Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: • Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemsteuerung, IT- und Systemsicherheit), • Integrierte Energieinfrastrukturen (energieträgerübergreifende Schnittstellen (insb. Transport-, Fernleitungs- und Verteilinfrastrukturen zwischen Strom, Gas, Wärme und Wasserstoff sowie der aufzubauenden Kohlendioxidinfrastruktur); Übertragungsnetz- und Verteilnetze; Szenariorahmen- und Netzentwicklungsplanung im grenzüberschreitenden Kontext, Netzausbauplanung der Verteilnetzbetreiber), • Smart Grids und Verteilnetze der Zukunft (Integration neuer Energiewandler und Verbraucher in die Stromverteilnetze und Fragen der Versorgungsqualität und -sicherheit; Roll-out und die Verwendung von digitalen Technologien sowie digitale Geschäftsmodelle), • Flexibilität und Speicher (Geschäftsmodelle für die Flexibilitätsvermarktung, Nachfrageflexibilität als auch um Flexibilität bei der Energiebereitstellung sowie Kombination beider; Energiespeicher; Gas- und Wasserstoffspeicher, Wärmespeicher), • Energetische Organisation des Kohleausstiegs und Begleitung der Kraftwerksstrategie auf Bundesebene (energiewirtschaftliche und systemtechnische Betrachtungen und Berechnungen der weiteren Ausgestaltung des Kohleausstiegs auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit), • Änderungen durch ein neues Strommarktdesign (bspw. Kapazitätsmarkt, Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke oder Anpassung des Förderrahmens für Erneuerbare Energien und PPA) und deren Auswirkungen auf die heutige Stromwelt (inkl. Preismechanismen). Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von netto 600.000,- EUR p.a. inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Energieinfrastrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen
Referenznummer: 2025-I-063
Kurze Beschreibung:
“Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine...”
Kurze Beschreibung
Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben.
Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend:
• Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemsteuerung, IT- und Systemsicherheit),
• Integrierte Energieinfrastrukturen (energieträgerübergreifende Schnittstellen (insb. Transport-, Fernleitungs- und Verteilinfrastrukturen zwischen Strom, Gas, Wärme und Wasserstoff sowie der aufzubauenden Kohlendioxidinfrastruktur); Übertragungsnetz- und Verteilnetze; Szenariorahmen- und Netzentwicklungsplanung im grenzüberschreitenden Kontext, Netzausbauplanung der Verteilnetzbetreiber),
• Smart Grids und Verteilnetze der Zukunft (Integration neuer Energiewandler und Verbraucher in die Stromverteilnetze und Fragen der Versorgungsqualität und -sicherheit; Roll-out und die Verwendung von digitalen Technologien sowie digitale Geschäftsmodelle),
• Flexibilität und Speicher (Geschäftsmodelle für die Flexibilitätsvermarktung, Nachfrageflexibilität als auch um Flexibilität bei der Energiebereitstellung sowie Kombination beider; Energiespeicher; Gas- und Wasserstoffspeicher, Wärmespeicher),
• Energetische Organisation des Kohleausstiegs und Begleitung der Kraftwerksstrategie auf Bundesebene (energiewirtschaftliche und systemtechnische Betrachtungen und Berechnungen der weiteren Ausgestaltung des Kohleausstiegs auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit),
• Änderungen durch ein neues Strommarktdesign (bspw. Kapazitätsmarkt, Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke oder Anpassung des Förderrahmens für Erneuerbare Energien und PPA) und deren Auswirkungen auf die heutige Stromwelt (inkl. Preismechanismen).
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von netto 600.000,- EUR p.a. inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben.
Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend:
• Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemsteuerung, IT- und Systemsicherheit),
• Integrierte Energieinfrastrukturen (energieträgerübergreifende Schnittstellen (insb. Transport-, Fernleitungs- und Verteilinfrastrukturen zwischen Strom, Gas, Wärme und Wasserstoff sowie der aufzubauenden Kohlendioxidinfrastruktur); Übertragungsnetz- und Verteilnetze; Szenariorahmen- und Netzentwicklungsplanung im grenzüberschreitenden Kontext, Netzausbauplanung der Verteilnetzbetreiber),
• Smart Grids und Verteilnetze der Zukunft (Integration neuer Energiewandler und Verbraucher in die Stromverteilnetze und Fragen der Versorgungsqualität und -sicherheit; Roll-out und die Verwendung von digitalen Technologien sowie digitale Geschäftsmodelle),
• Flexibilität und Speicher (Geschäftsmodelle für die Flexibilitätsvermarktung, Nachfrageflexibilität als auch um Flexibilität bei der Energiebereitstellung sowie Kombination beider; Energiespeicher; Gas- und Wasserstoffspeicher, Wärmespeicher),
• Energetische Organisation des Kohleausstiegs und Begleitung der Kraftwerksstrategie auf Bundesebene (energiewirtschaftliche und systemtechnische Betrachtungen und Berechnungen der weiteren Ausgestaltung des Kohleausstiegs auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit),
• Änderungen durch ein neues Strommarktdesign (bspw. Kapazitätsmarkt, Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke oder Anpassung des Förderrahmens für Erneuerbare Energien und PPA) und deren Auswirkungen auf die heutige Stromwelt (inkl. Preismechanismen).
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von netto 600.000,- EUR p.a. inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
NRW.Energy4Climate | Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen. Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW notwendig sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-07 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formular 521 EU Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Formular 521 EU Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teil-nimmt, ist das Formular 521 EU auszufüllen und einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 der EU – Formular 523 EU Das Formular 523 EU ist von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U – Erklärung zu Umsätzen eine Erklärung über den Gesamtumsatz p.a. seines Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Mindestanforderung:
Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens jeweils 1.200.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat (Formular_U_Erklärung zu Umsätzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter. Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter. Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B – Erklärung zu Beschäftigten die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Mindestanforderung
In den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte zusammen) jährlich jeweils mindestens 18 Personen – Vollzeitäquivalent – betragen haben (Formular_B_Erklärung zu Beschäftigten).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen - Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen - Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
• Referenzprojekte – Energiewirtschaftliche Beratung – Formular R-Beratung-EW
• Referenzprojekte – Energietechnische Beratung – Formular R-Beratung-ET
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
• dem Bieter,
• einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
• einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf des-sen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft. Mindestanforderung Referenzprojekte Energiewirtschaftliche Beratung (Formular R-Beratung-EW):
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 09.2021 und 09.2025) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten drei Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energiewirtschaftlichem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 80 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat.
Mindestanforderung Referenzprojekte Energietechnische Beratung (Formular R-Beratung-ET):
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (zwischen 09.2021 und 92.2025) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden in einem der oben definierten 3 Leistungsbereichen Beratung jeweils mit energietechnischem Fokus sowie mit eindeutigem thematischem Bezug wie oben definiert und beschrieben war und bei denen der Beratungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände jeweils mehr als 40 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10004945
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Fax: +49 0 221 147 2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 193-658379 (2025-10-06)