen des Klärschlamms zur Monoverbrennungsanlage und das fachgerechte Verbrennen des Klärschlamms sowie die Rückgewinnung des beinhalteten Phosphors und Rückführung desselben in den Phosphorkreislauf entsprechend des Vertrags (Vergabeunterlage C – C.1.) sowie der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C – C.2.). Das einzureichende Preisangebot muss alle preisbildenden Faktoren berücksichtigen. Der Preis wird für 6 Jahre (vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031) als Festpreis vereinbart. Eine Preisanpassung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 82515
Stadt: Wolfratshausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Vertrags um 24 Monate (vgl. Vertragsentwurf - Vergabeunterlage C – C.1.)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge anhand der Euro-Norm
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über das Vergabeportal www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. c) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.9.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über das Vergabeportal www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. c) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.9.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-11 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.2.).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.2.).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.)
C)Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit erforderlich): Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit zutreffend): Soweit der Bieter gedenkt Nachunternehmer einzusetzen, hat er Verzeichnis der Leistungen zu übergeben, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt B.4.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
C)Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit erforderlich): Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern (soweit zutreffend): Soweit der Bieter gedenkt Nachunternehmer einzusetzen, hat er Verzeichnis der Leistungen zu übergeben, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt B.4.)
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E, ggf. F und G geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E, ggf. F und G geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.4.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.4.)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
F) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung sowie der Deckung der Umwelthaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
F) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.5,0 Mio. EUR pro Jahr für alle Versicherungsfälle (Formblatt B.7.). Ein Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung sowie der Deckung der Umwelthaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung bzw. der Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abwasserverband Isar-Loisachgruppe vertreten durch die Verbandsvorsitzenden Dr. Manfred Fleischer und Dr. Sabine Gus-Mayer
Nationale Registrierungsnummer: DE 270 417 230
Postanschrift: Isarspitz 47
Postleitzahl: 82515
Postort: Wolfratshausen
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ka-wolfratshausen.de📧
Telefon: 0817199930📞
URL: https://www.ka-wolfratshausen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24984577🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E24984577🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 152-523261 (2025-08-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. c) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.9.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. c) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.9.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
In Ziffer 2.1.2 Zusätzliche Informationen dort lit. a) wurde das Vergabeportal falsch benannt zudem bezog sich der Text auf Teilnahmeanträge. Dies wurde korrigiert.
Der Text lautet nun wie folgt:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
In Ziffer 2.1.2 Zusätzliche Informationen dort lit. a) wurde das Vergabeportal falsch benannt zudem bezog sich der Text auf Teilnahmeanträge. Dies wurde korrigiert.
Der Text lautet nun wie folgt:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 890a98e2-54ce-4f92-9592-137f03ecfc88-01
Quelle: OJS 2025/S 169-577736 (2025-09-02)