Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88
Kurze Beschreibung:
Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hotel-Übernachtungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 2025-88 Los 1
Titel: Dienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1:
PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der beiliegenden Bewertungsmatrix und den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.
Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben.
Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 2025-88
Titel: Dienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 2
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 2:
PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1:
PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97.
Los 2:
PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Einstuffiges, Offenes Verfahren gem § 15 VgV
Rechtsgrundlage: § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-15 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 216-744251 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 6 818 850 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: VER-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-20 📅
Titel: 2026-30 Los 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3141889.20 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: ANG-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Welcome Hotel Neckarsulm Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Welcome Hotel Neckarsulm Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE268553305
Postleitzahl: 74172
Postort: Neckarsulm
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3676960.80 EUR 💰
Kennung des Angebots: ANG-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Parkhotel Schmid GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Parkhotel Schmid GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811686030
Postanschrift: Augsburger Straße 28
Postleitzahl: 86477
Postort: Adelsried
Region: Augsburg, Landkreis🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 065-230262 (2026-03-31)