Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier. Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind. Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet. Beschafft werden - 60.700.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1) - 24.300.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2.1) - 800.000 80er Weiße, recyclingpapier, DIN A3, ungelocht (LOS 2.2) - 3.000.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3) - 10.100.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4) Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2025 vorgesehen. Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Kopierpapier 2025/ 2026, LfSt und andere Behörden
Referenznummer: 2025SBA000003
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Beschafft werden
- 60.700.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1)
- 24.300.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2.1)
- 800.000 80er Weiße, recyclingpapier, DIN A3, ungelocht (LOS 2.2)
- 3.000.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3)
- 10.100.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4)
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2025 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Recyclingpapier DIN A4 und DIN A3, ungelocht, 80er Weiße” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“TCF-Papier DIN A4, ungelocht” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Musterpapier, Datenblatt, Blauer Engel oder vergleichbares europäische Zertifikat”
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren...”
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.