Das BfS/KEMF plant ab 2026 die Fortsetzung des Verleihs von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter 10 Geräte für den Hoch- und 8 Geräte für den Niederfrequenzbereich zur Verfügung. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab 2026. Nach bisherigen Erfahrungen ist pro Monat mit 20 - 50 Anfragen über das Kontaktformular sowie mit 10 - 20 durchgeführten Verleihvorgängen zu rechnen. Alle Informationen für die Entleihenden werden auf der Internetseite des BfS zur Verfügung gestellt (https://www.bfs.de/messgeraeteverleih).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteverleih
Referenznummer: 0893/25-001
Kurze Beschreibung:
Das BfS/KEMF plant ab 2026 die Fortsetzung des Verleihs von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter 10 Geräte für den Hoch- und 8 Geräte für den Niederfrequenzbereich zur Verfügung. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab 2026. Nach bisherigen Erfahrungen ist pro Monat mit 20 - 50 Anfragen über das Kontaktformular sowie mit 10 - 20 durchgeführten Verleihvorgängen zu rechnen. Alle Informationen für die Entleihenden werden auf der Internetseite des BfS zur Verfügung gestellt (https://www.bfs.de/messgeraeteverleih).
Das BfS/KEMF plant ab 2026 die Fortsetzung des Verleihs von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter 10 Geräte für den Hoch- und 8 Geräte für den Niederfrequenzbereich zur Verfügung. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab 2026. Nach bisherigen Erfahrungen ist pro Monat mit 20 - 50 Anfragen über das Kontaktformular sowie mit 10 - 20 durchgeführten Verleihvorgängen zu rechnen. Alle Informationen für die Entleihenden werden auf der Internetseite des BfS zur Verfügung gestellt (https://www.bfs.de/messgeraeteverleih).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 255 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0893/25-001
Beschreibung der Beschaffung:
Das BfS/KEMF plant den Verleih von Personenexposimetern für den Nieder- und
Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung.
Diese Messgeräte werden direkt am Körper getragen und erfassen entweder
niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektrische Felder und sollen
den Ausleihenden eine auf realen Mess-werten basierende Einschätzung und
Bewertung der persönlichen Exposition gegenüber jenen Feldern ermöglichen.
Die reine Messdauer beträgt etwa 24 Stunden. Zusammen mit dem Messgerät
erhalten die Ausleihenden eine Anleitung in gedruckter Form sowie einen
Fragebogen als ausfüllbares PDF-Dokument per E-Mail, der u.a. Informationen zu
möglichen Expositionsquellen und über ein Protokoll Auskünfte zum
Tagesablauf sammelt. Die Möglichkeit zur Ausleihe dieser Messgeräte wird vom
BfS über die Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Informationen auf der
Internetpräsenz des BfS, auf Informationsveranstaltungen oder in
Antwortschreiben auf Bürgeranfragen) bekannt gegeben.
Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS
stellt dem Anbieter im ersten Schritt 10 Geräte für den Hoch- und 5 Geräte für
den Niederfrequenz-bereich zur Verfügung, die Anzahl der Geräte kann sich in
Zukunft, in Abhängigkeit von Nachfrage und Arbeitsauslastung jedoch erhöhen.
Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre.
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten
geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind zu befolgen.
Zwischen dem Anbieter und dem BfS ist ein Auftrag zur gemeinsamen Verarbeitung personenebezogener Daten zu schließen, in dem alle datenschutzrechtlichen Abmachungen zu treffen sind.
Die Abrechnung der Kosten soll pro durchgeführtem Verleihvorgang erfolgen.
Ein Teil der Kosten soll zur Steuerung der Nachfrage vom Entleiher als Gebühr i.
H.v. 45 ,00 EUR erhoben werden, die Differenz übernimmt das BfS. Es sind
mehrere Zahlungsmöglichkeiten für den Entleiher vorzusehen und deren
Einfluß auf Dauer des Ausleihzyklus und eventuelle Kostenerhöhung anzugeben.
Zivilrechtlich ist vorgesehen zwischen dem BfS und dem AN einen
typengemischten Vertrag als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB und
Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) abzuschliessen. Damit wird der AN
wiederum verpflichtet mit den Nutzern (Entleihern der Geräte) ebenfalls, die
Vereinbarung eines "Leihvertrags" für das BfS vozunehmen, welcher zwischen
dem BfS und den Nutzern gem. § 598 BGB unentgeltlich erfolgt. Näheres ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das BfS/KEMF plant den Verleih von Personenexposimetern für den Nieder- und
Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung.
Diese Messgeräte werden direkt am Körper getragen und erfassen entweder
niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektrische Felder und sollen
den Ausleihenden eine auf realen Mess-werten basierende Einschätzung und
Bewertung der persönlichen Exposition gegenüber jenen Feldern ermöglichen.
