Die Gesamtleistung teilt sich auf in 1 Fachlos für die Unterhaltsreinigung und Veranstaltungsreinigung sowie Sonderreinigungen, 1 Fachlos für eine Eventual-Position Unterhaltsreinigung Mitarbeiterrente (Option) und 1 Fachlos für die Glas-, Rahmen- und Falzreinigung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DNT Weimar - Reinigungsdienstleistungen
Referenznummer: 600.58-58/25
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung teilt sich auf in 1 Fachlos für die Unterhaltsreinigung und Veranstaltungsreinigung sowie Sonderreinigungen, 1 Fachlos für eine...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung teilt sich auf in 1 Fachlos für die Unterhaltsreinigung und Veranstaltungsreinigung sowie Sonderreinigungen, 1 Fachlos für eine Eventual-Position Unterhaltsreinigung Mitarbeiterrente (Option) und 1 Fachlos für die Glas-, Rahmen- und Falzreinigung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigungen sowie Sonderreinigungen in folgenden Immobilien der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH –...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigungen sowie Sonderreinigungen in folgenden Immobilien der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH – Staatstheater Thüringen – (nachfolgend auch „Auftraggeber“ bzw. „AG“): - Theatergebäude - Haupthaus inkl. Vorderhaus + Hinterhaus, Bühne und Portal, Theaterplatz 2, 99423 Weimar (Objekt 1); - Büro Kunstfest, Rathenauplatz 6, 99423 Weimar (Objekt 4); - Appartements / Theaterwohnungen, Prellerstraße 1a, 99423 Weimar (Objekt 5); - Alter Probensaal, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar (Objekt 6, befindet sich im alten Landesverwaltungsamt, Eingang von der Brennerstraße)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Eventual-Position Unterhaltsreinigung Mitarbeiterrente (Option) in folgenden Objekten; die Leistungen im Rahmen von Los 2 beziehen sich auf Flächen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Eventual-Position Unterhaltsreinigung Mitarbeiterrente (Option) in folgenden Objekten; die Leistungen im Rahmen von Los 2 beziehen sich auf Flächen der Unterhaltsreinigung, die nicht in Los 1 enthalten sind und aktuell von eigenen, bei der AG angestellten Reinigungskräften durchgeführt werden. - Theatergebäude - Haupthaus inkl. Vorderhaus + Hinterhaus, Bühne und Portal, Theaterplatz 2, 99423 Weimar (Objekt 1); - Redoute, Ettersburger Straße 61, 99427 Weimar (Objekt 2); - E-Werk, Am Kirschberg 4, 99423 Weimar (Objekt 3)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3: Glas-, Rahmen- und Falzreinigung in den Objekten 1, 2, 4 und 6” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist - 31.03.2026 - an sein Angebot gebunden.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Absatz 4 Nr. 4 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum Umsatz mit den Dienstleistungen der Lose, für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Absatz 4 Nr. 4 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum Umsatz mit den Dienstleistungen der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt. Es gelten folgende Mindestumsatzanforderungen p.a. in 2024, 2023 und 2022: - für Los
1 und 2 - Mindestumsatz im Bereich Unterhaltsreinigung: 400.000 €. - für Los 3 - Mindestumsatz in Bereich Glasreinigung: 200.000 €. - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: - für Personenschäden 3.000.000 €, - für Sachschäden 1.000.000 €,- für Umweltschäden 500.000 €, - für Vermögensschäden
1.000.000 €, - für Schlüsselverlustschäden 250.000 €. Die Haftungssummen haben je Schadensfall für Umweltschäden mit einer einfachen Maximierung pro Versicherungsjahr und die übrigen Haftungssummen je Schadensfall mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung zu stehen. Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate
ausreichend). Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung). Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Der Bieter benennt mindestens zwei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Der Bieter benennt mindestens zwei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Volumen vergleichbaren Leistungen als Veranstaltungsreinigung. Die genannten Referenzen müssen eine Dienstleistungsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen. Diese Anforderung ergibt sich aus der Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge. Die dort gemachten Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Erlaubnis zur Herausgabe von Daten ist vom Bieter zuvor eigenständig mit den Referenzgebern zu klären. - Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter, Fachkunde); -Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung; - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. - Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
“Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung...”
Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 994223
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 231-794630 (2025-11-28)