Beschreibung der Beschaffung
Bezeichnung der zu erbringenden Leistungen:
1. Mitwirkung und Beratung für die Erbringung von Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 4-6 und optional 7 u. 8 (soweit dies für die einzelnen Anlagengruppen erforderlich wird), jeweils inkl. der dazugehörigen Technischen Anlagen in Außenanlagen für jede Anlagengruppe (falls erforderlich, nach KG 550, die der Ver- und Entsorgung des Bauwerks/des Gebäudes dienen), gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, gem. § 53 ff. HOAI 2021, für den Titel 1.1)
2. Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 4-6, optional 7 u. 8, jeweils inkl.
der dazugehörigen Technischen Anlagen in Außenanlagen für jede Anlagengruppe (falls erforderlich, nach KG 550, die der Ver- und Entsorgung des Bauwerks/des Gebäudes dienen), gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, gem. § 53 ff. HOAI 2021, für den Titel 1.2)
3. Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 4-5, optional 6-8, jeweils inkl.
der dazugehörigen Technischen Anlagen in Außenanlagen für jede Anlagengruppe
(falls erforderlich, nach KG 550, die der Ver- und Entsorgung des Bauwerks/des
Gebäudes dienen), gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,
gem. § 53 ff. HOAI 2021, für den Titel 2.1)
4. Weitere zusätzliche Leistungen der o. g. Fachplanungsleistungen je Anlagengruppe gem. Leistungspaket 3, Titel 3.1)
Auf eine ausführliche Beschreibung aller Leistungen, Leistungspakete und Baumaßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet.
Diese Angaben und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 250325_Aufforderung Angebotsabgabe Neubau San Büd und der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung.
Ziel ist es, einen Auftragnehmer mit allen Leistungspaketen zu beauftragen. Es erfolgt keine losweise Vergabe und Ausschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) abgeben und müssen alle Leistungspakete ausführen. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt.
Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer alle in der Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für die Leistungen, für die im Angebotsvordruck noch keine Preisabfrage erfolgt, da deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme oder ob einzelne optionale Leistungen überhaupt benötigt werden). Für diese Leistungen gilt, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine jeweilige Honorarvereinbarung vor Abruf dieser Leistungen treffen und schriftlich vereinbaren, wenn sie benötigt werden.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber Verlängerungen und Optionen vor. Diese sind unter dem Punkt "Verlängerungen und Optionen" aufgeführt. Auch auf diese Leistungen muss der Auftragnehmer eingerichtet sein und verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen diese Leistungen zu erbringen.
Die Auswertung der Unterlagen und Angebote erfolgt gem. den Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix (Anlage10). Diese erfolgt beim Punkt 3. Honorarangebot (in Verbindung mit der Bewertung nach Anlage 1) auf 4-Nachkommastellen, ansonsten bei den Punkten 1. bis 2. ohne Nachkommastellen.
Der Auftragnehmer erhält aus haushaltsrechtlichen Gründen ein Zuschlagsschreiben nebst Anlagen aus dem ersichtlich ist, wie er die Rechnungsstellung, gem. den Vorgaben des Auftraggebers und den vorgegebenen Leistungspaketen, getrennt vorzunehmen hat.
Nach der Beauftragung findet ein Projektstartgespräch statt. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen der Projektbeteiligten. Weiterhin soll die weitere Vorgehensweise und die Eckdaten erläutert werden.
Die Bindefrist endet am 13.06.2025.