Der Auftrag umfasst den Transport und die Reinigung der Bestände, das Scanen der Antwortkarten in TIF-Dateien, die Vergabe von Dateinamen mit Angabe der Nummer des Fragenkomplexes (1-243), Nummer der jeweiligen Schubkartons (Fragenummer + Nummer 1-6) und Angabe Ortscodierung, das Auslesen der Ortscodierung mittels OCR-Erkennung sowie die händische Nachkorrektur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung historische Karten
Reference number: 016-25
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst den Transport und die Reinigung der Bestände, das Scanen der Antwortkarten in TIF-Dateien, die Vergabe von Dateinamen mit Angabe der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst den Transport und die Reinigung der Bestände, das Scanen der Antwortkarten in TIF-Dateien, die Vergabe von Dateinamen mit Angabe der Nummer des Fragenkomplexes (1-243), Nummer der jeweiligen Schubkartons (Fragenummer + Nummer 1-6) und Angabe Ortscodierung, das Auslesen der Ortscodierung mittels OCR-Erkennung sowie die händische Nachkorrektur.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Vergabeunterlage” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunteralgen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ED705” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-147-2747📞
Fax: +49 221-147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 077-254585 (2025-04-17)