Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
Referenznummer: OLG-VI.4-E1420/19/2-2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Paketbeförderung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden
im Vertragszeitraum: 37.502 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paketzustellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paketpostdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig
im Vertragszeitraum: 13.891 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau
im Vertragszeitraum 4.410 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
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Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz.
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz.
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz
im Vertragszeitraum 12.227 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz
im Vertragszeitraum 3.823 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
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Ort der Leistung: Görlitz🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Gesamtlos)
Die teilnehmenden sächsischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Gesamtlos)
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Los 6) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 6 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages.
Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält.
Bedingung:
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz
im Vertragszeitraum 71.853 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 159
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a):
D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a):
D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG.
Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
“Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben:
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr....”
Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben:
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen, die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen und im Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) eingetragen sind. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2025/S 109-370102 (2025-06-05)