Die reine Messdauer beträgt etwa 24 Stunden. Zusammen mit dem Messgerät
erhalten die Ausleihenden eine Anleitung in gedruckter Form sowie einen
Fragebogen als ausfüllbares PDF-Dokument per E-Mail, der u.a. Informationen zu
möglichen Expositionsquellen und über ein Protokoll Auskünfte zum
Tagesablauf sammelt. Die Möglichkeit zur Ausleihe dieser Messgeräte wird vom
BfS über die Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Informationen auf der
Internetpräsenz des BfS, auf Informationsveranstaltungen oder in
Antwortschreiben auf Bürgeranfragen) bekannt gegeben.
Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS
stellt dem Anbieter im ersten Schritt 10 Geräte für den Hoch- und 5 Geräte für
den Niederfrequenz-bereich zur Verfügung, die Anzahl der Geräte kann sich in
Zukunft, in Abhängigkeit von Nachfrage und Arbeitsauslastung jedoch erhöhen.
Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre.
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten
geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind zu befolgen.
Zwischen dem Anbieter und dem BfS ist ein Auftrag zur gemeinsamen Verarbeitung personenebezogener Daten zu schließen, in dem alle datenschutzrechtlichen Abmachungen zu treffen sind.
Die Abrechnung der Kosten soll pro durchgeführtem Verleihvorgang erfolgen.
Ein Teil der Kosten soll zur Steuerung der Nachfrage vom Entleiher als Gebühr i.
H.v. 45 ,00 EUR erhoben werden, die Differenz übernimmt das BfS. Es sind
mehrere Zahlungsmöglichkeiten für den Entleiher vorzusehen und deren
Einfluß auf Dauer des Ausleihzyklus und eventuelle Kostenerhöhung anzugeben.
Zivilrechtlich ist vorgesehen zwischen dem BfS und dem AN einen
typengemischten Vertrag als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB und
Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) abzuschliessen. Damit wird der AN
wiederum verpflichtet mit den Nutzern (Entleihern der Geräte) ebenfalls, die
Vereinbarung eines "Leihvertrags" für das BfS vozunehmen, welcher zwischen
dem BfS und den Nutzern gem. § 598 BGB unentgeltlich erfolgt. Näheres ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesamt für Strahlenschutz, -Zentrale Warenannahme-, Ingolstädter Landstraße 1, 85764 Oberschleißheim
Postanschrift: Bundesamt für Strahlenschutz
Karl-Liebknecht-Straße 33
Postleitzahl: 03046
Stadt: Cottbus - Chóśebuz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-12-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versandeinrichtungen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 38226 Salzgitter
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Beschäftigten der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-27 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: 38226 Salzgitter
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Beschäftigten der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern.
Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern.
Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124
GWB (siehe Bewerbunfgsbedingungen + Anlage A)
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124
GWB (siehe Bewerbunfgsbedingungen + Anlage A)
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind zwei vergleichbare Referenzprojekte im Zeitraum seit 2020 nachzuweisen.
Alternativ kann anstelle einer Referenz eine Eigenerklärung über eigene
geschäftliche Betätigungen auf dem Gebiet eingereicht werden. Die Referenzen
oder Eigenerklärung sind über die ausgefüllte „Anlage B - Formblatt
Unternehmensreferenzen“ mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung
enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang gleichwertig ist.
Das bezieht sich auf terminliche und logistische Absprachen mit den
Interessenten inkl. Identitätsprüfung, logistische Abwicklung (Verpackung,
Versand, Entpackung, Prüfen der Geräte) sowie Auslesen und Abspeichern von
Messdaten der entliehenen Geräte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind zwei vergleichbare Referenzprojekte im Zeitraum seit 2020 nachzuweisen.
Alternativ kann anstelle einer Referenz eine Eigenerklärung über eigene
geschäftliche Betätigungen auf dem Gebiet eingereicht werden. Die Referenzen
oder Eigenerklärung sind über die ausgefüllte „Anlage B - Formblatt
Unternehmensreferenzen“ mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung
enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang gleichwertig ist.
Das bezieht sich auf terminliche und logistische Absprachen mit den
Interessenten inkl. Identitätsprüfung, logistische Abwicklung (Verpackung,
Versand, Entpackung, Prüfen der Geräte) sowie Auslesen und Abspeichern von
Messdaten der entliehenen Geräte.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bitte entnehmen Sie dies aus Gründen der Übersichtlichkeit und Stringenz den Vergabeunterlagen - Dokument: 001. Bewerbungsbedingungen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen
Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit
einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage A - Sammelanlage BWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Verfahrensinformationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 203-697043 (2025-10-21)